Aktuell 2-03
 

27.06.03     Ende der Friedhofsruhe um den § 218: ALfA begrüsst Gynäkologen-Papier 
25.06.03     Ein „Tag der Ungeborenen" - nur für Südamerika ? 
24.06.03     Gynäkologen fordern Reform des § 218 - "Schutzlücken" im Gesetz
20.06.03     Medikamenten-Tests an Kindern
17.06.03     Gentherapie - gefährlicher als bisher vermutet 
10.06.03     CDL fordert: Demographische Voraussagen ernst nehemen!
06.06.03     Patente auf Gene - keine patente Idee 
30.05.03     EU-Kommissar untersucht Lebensrechtler 
29.05.03     EU-Kommissar Nielson lässt Lebensschützer überwachen 
27.05.03     Wer ist die Dumpfbacke ?
23.05.03     "Dumpfbacke" - Mitglied des "Nationalen Ethikrates" beleidigt US-Präsidenten
16.05.03     MdB Hüppe: Klonbefürworter bringen keine neuen Argumente
15.05.03     CDL: gezielte Regierungsoffensive gegen Anti-Klon-Beschluß des Bundestags
14.05.03     Sinner: Bulmahn torpediert Konsens gegen Klonen in Deutschland 
14.05.03     Therapeutisches Konferieren - Das Ergebnis steht bereits fest
13.05.03     MdB Hüppe: Klonkonferenz soll Akzeptanz für das Klonen schaffen 
                  MdEP Liese:  Diskussion über Klonverbot
09.05.03     Der Staus des Embryo - CDL Symposium mit internationaler Beteiligung 
05.05.03     10 verlorene Jahre beim Lebensschutz
29.04.03     Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin„ konstituiert sich
27.04.03     EU-Kommission für embryonale Stammzellforschung 
15.04.03     Bundestag:  Ethikkommission komplett 
01.04.03    Deutschlands Kirchen gemeinsam gegen den "Traum vom perfekten Menschen" 
                  Vorstellung der "Woche für das Leben 2003
 Aktuell Startseite  frühere Beiträge


ALfA-Newsletter vom 27.06.2003 

Ende der Friedhofsruhe um den § 218: ALfA begrüsst Gynäkologen-Papier 

Berlin (ALfA). Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) hat begrüsst, dass die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) ein Positionspapier erarbeitet hat, das "Anstösse" zu der von der ALfA seit langem geforderten Reform des Paragraphen 218 geben will sowie nach Ansicht der ALfA einige Forderungen enthält, die in die richtige Richtung weisen. Das erklärte die Bundesvorsitzende der ALfA, Claudia Kaminski, in einer Mitteilung an die Presse (26. Juni). Auf einer Fachtagung in Berlin hatten die Vertreter der Frauenärzte in Deutschland am 24. Juni ein entsprechendes Papier mit Handlungsempfehlungen für den Gesetzgeber vorgelegt. Wie "Die Welt" (Ausgabe vom 24. Juni), die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Ausgabe vom 25. Juni) sowie "Die Tagespost" (Ausgabe vom 26. Juni) berichten, forderte die DGGG den Gesetzgeber auf, auf "schwerwiegende Probleme" im Zusammenhang mit Abtreibungen nach Pränataldiagnostik zu reagieren. 

"Als wichtige Verbesserung, deren Bedeutung nicht unterschätzt werden sollte, betrachtet die ALfA die Forderung der DGGG, dass die Beratung der Schwangeren über Risiken, Grenzen und die möglichen Folgen einer pränatalen Diagnostik bereits vor der ersten Ultraschalluntersuchung erfolgen soll, und dass das "Recht auf Nichtwissen" der schwangeren Frau zu respektieren ist", erklärte die Bundesvorsitzende der ALfA. Schwangere, die das Screening ablehnen, weil sie in ihrem Wunsch, das Kind so anzunehmen wie es ist, bestärkt statt geschwächt werden wollen, verdienten Hochachtung und dürften nicht diskriminiert werden. "Aus der Praxis wissen wir, dass hier Vieles im Argen liegt. So kommt es immer wieder vor, dass Ärzte Frauen, die kein Screening wollen, mit Unverständnis begegnen und unter Druck setzen, der bis zur Ablehnung der Betreuung ihrer Patientinnen reichen kann", so Kaminski weiter. 

Die geforderte Klarstellung des Weigerungsrechts des Klinikpersonals, an Abtreibungen mitzuwirken, werde von der ALfA begrüsst. Ausnahmen, wie sie DGGG vorschlägt, würden von der ALfA jedoch abgelehnt. "Auch die Forderung der DGGG, die Lebensfähigkeit des Kindes ausserhalb des Mutterleibes als Grenze für die Abtreibung festzusetzen, um so die Zahl der Spätabtreibungen zu reduzieren, begrüsst die ALfA als Schritt in die richtige Richtung", so die ALfA-Bundesvorsitzende. Dies dürfe jedoch nicht zur Wiedereinführung einer embryopathischen Indikation führen, die mit Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG unvereinbar wäre. Darüber hinaus dürfe nicht in Vergessenheit geraten, dass jede Abtreibung eine rechtswidrige Tat darstelle, die das ungeborene Kind seines Rechts auf Leben beraube. Staat und Gesellschaft dürften daher nicht eher ruhen, bis Art. 2 Abs 2 GG überall zum Tragen komme. 

Auch die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung hat in einer Pressemitteilung die Initiative der DGGG begrüsst. "Die Lebenshilfe kritisiert bereits seit langem die fehlerhafte Interpretation des im Jahr 1995 neu konzipierten Paragraphen 218a Absatz 2 StGB", erklärte der Bundesvorsitzende Robert Antretter. Es sei an der Zeit, das Thema sowohl in der breiten Öffentlichkeit als auch im Parlament zu diskutieren. In diesem Sinne sei die Initiative der Gynäkologen ein positives Signal. Nunmehr sei der Deutsche Bundestag gefordert, Fragen der Spätabtreibung und der Pränataldiagnostik auf den Prüfstand zu stellen. 
-----------------------------
Hinweis der CDL-Hessen: Das Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe „Reform der Pränataldiagnostik - Forderungen an die Medizin und den Gesetzgeber" und die Abstracts der Vorträge der Tagung vom 24. Juni 2003 finden Sie bei Life-Lobby
(Nutzen Sie bitte den "zurück"-Button ihres Browsers, um auf diese Seite zurückzukehren.)
Seitenanfang



24. Juni 2003
Tagung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe 

„Schutzlücken" im Schwangerschaftskonfliktgesetz
Reform des § 218 gefordert 

Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) hat auf ihrer Tagung am 24. Juni 2003 in Berlin eine Reform des § 218 gefordert. Von „Schutzlücken" für den Lebensschutz des Ungeborenen Kindes in der gesetzlichen Ausgestaltung des Konzepts der Beratungsregelung und
auch bei der Festlegung des Inhalts und der Organisation der Beratung sprach Bundesverfassungsrichterin a.D., Prof. Dr. Karin Graßhof. Des weiteren habe der Gesetzgeber es unterlassen, den an dem beratenen Schwangerschaftsabbruch notwendig beteiligten Arzt in das Schutzkonzept einzubeziehen. Der Arzt dürfe schon nach Berufsethos den Abbruch, den die Frau nach der gesetzlichen Formulierung „verlangt", nicht einfach vollziehen, sondern muss ihn nach seinem ärztlichen Selbstverständnis verantworten. Dazu gehört u. a., dass er sich die  Gründe der Frau für den Abbruch darlegen läßt, merkte die ehemalige Bundesverfassungsrichterin in ihrem Referat: „Verfassungsrechtliche Grundlagen der Regelung des Schwangerschaftsabbruchs – Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts v. 28. Mai 1993" vor der Tagung der Gynäkologischen Gesellschaft an. 

Weiter verwies Sie darauf, daß die später vom Gesetzgeber des  jetzt geltenden Gesetzes vorgenommene Verschmelzung von medizinischer und embryopathischer Indikation deutlich zu Lasten des Lebensschutzes des behinderten menschlichen Lebens gehe, was aber nicht auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurückzuführen sei..
Seitenanfang



Patente auf Gene - keine patente Idee 
stellt der stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer, Dr. med. Otmar Kloiber, in einem Beitrag, erschienen im Rheinischen Ärzteblatt 6/2003, fest. Bei der Umsetzung der EU-Biopatent-Richtlinie in deutsches Recht geht es um die Grundsatzfrage, ob das menschliche Genom patentierbar sein soll. Die Ärzteschaft beantwortet diese Frage mit Nein. 
In einer gemeinsamen "Erklärung von Berlin" haben nun die Bundesärztekammer, das Hilfswerk Misereor und Greenpeace an die Bundesregierung appelliert, Patente auf Leben zu  verbieten. 
Ausführliche Informationen bei "Life-Lobby
Seitenanfang


ALfA-Newsletter - 30.05.03 

Mensch, mach uns doch nicht so nervös:
EU-Kommissar untersucht Lebensrechtler 

Brüssel (ALfA). Die Europäische Union hat ein Büro eingerichtet, das die amerikanischen Lebensrechtsbewegungen untersuchen soll. Das berichtet die Organisation "Catholic Familiy and Human Rights Institute" (C-FAM) in ihrem Rundbrief "Friday Fax" (30. Mai). In einem internen Papier missbillige Poul Nielson, EU-Kommissar für Entwicklung und humanitäre Hilfe, die Bemühungen dieser "kleinen Gruppe von Extremisten. Die US-Lebensrechtsgruppem sind mächtig, gut konsolidiert und fest entschlossen. Einige dieser Gruppen haben sich auch bis nach Europa ausgebreitet", zitiert C-FAM den EU-Kommissar. 

Die EU wolle nun rasch auf solche Gruppen antworten. In der Kommission müsste man wachsam sein, damit die eigene Arbeit in den Bereichen der reproduktiven Gesundheit nicht durch neue Kampagnen untergraben werde, so Nielson. Es sei ein Brennpunkt eingerichtet worden, an dem Informationen gesammelt würden und die Widerlegung der Vorwürfe koordiniert werden könnten. 

Nielson habe seinen Schritt damit rechtfertigt, die Lebensrechtsgruppen würden zu grossen Einfluss erlangen. Das Umschwenken der US-Regierung, vor allem die Entscheidung, den UN Population Fund (UNFPA) wegen seiner Unterstützung von Abtreibungen in China nicht mehr zu fördern, sei das Ergebnis der Arbeit der Lebensrechtsbewegungen. Diese hätten unter der jetzigen US-Verwaltung "Legitimation und Glaubwürdigkeit" erlangt. Zu fürchten sei nun, dass sich auch EU-Politiker von solchen Gruppen beeinflussen liessen. Schon jetzt sei ein wachsender Widerstand gegen den UNFPA zu beobachten. 

(mehr dazu:  www.c-fam.org) 
Seitenanfang



PLI  - 29.05.03

EU-Kommissar Nielson lässt Lebensschützer überwachen 

Brüssel. Eine Sonderarbeitsgruppe zur Überwachung von Lebensschützern hat EU-Entwicklungshilfe-Kommissar Poul Nielson eingesetzt. Das meldet das EU-Internetmagazin Euro-Fam. Auch Organisationen, die gegen die Finanzierung von Abtreibungsprogrammen im Rahmen der EU-Entwicklungshilfe sind, werden künftig ins Visier genommen. Offenbar sollen jene, die sich für den Schutz des ungeborenen Lebens im Rahmen der europäischen Entwicklungshilfe einsetzen, eingeschüchtert werden. Aus dem EU-Budget werden weiterhin Organisationen finanziert, die Abtreibung und Sterilisation weltweit fördern. 

Alles weitere unter http://www.kath.net/detail.php?id=5155 
Einen Musterbrief für ein Protestschreiben an EU-Kommissar Nielson gibt es unter
www.euro-fam.org. 
Quelle: http://www.youthforlife.net
Lesen Sie auch
EU Steuergelder für Abtreibung in Anfrika 
Landwirtschaft und Fischerei zahlen Abtreibung in Afrika
Seitenanfang



Die Tagespost, Würzburg, 27.05.03 

Wer ist die Dumpfbacke? 
von Markus Reder 

Volker Gerhardt firmiert von Berufs wegen als Philosoph. Philosophen mögen den Zweifel nicht. Sie  streben nach Gewissheit. Deshalb hat Gerhardt jetzt alle Zweifel beseitigt. Nun ist es sicher: Als Mitglied   des Nationalen Ethikrates des Kanzlers ist Gerhardt fehl am Platz. Bereits im vergangenen Jahr hatte der  Berliner "Denker" mit unsäglichen Bemerkungen zum Selektionscharakter der Präimplantationsdiagnostik  (PID) auf sich aufmerksam gemacht: "Wer mitrothaarigen Frauen flirte, diskriminiere nicht die Blonden; er  habe nur andere Vorlieben." Jetzt hat Gerhardt noch eins draufgesetzt. In der aktuellen "Zeitschrift für  Biopolitik" hat er einen Artikel veröffentlicht, in dem er "therapeutisches Klonen und PID" befürwortet.  Journalisten, die seine Auffassung nicht teilen, wirft er vor, sich des "guten alten Faschismusvorwurfs" zu  bedienen. Und Präsident Bush, der sich für ein umfassendes internationales Klonverbot einsetzt, bezeichnet Gerhardt als "Dumpfbacke aus Texas". Damit ist das Maß endgültig voll. Zu Recht hat der  stellvertretende Vorsitzende der Bioethik-Enquete, Hubert Hüppe (CDU), den Bundeskanzler aufgefordert,  Gerhardt aus dem Ethikrat abzuberufen. 

Doch Schröder will davon nichts wissen. "Wir nehmen zu privaten Äußerungen von Mitgliedern des  Nationalen Ethikrates keine Stellung", sagte ein Regierungssprecher. So einfach kommt der Kanzler da  nicht raus. Gerhardt hat seine Blondinenwitze nicht im stillen Denker-Stübchen gerissen, sondern bei  einer offiziellen Fachtagung des Nationalen Ethikrates. Jetzt hat sich der Ethikberater wieder nicht hinter  verschlossenen Türen geäußert, sondern schriftlich und für jeden nachlesbar. Was bitte soll daran rein  privat sein? 

Ein Kanzler, dem auch nur ansatzweise an einer seriösen und sachlichen Auseinandersetzung mit Fragen  der Bioethik gelegen wäre, müsste Gerhardt aus dem Ethikrat entlassen. Doch Volker Gerhardt darf  bleiben. Das sagt mehr über diesen Bundeskanzler und seine Vorstellung vom politischen Instrument  Ethikrat als viele offiziellen oder privaten Äußerungen. Welch eklatanter Offenbarungseid. 
Seitenanfang



Berlin, 23. Mai 2003 

Schröder muß Gerhardt aus Ethikrat abberufen! 
Mitglied des "Nationalen Ethikrates" beleidigt US-Präsidenten öffentlich 

Zur öffentlichen Beschimpfung des US-Präsidenten als "Dumpfbacke aus Texas" durch ein Mitglied des  "Nationalen Ethikrates" von Bundeskanzler Gerhard Schröder erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete  und stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin"  Hubert Hüppe MdB: 

Volker Gerhardt, Mitglied des handverlesenen "Nationalen Ethikrates" des Bundeskanzlers, hat in der  aktuellen "Zeitschrift für Biopolitik" einen Artikel veröffentlicht, worin er "therapeutisches" Klonen und  Präimplantationsdiagnostik (PID) befürwortet. Journalisten, die seine Auffassungen nicht teilen, wirft er  vor, sich des "guten alten Faschismusvorwurfes" zu bedienen. 

Den US-Präsidenten George W. Bush, der sich für ein umfassendes Verbot des Klonens sowohl  innerhalb der USA als auch auf UN-Ebene einsetzt, tituliert Gerhardt wörtlich als "Dumpfbacke aus  Texas". 

Mit dieser Beleidigung unterbietet das Ethikratsmitglied jedes bisher bekannte Niveau der durchaus  kontroversen bioethischen Debatte. Insbesondere wird eine solche Verbalattacke eines exponierten  Ethikberaters des Bundeskanzlers die anlaufenden Gespräche über eine UN-Konvention zum Verbot des  Klonens nachhaltig belasten. 

Volker Gerhardt hat sich für eine seriöse Auseinandersetzung über die anstehenden bioethischen Fragen  disqualifiziert. Als Mitglied des "Nationalen Ethikrats" ist er untragbar. Ich deshalb in einem Schreiben  dem Bundeskanzler dringend nahegelegt, Volker Gerhardt aus dem Ethikrat abzuberufen. 

Der Artikel im Wortlaut
"Die Clownerie mit dem Klon"   (PDF-Datei - 409 KB). 

Büro Hüppe MdB 
Deutscher Bundestag 
11011 Berlin 
Tel. 0 30 - 22 77 75 89
Fax 0 30 - 22 77 67 08 
email: hubert.hueppe@bundestag.de
Seitenanfang



Christdemokraten für das Leben kritisieren Klonkonferenz 
Löhr: "gezielte Regierungsoffensive gegen Anti-Klon-Beschluß des Bundestags"

Meschede, 15.05.2003 - Die internationale Klonkonferenz, die auf Initiative von Bundesbildungsministerin Bulmahn derzeit in Berlin abgehalten wird, werten die Christdemokraten für das Leben (CDL) als gezielte Regierungsoffensive gegen den Anti-Klon-Beschluß des Deutschen Bundestages. Die klare Entscheidung des Bundestages als Institution werde von der Regierung konterkariert und seine Beschlüsse als irrelevant für die Regierungspolitik der Lächerlichkeit preisgegeben. "Der Bundestag hat sich im Februar  2003 parteiübergreifend mit großer Mehrheit strikt für ein internationales Verbot jeglicher Form des Klonens ausgesprochen. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, diese Position international  durchzusetzen. Statt dessen setzt sich die Bundesregierung mit der internationalen Klonkonferenz, der größten, die je in Europa durchgeführt wurde, nun an die Spitze der Klonbewegung. Es steht zu befürchten, daß die Bundesregierung den parteiübergreifenden Konsens verlassen hat. Hinter einer solchen Konferenz, die mit enorm hohem Kostenaufwand durchgeführt wird, kann nur die Absicht stehen, die deutsche Position ins Gegenteil zu verkehren und Türen für das Klonen zu öffnen", so die CDL- Bundesvorsitzende Mechthild Löhr. Enttäuscht zeigt sich die CDU-Politikerin auch über die Unausgewogenheit bei der Auswahl der eingeladenen Experten, bei der die Klongegner eine klare Minderheit bilden. Wenn es in der Einladung "Klonen zum Zwecke der Zellvermehrung" heiße, dann sei das eine Verharmlosung und vertusche die Tatsache, daß beim "therapeutischen " Klonen immer ein ungeborener Mensch getötet werden müsse, so Löhr weiter. 

Die Initiative zur und die Unausgewogenheit der Klonkonferenz lasse die persönliche Positionierung der  Bundesbildungsministerin, die das Klonen als ethisch unakzeptabel bezeichnete, unglaubwürdig  erscheinen. Nachdenklich stimme auch, daß sich die Ministerin bezüglich der Position der  Bundesregierung bei den internationalen Klonverhandlungen, die im Herbst anstehen, nicht äußern wolle. Scharfe Kritik übte Löhr auch an der Aussage Bulmahns, in einer pluralistisch geprägten Welt sei es schwierig, in ethischen Zweifelsfragen allgemein akzeptierte Lösungen zu finden. Daher müsse ein Weg gefunden werden, die Souveränität der einzelnen Staaten zu akzeptieren und dennoch gemeinsame Standards zu erzielen. Löhr entgegnet dieser Haltung, daß Abstriche an hohen Rechtsgütern wie dem Recht auf Leben nicht um eines internationalen Konsenses willen geschehen dürften. "Es gibt in etlichen Ländern noch die Todesstrafe, gegen die wir uns in Deutschland und anderswo dennoch ausnahmslos klar positionieren. Wer nur für die Rechte eintritt, die überall auf der Welt auch Akzeptanz finden, wird bald  keine Menschenrechte mehr international verbindlich formulieren können." 
Seitenanfang



Deutschlands Kirchen gemeinsam gegen den "Traum vom perfekten Menschen" 
Vorstellung der "Woche für das Leben 2003"

BERLIN, 1. April 2003 (ZENIT.org).- Die katholische und die evangelische Kirche in Deutschland warnen vor einem Paradigmenwechsel in der Gesundheitspolitik. 

Die Frage, was "Gesundheit" und was "Krankheit" sei, müsse angesichts des rasanten medizinischen Fortschritts neu beantwortet werden, erklärten Kardinal Karl Lehmann und Präses Manfred Kock bei der Vorstellung der diesjährigen "Woche für das Leben" am Montag in Berlin. 

Die "Woche für das Leben" ist von der Deutschen Bischofskonferenz und dem Evangelischen Rat der Kirchen gemeinsam organisiert und wird am 3. Mai in Bayreuth eröffnet. Vom 3. bis 10. Mai werden bundesweit in Kirchengemeinden, Verbänden und Bildungszentren Veranstaltungen zum Thema stattfinden 

Die "Woche für das Leben", steht unter dem Motto "Chancen und Grenzen des medizinischen Fortschritts". Zentrales Ziel sei es, das Bewusstsein für die Schutzbedürftigkeit menschlichen Lebens in all seinen Stadien zu schärfen, sagte Manfred Kock, der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). 

Das "Statement", das der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann am Montag auf der Pressekonferenz in der Katholischen Akademie Berlin vorgetragen hat, veröffentlichen wir in dieser Ausgabe als Dokument

"Es geht uns darum, dem Traum vom perfekten Menschen zu widersprechen - einem Traum, der zutiefst inhuman ist. Nur all zu schnell wird der Mensch, der immer ein unvollendetes und daher auch unvollkommenes Wesen ist, dabei zum Schadensfall, zur vermeidbaren Belastung oder zum untragbaren Versicherungsrisiko", sagte Kardinal Karl Lehmann. 

Hier liege "eine ethische Grundproblematik der embryonalen Stammzellenforschung, des sogenannten ‚therapeutischen Klonens', der Präimplantationsdiagnostik, der Pränataldiagnostik und in gewisser Weise auch der aktiven Sterbehilfe", betonte der Kardinal. 

"Menschen werden je nach Krankheitszustand, nach erwünschten oder unerwünschten Eigenschaften oder nach dem Bedarf Dritter selektiert statt integriert, ausgemustert statt angenommen. Menschliches Leben wird dabei zum beliebig verfügbaren und verbrauchbaren Mittel für Zwecke, die diesem individuellen Leben nicht dienen", fügte er hinzu. 

Als besonders problematisch bewerten beide Kirchen zur Zeit die Präimplantationsdiagnostik (PID). Diese sei "von Anfang an auf Selektion und Tötung angelegt", warnte Kardinal Lehmann. Bei diesem Thema gebe es in den nächsten Monaten erheblichen Diskussionsbedarf. 

Präses Manfred Kock wandte sich gegen die "gefährliche Illusion", Krankheit ließe sich medizinisch-technisch in den Griff bekommen. "Sie führt die Medizin in einen Machbarkeitswahn, mit Folgen, die niemand wollen kann." 

"Mit Sorge sehen wir die Tendenzen auf internationaler und auf EU-Ebene, bestehende Begrenzungen für die medizinische Forschung aufzuweichen und über gut begründete ethische Standards hinwegzugehen", sagte Kardinal Lehmann. 

Die beiden Kirchenvertreter plädierten dafür, das EU-Moratorium für die gemeinschaftliche Finanzierung von Forschung an menschlichen Embryonen zu verlängern, das Ende dieses Jahres ausläuft. 

"Eine Verlängerung dieses Moratoriums, besser noch einen klaren Verzicht auf die Förderung solcher Forschung betrachten wir als ethisch dringend geboten", sagte Kardinal Lehmann. 

ZG03040105
Seitenanfang
 

zurück