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27.06.03 Ende der Friedhofsruhe um den § 218: ALfA begrüsst Gynäkologen-Papier 25.06.03 Ein „Tag der Ungeborenen" - nur für Südamerika ? 24.06.03 Gynäkologen fordern Reform des § 218 - "Schutzlücken" im Gesetz 20.06.03 Medikamenten-Tests an Kindern 17.06.03 Gentherapie - gefährlicher als bisher vermutet 10.06.03 CDL fordert: Demographische Voraussagen ernst nehemen! 06.06.03 Patente auf Gene - keine patente Idee 30.05.03 EU-Kommissar untersucht Lebensrechtler 29.05.03 EU-Kommissar Nielson lässt Lebensschützer überwachen 27.05.03 Wer ist die Dumpfbacke ? 23.05.03 "Dumpfbacke" - Mitglied des "Nationalen Ethikrates" beleidigt US-Präsidenten 16.05.03 MdB Hüppe: Klonbefürworter bringen keine neuen Argumente 15.05.03 CDL: gezielte Regierungsoffensive gegen Anti-Klon-Beschluß des Bundestags 14.05.03 Sinner: Bulmahn torpediert Konsens gegen Klonen in Deutschland 14.05.03 Therapeutisches Konferieren - Das Ergebnis steht bereits fest 13.05.03 MdB Hüppe: Klonkonferenz soll Akzeptanz für das Klonen schaffen MdEP Liese: Diskussion über Klonverbot 09.05.03 Der Staus des Embryo - CDL Symposium mit internationaler Beteiligung 05.05.03 10 verlorene Jahre beim Lebensschutz 29.04.03 Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin„ konstituiert sich 27.04.03 EU-Kommission für embryonale Stammzellforschung 15.04.03 Bundestag: Ethikkommission komplett 01.04.03 Deutschlands Kirchen gemeinsam gegen den "Traum vom perfekten Menschen" Vorstellung der "Woche für das Leben 2003 |
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ALfA-Newsletter vom 27.06.2003 Ende der Friedhofsruhe um den § 218: ALfA begrüsst Gynäkologen-Papier Berlin (ALfA). Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) hat begrüsst, dass die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) ein Positionspapier erarbeitet hat, das "Anstösse" zu der von der ALfA seit langem geforderten Reform des Paragraphen 218 geben will sowie nach Ansicht der ALfA einige Forderungen enthält, die in die richtige Richtung weisen. Das erklärte die Bundesvorsitzende der ALfA, Claudia Kaminski, in einer Mitteilung an die Presse (26. Juni). Auf einer Fachtagung in Berlin hatten die Vertreter der Frauenärzte in Deutschland am 24. Juni ein entsprechendes Papier mit Handlungsempfehlungen für den Gesetzgeber vorgelegt. Wie "Die Welt" (Ausgabe vom 24. Juni), die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Ausgabe vom 25. Juni) sowie "Die Tagespost" (Ausgabe vom 26. Juni) berichten, forderte die DGGG den Gesetzgeber auf, auf "schwerwiegende Probleme" im Zusammenhang mit Abtreibungen nach Pränataldiagnostik zu reagieren. "Als wichtige Verbesserung, deren Bedeutung nicht unterschätzt werden sollte, betrachtet die ALfA die Forderung der DGGG, dass die Beratung der Schwangeren über Risiken, Grenzen und die möglichen Folgen einer pränatalen Diagnostik bereits vor der ersten Ultraschalluntersuchung erfolgen soll, und dass das "Recht auf Nichtwissen" der schwangeren Frau zu respektieren ist", erklärte die Bundesvorsitzende der ALfA. Schwangere, die das Screening ablehnen, weil sie in ihrem Wunsch, das Kind so anzunehmen wie es ist, bestärkt statt geschwächt werden wollen, verdienten Hochachtung und dürften nicht diskriminiert werden. "Aus der Praxis wissen wir, dass hier Vieles im Argen liegt. So kommt es immer wieder vor, dass Ärzte Frauen, die kein Screening wollen, mit Unverständnis begegnen und unter Druck setzen, der bis zur Ablehnung der Betreuung ihrer Patientinnen reichen kann", so Kaminski weiter. Die geforderte Klarstellung des Weigerungsrechts des Klinikpersonals, an Abtreibungen mitzuwirken, werde von der ALfA begrüsst. Ausnahmen, wie sie DGGG vorschlägt, würden von der ALfA jedoch abgelehnt. "Auch die Forderung der DGGG, die Lebensfähigkeit des Kindes ausserhalb des Mutterleibes als Grenze für die Abtreibung festzusetzen, um so die Zahl der Spätabtreibungen zu reduzieren, begrüsst die ALfA als Schritt in die richtige Richtung", so die ALfA-Bundesvorsitzende. Dies dürfe jedoch nicht zur Wiedereinführung einer embryopathischen Indikation führen, die mit Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG unvereinbar wäre. Darüber hinaus dürfe nicht in Vergessenheit geraten, dass jede Abtreibung eine rechtswidrige Tat darstelle, die das ungeborene Kind seines Rechts auf Leben beraube. Staat und Gesellschaft dürften daher nicht eher ruhen, bis Art. 2 Abs 2 GG überall zum Tragen komme. Auch die Bundesvereinigung
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung hat in einer Pressemitteilung
die Initiative der DGGG begrüsst. "Die Lebenshilfe kritisiert bereits
seit langem die fehlerhafte Interpretation des im Jahr 1995 neu konzipierten
Paragraphen 218a Absatz 2 StGB", erklärte der Bundesvorsitzende Robert
Antretter. Es sei an der Zeit, das Thema sowohl in der breiten Öffentlichkeit
als auch im Parlament zu diskutieren. In diesem Sinne sei die Initiative
der Gynäkologen ein positives Signal. Nunmehr sei der Deutsche Bundestag
gefordert, Fragen der Spätabtreibung und der Pränataldiagnostik
auf den Prüfstand zu stellen.
24. Juni 2003 Tagung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe „Schutzlücken" im
Schwangerschaftskonfliktgesetz
Die Deutsche Gesellschaft
für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) hat auf ihrer Tagung
am 24. Juni 2003 in Berlin eine Reform des § 218 gefordert. Von „Schutzlücken"
für den Lebensschutz des Ungeborenen Kindes in der gesetzlichen Ausgestaltung
des Konzepts der Beratungsregelung und
Weiter verwies Sie darauf,
daß die später vom Gesetzgeber des jetzt geltenden Gesetzes
vorgenommene Verschmelzung von medizinischer und embryopathischer Indikation
deutlich zu Lasten des Lebensschutzes des behinderten menschlichen Lebens
gehe, was aber nicht auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
zurückzuführen sei..
Patente auf Gene - keine patente Idee stellt der stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer, Dr. med. Otmar Kloiber, in einem Beitrag, erschienen im Rheinischen Ärzteblatt 6/2003, fest. Bei der Umsetzung der EU-Biopatent-Richtlinie in deutsches Recht geht es um die Grundsatzfrage, ob das menschliche Genom patentierbar sein soll. Die Ärzteschaft beantwortet diese Frage mit Nein. In einer gemeinsamen "Erklärung von Berlin" haben nun die Bundesärztekammer, das Hilfswerk Misereor und Greenpeace an die Bundesregierung appelliert, Patente auf Leben zu verbieten. Ausführliche Informationen bei "Life-Lobby" Seitenanfang ALfA-Newsletter - 30.05.03 Mensch, mach uns doch
nicht so nervös:
Brüssel (ALfA). Die Europäische Union hat ein Büro eingerichtet, das die amerikanischen Lebensrechtsbewegungen untersuchen soll. Das berichtet die Organisation "Catholic Familiy and Human Rights Institute" (C-FAM) in ihrem Rundbrief "Friday Fax" (30. Mai). In einem internen Papier missbillige Poul Nielson, EU-Kommissar für Entwicklung und humanitäre Hilfe, die Bemühungen dieser "kleinen Gruppe von Extremisten. Die US-Lebensrechtsgruppem sind mächtig, gut konsolidiert und fest entschlossen. Einige dieser Gruppen haben sich auch bis nach Europa ausgebreitet", zitiert C-FAM den EU-Kommissar. Die EU wolle nun rasch auf solche Gruppen antworten. In der Kommission müsste man wachsam sein, damit die eigene Arbeit in den Bereichen der reproduktiven Gesundheit nicht durch neue Kampagnen untergraben werde, so Nielson. Es sei ein Brennpunkt eingerichtet worden, an dem Informationen gesammelt würden und die Widerlegung der Vorwürfe koordiniert werden könnten. Nielson habe seinen Schritt damit rechtfertigt, die Lebensrechtsgruppen würden zu grossen Einfluss erlangen. Das Umschwenken der US-Regierung, vor allem die Entscheidung, den UN Population Fund (UNFPA) wegen seiner Unterstützung von Abtreibungen in China nicht mehr zu fördern, sei das Ergebnis der Arbeit der Lebensrechtsbewegungen. Diese hätten unter der jetzigen US-Verwaltung "Legitimation und Glaubwürdigkeit" erlangt. Zu fürchten sei nun, dass sich auch EU-Politiker von solchen Gruppen beeinflussen liessen. Schon jetzt sei ein wachsender Widerstand gegen den UNFPA zu beobachten. (mehr dazu: www.c-fam.org)
PLI - 29.05.03 EU-Kommissar Nielson lässt Lebensschützer überwachen Brüssel. Eine Sonderarbeitsgruppe zur Überwachung von Lebensschützern hat EU-Entwicklungshilfe-Kommissar Poul Nielson eingesetzt. Das meldet das EU-Internetmagazin Euro-Fam. Auch Organisationen, die gegen die Finanzierung von Abtreibungsprogrammen im Rahmen der EU-Entwicklungshilfe sind, werden künftig ins Visier genommen. Offenbar sollen jene, die sich für den Schutz des ungeborenen Lebens im Rahmen der europäischen Entwicklungshilfe einsetzen, eingeschüchtert werden. Aus dem EU-Budget werden weiterhin Organisationen finanziert, die Abtreibung und Sterilisation weltweit fördern. Alles
weitere unter http://www.kath.net/detail.php?id=5155
Die Tagespost, Würzburg, 27.05.03 Wer ist die Dumpfbacke?
Volker Gerhardt firmiert von Berufs wegen als Philosoph. Philosophen mögen den Zweifel nicht. Sie streben nach Gewissheit. Deshalb hat Gerhardt jetzt alle Zweifel beseitigt. Nun ist es sicher: Als Mitglied des Nationalen Ethikrates des Kanzlers ist Gerhardt fehl am Platz. Bereits im vergangenen Jahr hatte der Berliner "Denker" mit unsäglichen Bemerkungen zum Selektionscharakter der Präimplantationsdiagnostik (PID) auf sich aufmerksam gemacht: "Wer mitrothaarigen Frauen flirte, diskriminiere nicht die Blonden; er habe nur andere Vorlieben." Jetzt hat Gerhardt noch eins draufgesetzt. In der aktuellen "Zeitschrift für Biopolitik" hat er einen Artikel veröffentlicht, in dem er "therapeutisches Klonen und PID" befürwortet. Journalisten, die seine Auffassung nicht teilen, wirft er vor, sich des "guten alten Faschismusvorwurfs" zu bedienen. Und Präsident Bush, der sich für ein umfassendes internationales Klonverbot einsetzt, bezeichnet Gerhardt als "Dumpfbacke aus Texas". Damit ist das Maß endgültig voll. Zu Recht hat der stellvertretende Vorsitzende der Bioethik-Enquete, Hubert Hüppe (CDU), den Bundeskanzler aufgefordert, Gerhardt aus dem Ethikrat abzuberufen. Doch Schröder will davon nichts wissen. "Wir nehmen zu privaten Äußerungen von Mitgliedern des Nationalen Ethikrates keine Stellung", sagte ein Regierungssprecher. So einfach kommt der Kanzler da nicht raus. Gerhardt hat seine Blondinenwitze nicht im stillen Denker-Stübchen gerissen, sondern bei einer offiziellen Fachtagung des Nationalen Ethikrates. Jetzt hat sich der Ethikberater wieder nicht hinter verschlossenen Türen geäußert, sondern schriftlich und für jeden nachlesbar. Was bitte soll daran rein privat sein? Ein Kanzler, dem auch nur
ansatzweise an einer seriösen und sachlichen Auseinandersetzung mit
Fragen der Bioethik gelegen wäre, müsste Gerhardt aus dem
Ethikrat entlassen. Doch Volker Gerhardt darf bleiben. Das sagt mehr
über diesen Bundeskanzler und seine Vorstellung vom politischen Instrument
Ethikrat als viele offiziellen oder privaten Äußerungen. Welch
eklatanter Offenbarungseid.
Berlin, 23. Mai 2003 Schröder muß
Gerhardt aus Ethikrat abberufen!
Zur öffentlichen Beschimpfung des US-Präsidenten als "Dumpfbacke aus Texas" durch ein Mitglied des "Nationalen Ethikrates" von Bundeskanzler Gerhard Schröder erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" Hubert Hüppe MdB: Volker Gerhardt, Mitglied des handverlesenen "Nationalen Ethikrates" des Bundeskanzlers, hat in der aktuellen "Zeitschrift für Biopolitik" einen Artikel veröffentlicht, worin er "therapeutisches" Klonen und Präimplantationsdiagnostik (PID) befürwortet. Journalisten, die seine Auffassungen nicht teilen, wirft er vor, sich des "guten alten Faschismusvorwurfes" zu bedienen. Den US-Präsidenten George W. Bush, der sich für ein umfassendes Verbot des Klonens sowohl innerhalb der USA als auch auf UN-Ebene einsetzt, tituliert Gerhardt wörtlich als "Dumpfbacke aus Texas". Mit dieser Beleidigung unterbietet das Ethikratsmitglied jedes bisher bekannte Niveau der durchaus kontroversen bioethischen Debatte. Insbesondere wird eine solche Verbalattacke eines exponierten Ethikberaters des Bundeskanzlers die anlaufenden Gespräche über eine UN-Konvention zum Verbot des Klonens nachhaltig belasten. Volker Gerhardt hat sich für eine seriöse Auseinandersetzung über die anstehenden bioethischen Fragen disqualifiziert. Als Mitglied des "Nationalen Ethikrats" ist er untragbar. Ich deshalb in einem Schreiben dem Bundeskanzler dringend nahegelegt, Volker Gerhardt aus dem Ethikrat abzuberufen. Der Artikel im Wortlaut
Büro Hüppe MdB
Christdemokraten für das Leben kritisieren Klonkonferenz Löhr: "gezielte Regierungsoffensive gegen Anti-Klon-Beschluß des Bundestags" Meschede, 15.05.2003 - Die internationale Klonkonferenz, die auf Initiative von Bundesbildungsministerin Bulmahn derzeit in Berlin abgehalten wird, werten die Christdemokraten für das Leben (CDL) als gezielte Regierungsoffensive gegen den Anti-Klon-Beschluß des Deutschen Bundestages. Die klare Entscheidung des Bundestages als Institution werde von der Regierung konterkariert und seine Beschlüsse als irrelevant für die Regierungspolitik der Lächerlichkeit preisgegeben. "Der Bundestag hat sich im Februar 2003 parteiübergreifend mit großer Mehrheit strikt für ein internationales Verbot jeglicher Form des Klonens ausgesprochen. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, diese Position international durchzusetzen. Statt dessen setzt sich die Bundesregierung mit der internationalen Klonkonferenz, der größten, die je in Europa durchgeführt wurde, nun an die Spitze der Klonbewegung. Es steht zu befürchten, daß die Bundesregierung den parteiübergreifenden Konsens verlassen hat. Hinter einer solchen Konferenz, die mit enorm hohem Kostenaufwand durchgeführt wird, kann nur die Absicht stehen, die deutsche Position ins Gegenteil zu verkehren und Türen für das Klonen zu öffnen", so die CDL- Bundesvorsitzende Mechthild Löhr. Enttäuscht zeigt sich die CDU-Politikerin auch über die Unausgewogenheit bei der Auswahl der eingeladenen Experten, bei der die Klongegner eine klare Minderheit bilden. Wenn es in der Einladung "Klonen zum Zwecke der Zellvermehrung" heiße, dann sei das eine Verharmlosung und vertusche die Tatsache, daß beim "therapeutischen " Klonen immer ein ungeborener Mensch getötet werden müsse, so Löhr weiter. Die Initiative zur und die
Unausgewogenheit der Klonkonferenz lasse die persönliche Positionierung
der Bundesbildungsministerin, die das Klonen als ethisch unakzeptabel
bezeichnete, unglaubwürdig erscheinen. Nachdenklich stimme auch,
daß sich die Ministerin bezüglich der Position der Bundesregierung
bei den internationalen Klonverhandlungen, die im Herbst anstehen, nicht
äußern wolle. Scharfe Kritik übte Löhr auch an der
Aussage Bulmahns, in einer pluralistisch geprägten Welt sei es schwierig,
in ethischen Zweifelsfragen allgemein akzeptierte Lösungen zu finden.
Daher müsse ein Weg gefunden werden, die Souveränität der
einzelnen Staaten zu akzeptieren und dennoch gemeinsame Standards zu erzielen.
Löhr entgegnet dieser Haltung, daß Abstriche an hohen Rechtsgütern
wie dem Recht auf Leben nicht um eines internationalen Konsenses willen
geschehen dürften. "Es gibt in etlichen Ländern noch die Todesstrafe,
gegen die wir uns in Deutschland und anderswo dennoch ausnahmslos klar
positionieren. Wer nur für die Rechte eintritt, die überall auf
der Welt auch Akzeptanz finden, wird bald keine Menschenrechte mehr
international verbindlich formulieren können."
Deutschlands Kirchen gemeinsam gegen den "Traum vom perfekten Menschen" Vorstellung der "Woche für das Leben 2003" BERLIN, 1. April 2003 (ZENIT.org).- Die katholische und die evangelische Kirche in Deutschland warnen vor einem Paradigmenwechsel in der Gesundheitspolitik. Die Frage, was "Gesundheit" und was "Krankheit" sei, müsse angesichts des rasanten medizinischen Fortschritts neu beantwortet werden, erklärten Kardinal Karl Lehmann und Präses Manfred Kock bei der Vorstellung der diesjährigen "Woche für das Leben" am Montag in Berlin. Die "Woche für das Leben" ist von der Deutschen Bischofskonferenz und dem Evangelischen Rat der Kirchen gemeinsam organisiert und wird am 3. Mai in Bayreuth eröffnet. Vom 3. bis 10. Mai werden bundesweit in Kirchengemeinden, Verbänden und Bildungszentren Veranstaltungen zum Thema stattfinden Die "Woche für das Leben", steht unter dem Motto "Chancen und Grenzen des medizinischen Fortschritts". Zentrales Ziel sei es, das Bewusstsein für die Schutzbedürftigkeit menschlichen Lebens in all seinen Stadien zu schärfen, sagte Manfred Kock, der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Das "Statement", das der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann am Montag auf der Pressekonferenz in der Katholischen Akademie Berlin vorgetragen hat, veröffentlichen wir in dieser Ausgabe als Dokument. "Es geht uns darum, dem Traum vom perfekten Menschen zu widersprechen - einem Traum, der zutiefst inhuman ist. Nur all zu schnell wird der Mensch, der immer ein unvollendetes und daher auch unvollkommenes Wesen ist, dabei zum Schadensfall, zur vermeidbaren Belastung oder zum untragbaren Versicherungsrisiko", sagte Kardinal Karl Lehmann. Hier liege "eine ethische Grundproblematik der embryonalen Stammzellenforschung, des sogenannten ‚therapeutischen Klonens', der Präimplantationsdiagnostik, der Pränataldiagnostik und in gewisser Weise auch der aktiven Sterbehilfe", betonte der Kardinal. "Menschen werden je nach Krankheitszustand, nach erwünschten oder unerwünschten Eigenschaften oder nach dem Bedarf Dritter selektiert statt integriert, ausgemustert statt angenommen. Menschliches Leben wird dabei zum beliebig verfügbaren und verbrauchbaren Mittel für Zwecke, die diesem individuellen Leben nicht dienen", fügte er hinzu. Als besonders problematisch bewerten beide Kirchen zur Zeit die Präimplantationsdiagnostik (PID). Diese sei "von Anfang an auf Selektion und Tötung angelegt", warnte Kardinal Lehmann. Bei diesem Thema gebe es in den nächsten Monaten erheblichen Diskussionsbedarf. Präses Manfred Kock wandte sich gegen die "gefährliche Illusion", Krankheit ließe sich medizinisch-technisch in den Griff bekommen. "Sie führt die Medizin in einen Machbarkeitswahn, mit Folgen, die niemand wollen kann." "Mit Sorge sehen wir die Tendenzen auf internationaler und auf EU-Ebene, bestehende Begrenzungen für die medizinische Forschung aufzuweichen und über gut begründete ethische Standards hinwegzugehen", sagte Kardinal Lehmann. Die beiden Kirchenvertreter plädierten dafür, das EU-Moratorium für die gemeinschaftliche Finanzierung von Forschung an menschlichen Embryonen zu verlängern, das Ende dieses Jahres ausläuft. "Eine Verlängerung dieses Moratoriums, besser noch einen klaren Verzicht auf die Förderung solcher Forschung betrachten wir als ethisch dringend geboten", sagte Kardinal Lehmann. ZG03040105
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