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deutsches Recht
Die EU-Kommission fordert die "Zerstörung" von Embryos Pressemitteilung MdB Hubert Hüppe: Berlin, 10. März 2003 EU-Gelder für Embryonenforschung
Anläßlich der jetzt bekannt gewordenen Planungen der EU-Kommision, verbrauchende Embryonenforschung mit EU-Mitteln zu fördern, erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete und stellvertetende Vorsitzende der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" Hubert Hüppe: In dem jetzt bekannt gewordenen Berichtsentwurf plant die EU-Kommission, zukünftig auch Forschung finanziell zu fördern, bei der menschliche Embryonen getötet werden. Bislang gilt ein bis Ende 2003 befristetes Moratorium für die Förderung von Embryonenforschung, das lediglich Fördermittel für Forschung an existenten Stammzell-Linien gestattet. Jetzt aber setzt sich die EU-Kommission über diese zentrale Grundlage des Beschlusses zum 6. Forschungsrahmenprogramm vom September 2002 hinweg. Das ganze Papier ist von einer euphorischen Bewertung der durch Forschung an embryonalen Stammzellen eröffneten Chancen getragen, die im Kontrast zu der von wissenschaftlichen Fachleuten geäußerten Zurückhaltung bis Skepsis steht. Nun bestätigen sich auch die Befürchtungen wegen des Fehlens einer klaren und unstrittigen Stichtagsregelung für existierende Stammzell-Linien im Moratoriums-Beschluß. Dem neuen Kommissionspapier ist zu entnehmen, dass offenbar nur noch die Kriterien für Forschung an "überzähligen" Embryonen zur Stammzellgewinnung diskutiert werden sollen. Ein Ausschluß der über bestehende Linien hinausgehenden Stammzellgewinnung steht demnach gar nicht mehr zur Debatte. Somit ist das Kernstück des Moratoriums - die Beschränkung auf "isolated or banked human embryonic stem cells in culture" - schon aufgegeben worden. Mit Empörung ist die Unverfrorenheit zu registrieren, mit der sich die Kommission über den mühsam gefundenen Kompromiß hinwegsetzt, der ein Anlaufen des 6. Forschungsrahmenprogramms ermöglicht hatte. Völlig unakzeptabel ist, wenn über die EU - maßgeblich auch mit deutschen Steuergeldern - die Vernichtung menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken gefördert würde, was nach deutschem Recht strafbar wäre. Die Bundesregierung ist jetzt aufgefordert, unverzüglich im Sinne des unmißverständlichen Beschlusses des Bundestages vom 30. Januar 2002 tätig zu werden: "Darüber hinaus soll die Bundesregierung darauf hinwirken, dass auch auf europäischer Ebene bei den Forschungsprojekten eine Beschränkung auf bestehende Stammzelllinien vorgenommen wird. Sie wird aufgefordert, entsprechende Regeln für die Stammzellenforschung aus Mitteln der Europäischen Union durchzusetzen." Sollte ein Konsens in
diesem Sinne mit einzelnen EU-Mitgliedsstaaten nicht erzielbar sein, so
ist zwar nicht zu verhindern, dass diese Staaten auf nationaler Ebene
verbrauchende Embryonenforschung finanzieren. Eine gemeinsame EU-Förderung
kommt jedoch nicht in Frage.
Süddeutsche Zeitung 10.03.2003 Gegen deutsches Recht
Die Zeit drängt: Zweieinhalb Milliarden Euro suchen einen Abnehmer. Am Dienstag kommender Woche werden in einem Brüsseler Büro die Weichen gestellt. Der enorme Betrag ist Teil von insgesamt 17,5 Milliarden Euro, die von der Europäischen Union für das "Sechste Forschungsrahmenprogramm" bewilligt wurden. Von 2003 bis 2006 sind hiervon zweieinhalb Milliarden für "Biowissenschaften, Genomik und Biotechnologie" vorgesehen. EU-Kommissar Philippe Busquin, zuständig für diesen Forschungszweig, betrachtet die Summe als Anschubfinanzierung. Schließlich wird die europäische Biotechnologie, folgt man Busquin, bereits 2005 mehr als 100 Milliarden Euro erwirtschaften. Im Jahr 2010 will man die USA hinter sich gelassen haben. Um das Ziel zu erreichen, müsse man die Forschung an Stammzellen stark fördern. Anderenfalls, so Busquin, werde Europa von der "Spitze der wissenschaftlichen Entwicklung" verdrängt. Damit es nicht so weit kommt, appellierte Busquin vergangene Woche an die Mitgliedsstaaten der Union, den technologischen "Abwärtstrend" zu stoppen und etwa die Versuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen zu intensivieren. Mehr als ein Appell ist ein internes Dokument, das eindeutig Busquins Handschrift trägt: Das 54-seitige Arbeitspapier der EU-Kommission zur Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen bildet die Grundlage für die Brüsseler Beratungen am 18. März. Sollte aus dem Entwurf Politik werden, dann fördert die EU künftig mit deutschen Geldern Versuche, die mit deutschem Recht nicht vereinbar sind. Während nämlich der Bundestag nur die Forschung an bereits bestehenden, vor dem 1. Januar 2002 gewonnenen Stammzellenlinien gestattete, sucht der Entwurf nach Möglichkeiten, die Versorgung mit den begehrten Stammzellen dauerhaft sicherzustellen. "Überzählige" Embryos aus künstlichen Befruchtungen sollen deshalb in großer Zahl zu Forschungszwecken verbraucht, also vernichtet werden. Goldgräberstimmung Nötig geworden sind der brisante Entwurf und die Sitzung, weil Ende des Jahres ein Moratorium ausläuft. Dieses wurde im Juli 2002 nicht zuletzt auf deutschen Druck hin unterzeichnet. Der parlamentarische Staatssekretär Wolf-Michael Catenhusen sprach damals von einem Erfolg für die Bundesregierung, der die "Chance für eine intensive Debatte in ganz Europa" eröffne. Das Moratorium lässt nur solche Forscher an den zweieinhalb Milliarden Euro partizipieren, die mit den - je nach Schätzung - 50 bis 100 weltweit existierenden Stammzellenlinien arbeiten. Ein Stichtag war nicht vorgesehen, so dass auch diese Regelung nur teilweise mit der deutschen Gesetzeslage übereinstimmt. In Belgien hingegen, dem Heimatland Busquins, gibt es noch keine gesetzliche Regelung zur Forschung an menschlichen, embryonalen Stammzellen. Der belgische Senat hat sich indes für eine solche Forschung und auch für das so genannte therapeutische Klonen ausgesprochen. Das Arbeitspapier spricht nun von 44 Stammzellenlinien in Schweden, Israel und den USA und einer unbestimmten Anzahl in Australien, Indien, Korea, Singapur. Ausführlich wird dargelegt, weshalb eine so geringe Menge den Anforderungen der Forscher nicht genügt. Die Herstellung von Embryos zu Forschungszwecken lehnt das Papier ab, jedoch ausdrücklich nur bis zum Ende des aktuellen Förderprogramms Ende 2006. Bis dahin verspreche einzig die "Zerstörung von Embryos" einen Ausweg aus der Ressourcenknappheit - das "belgische Modell" soll offenbar das Muster abgeben für eine forschungsliberale Regelung in ganz Europa. An einer Stelle ist die Rede vom "Versprechen" der Heilung und dem Risiko des Scheiterns, das einen negativen Effekt auf die öffentliche Wahrnehmung der Wissenschaft hätte - von den Auswirkungen auf die unmittelbar Betroffenen schweigen die Autoren. Ansonsten herrscht eine Mischung aus Euphorie und Goldrausch: Eine "aufregende Epoche" habe begonnen, völlig neue Methoden zur Behandlung von Diabetes und Parkinson seien denkbar. Die Biotechnologie habe ein gewaltiges wirtschaftliches Potenzial. Zwar werfe die Stammzellenforschung "schwierige ethische und soziale Fragen" auf, der "ethische Pluralismus" innerhalb der EU verhindere aber allzu restriktive Maßnahmen. Auch das "therapeutische" Klonen, hier meist "Zellkerntransfer" genannt, erhält seine Weihen. Es könnte eingesetzt werden, um Zellen oder Gewebe zu züchten, die vom Immunsystem des Empfängers nicht abgestoßen werden - eine vage Hoffnung, die John Gearhart, ein führender Stammzellenforscher aus den USA, gerade zurückgewiesen hat. Der Entwurf der EU-Kommission zielt auf die massenhafte Verwendung von Embryos zur Gewinnung von Stammzellen. Regelmäßig sollen künstlich befruchtete Frauen darum gebeten werden, die "überzähligen" Embryos der Wissenschaft zur Verfügung zu stellen. Der Arzt könnte zum Mittelsmann der Forschung werden, der Reproduktionsmediziner zum Agenten der Fortpflanzungsindustrie. So will es Philippe Busquin, der sich nebenbei ein Denkmal setzen ließ: Auf Seite 30 loben die Verfasser überschwänglich eine Konferenz, die Busquin 2001 organisierte. Dort kommentierte er das Fehlen forschungskritischer Stimmen mit dem Satz, auf die Taliban könne er, Philippe Busquin, gerne verzichten. Alexander Kissler
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