| 29.10.03
Pharmaforschung braucht keine Abstriche beim Schutz menschlicher Embryonen Wirtschaftsminister Dr. Alois
Rhiel und Justizminister Dr. Christean Wagner:
„Der Biotechnologie- und Pharma-Standort Deutschland braucht keine Aufgabe des Schutzes menschlicher Embryonen“, sagten Hessens Wirtschaftsminister Dr. Alois Rhiel (CDU) und Justizminister Dr. Christean Wagner (CDU) zu heute bekannt gewordenen Plänen von Bundesjustizministerin Zypries, menschliche in-vitro-Embryonen nicht länger zu schützen. „Die Bundesregierung gibt einen bislang unumstrittenen gesellschaftlichen Konsens auf, wenn für ungeborene Kinder das Lebensrecht zugunsten von wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Zielen eingeschränkt wird“, sagten die beiden Minister und erklärten: „Ab der Verschmelzung von Samen und Eizelle muss weiterhin der Schutz der grundgesetzlich garantierten Menschenwürde gelten. Eine Unterscheidung zwischen ‚Zellklumpen’ und ungeborenen Kindern ist willkürlich und ethisch abzulehnen.“ Dr. Wagner wandte sich gegen bewusste Fehlinterpretationen des Artikels 1 des Grundgesetzes: „Die Menschenwürde stellt eine absolute Grenze für Wissenschaft und Forschung dar. Sie steht nicht zur Disposition des Gesetzgebers. Der Schutz der Menschenwürde verbietet alles, was den einzelnen Menschen zum Objekt macht. Das Grundgesetz formuliert eindeutig: Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Dr. Rhiel erinnerte daran, dass Forschungsvorhaben, die die Tötung menschlicher Embryonen beinhalten, bisher keine nachweisbaren therapeutischen Fortschritte gebracht hätten. Dr. Rhiel: „Menschliche Embryonen für Forschungszwecke zu töten ist nicht nur ethisch abzulehnen, sondern auch fachlich nicht begründbar. Es gibt ethisch unbedenkliche Alternativen, zum Beispiel die bisher wesentlich erfolgreichere Forschung an adulten Stammzellen.“ Die Forscher in Deutschland, die zu 99,9 Prozent ethisch völlig problemlos zum Nutzen der Allgemeinheit arbeiteten, würden durch die Zypries-Pläne in Misskredit gebracht, warnte Dr. Rhiel und sagte: „All die verantwortlichen Forscher in Wissenschaft und Wirtschaft haben unseren Respekt und unsere Unterstützung verdient. Wer mit ihnen redet, weiß, dass ihnen an vielen Ecken der Schuh drückt, nicht aber im Bereich des Embryonenschutzgesetzes.“ Um den Innovantionsstandort
Deutschland zu stärken, müsse die Bundesregierung die Rahmenbedingungen
für die forschenden Unternehmen ingesamt verbessern und insbesondere
innovationsbehindernde Nachteile im Steuerrecht abbauen, sagten Dr. Rhiel
und Dr. Wagner und betonten abschließend: „Forschungsförderung
muss und kann ohne ethische Abstriche erfolgen.“
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