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20.02.03    Christdemokraten für das Leben (CDL) erfreut über Klonverbot  
20.02.03    Bundestag mehrheitlich für Klonverbot
23.01.03    CDL: Verbot der PID muß bestehen bleiben
17.01.03    Interfraktioneller Klon- Antrag begrüßenswert
17.01.03    Antragsentwurf der Fraktionen von SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN 
11.01.03    Klon-Konferenz im Mai ist ein Taschenspielertrick 



CDL: Verbot der PID muß bestehen bleiben
Nationaler Ethikrat stempelt Embryonen durch Genqualitätscheck zur "Sache" ab

23. Januar 2003 - Als "wenig" überraschend, sondern vielmehr erwartungs- und auftragsgemäß bezeichnete die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Mechthild Löhr, die Empfehlung des sog. Nationalen Ethikrates, Präimplantationsdiagnostik (PID) zu zulassen.

Löhr warnte prinzipiell vor einer Zulassung der PID, weil dies, nach allen Erfahrungen in den wenigen bereits PID-praktizierenden Ländern, zur Tötung zahlreicher auf Probe erzeugter Embryonen führen würde. Das Lebensrecht Ungeborener würde mit Zulassung der PID immer weiteren Kreisen zur Fremdbestimmung preisgegeben. "Es ist sicher nicht begrüßenswert, daß man in Deutschland wieder anfängt, das Lebensrecht, den Schutz und die Würde menschlicher Lebewesen in die ethische oder medizinische Beurteilung einiger Menschen zu stellen. Die PID hat sich schon in einigen Ländern als "ethische Wanderdüne" erwiesen". Sie verwies darauf, daß die Mehrzahl der Fachgremien, die sich nicht des Segens des Bundeskanzlers erfreuen, eindeutig gegen die Zulassung der PID votierten: u.a. die bisherige Bundestagsenquêtekommission "Recht und Ethik der modernen Medizin", die Bundesärztekammer, die den Großteil der deutschen Ärzteschaft vertritt, sämtliche Behindertenverbände, die beiden großen Kirchen und zahlreiche Wissenschaftler aus Recht, Medizin und Ethik.

"PID bedeutet nichts anderes als eine Einteilung in lebenswertes und lebensunwertes Leben. Diese Einordnung von Embryonen mit angenommenen Krankheiten/Defekten als lebensunwert ist auch ein Angriff auf Menschen mit Behinderungen" so die CDU-Politikerin. Löhr befürchtet, daß es der Gesellschaft künftig nicht gelingen werde einerseits pränatale Embryonen-Selektion zu betreiben und gleichzeitig Behinderten (postnatale) Solidarität zu garantieren. "Niemand darf einem anderen Menschen aufgrund seiner Erbanlage das Recht auf Leben verweigern. PID ist eben kein "Test", sondern die brutale Entscheidung, ob dieser neue Mensch leben darf oder nicht".

Löhr rief die Parlamentarier auf, sich bei ihrer anstehenden Entscheidung über eine Zulassung von PID nicht an der Empfehlung des sog. Nationalen Ethikrates zu orientieren, sondern am geltenden Verfassungsrecht. Aktuelle große Meinungsumfragen belegten, daß die überwiegende Mehrheit der Deutschen vom Beginn des menschlichen Lebens im Moment der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle überzeugt sei. Auch dies sollten die Volksvertreter bedenken. 

"Die Behauptung des Nationalen Ethikrates, es handele sich ja "nur" um eine begrenzte Zulassung ist unehrlich und verschleiert die Rechtslage" sagte Löhr. Bisher ist jeder menschliche Embryo nach geltendem deutschen Recht zur Einsetzung in die Gebärmutter vorgesehen, zukünftig sollte dies nach der neuen Empfehlung des Kanzlergremiums nur für "gesunde" Embryonen gelten. Es sei zudem geradezu bezeichnend, wenn der kanzlerberufene Ethikrat zu seiner Empfehlung keine Liste von Kriterien vorlege, die die Unterscheidung zwischen "gesunden und kranken" Embryonen festlege. "Welche Erbkrankheiten bzw. Veranlagungen sollen denn als selektionsrelevant betrachtet werden und welche nicht? Wer darf künftig nach Genqualitätscheck noch weiter leben und wer wird "entsorgt"? Es sei nicht verwunderlich, daß den Nationalen Ethikrat hier der Mut zur Konfrontation verlassen habe. 
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Berlin, 17. Januar 2003 

Interfraktioneller Klon- Antrag begrüßenswert 

Zum interfraktionellen Antrag für ein umfassendes Klonverbot erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete  Hubert Hüppe, in der vergangenen Legislaturperiode stellvertretender Vorsitzender der Enquete- Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin": 

Das Zustandekommen eines interfraktionellen Antrages von CDU/CSU, SPD und Grünen ist  außerordentlich begrüßenswert. Es ist davon auszugehen, dass dieser Antrag in Kürze mit einer breiten  Mehrheit des Bundestages beschlossen wird. 

Die Union hatte bereits im Juni 2002 in ihrem Antrag (Drucksache 14/9537) ein umfassendes  internationales Verbot des Klonens gefordert, das nicht nur das Klonen menschlicher Embryonen zu Fortpflanzungszwecken, sondern auch zu Forschungszwecken umfaßt. Die CDU/CSU hatte in diesem  von der Koalition damals abgelehnten Antrag die Bundesregierung aufgefordert, ihre bisherige, nicht mit  dem Embryonenschutzgesetz übereinstimmende Verhandlungsstrategie in New York dementsprechend  zu revidieren. 

Nun ist eine solche Änderung der Verhandlungslinie der Bundesregierung zu erwarten. Die  Bundesregierung muß jetzt rasch den Schulterschluß mit den Staaten um Spanien und die USA finden,  die von Anfang an ein kompromißloses Verbot des Klonens menschlicher Embryonen auf UN-Ebene angestrebt haben. Es ist richtig, wenn Deutschland in diesem Sinne eine internationale Vorreiterrolle  übernimmt, die auch auf die bioethische Meinungsbildung und Gesetzgebung anderer Staaten  ausstrahlen wird. 

email: hubert.hueppe@bundestag.de
Internet: www.huberthueppe.de 
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Deutscher Bundestag Drucksache 15/..... 
15.Wahlperiode 

Antragsentwurf der Fraktionen von SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN 

Neue Initiative für ein internationales Verbot des Klonens mit menschlichen Embryonen starten

Der Bundestag wolle beschließen: 

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 

Jedes Klonen mit menschlichen Embryonen ist unabhängig von der dazu genutzten Technik und dem  damit verfolgten Zweck unvereinbar mit der nach unserer Rechtsauffassung universell gültigen  Menschenwürde, deren Schutz Artikel 1 der Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und  Artikel 1 des Grundgesetzes gebieten. Die Würde des Menschen markiert auch die Grenzen der  grundgesetzlich garantierten Forschungsfreiheit. 

Die jetzt bekannten Formen des Klonens, das reproduktive Klonen und das sogenannte therapeutische  Klonen, sind bis zu dem Zeitpunkt teilidentisch, in dem die Entscheidung getroffen wird, ob der neu entstandene Embryo eingepflanzt oder zur Gewinnung von Stammzellen verwendet werden soll. Dies  lässt keine Unterscheidung in ein reproduktives Klonen einerseits und in ein sogenanntes therapeutisches  Klonen andererseits zu. 

Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung mit Beschluss vom Juli 2002 aufgefordert, bei den im  Rahmen der Vereinten Nationen stattfindenden Verhandlungen ihre Ablehnung jeglicher Form des  Klonens menschlicher Embryonen unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen. Der Ansatz, nicht nur  das reproduktive, sondern alle Formen des Klonens von Menschen, gleichgültig zu welchem Zweck,  international zu verbieten, entspricht der Rechtslage, die in der Bundesrepublik Deutschland im Embryonenschutzgesetz und im Stammzellgesetz verankert ist. 

Der 6. Ausschuss der VN-Generalversammlung hat am 7.11.02 beschlossen, die Beratungen über die  Ausarbeitung einer Konvention zum Verbot des Klonens von Menschen zu unterbrechen und in der  nächsten, 58. VN-GV im Herbst 2003 fortzusetzen. Damit hat die VN-GV die Konsequenzen aus dem  Umstand gezogen, dass zwischen den unterschiedlichen Positionen keine Einigung erzielt werden konnte. 

Die Mitteilung über die Geburt zweier angeblich geklonter Kinder hat unabhängig von der Frage der  Glaubwürdigkeit dieser Aussagen zu einer verstärkten gesellschaftlichen Diskussion geführt. Allein die  Tatsache, dass es solche Experimente mit menschlichen Embryos gibt, um Fakten zu schaffen, bevor  sich die internationale Staatengemeinschaft auf ein Klonverbot geeinigt hat, ist alarmierend. 

Vor diesem Hintergrund bleibt das weltweite Verbot jeglicher Form des Klonens mit menschlichen  Embryonen Ziel deutscher Politik. 

II. Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die deutsch-französischen Bemühungen um ein umfassendes  internationales Klonverbot mit dem Ziel einer neuformulierten gemeinsamen Initiative weitergeführt  werden. 

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung in Fortführung seines Beschlusses vom Juli  2002 auf

- eine VN-Konvention anzustreben, die sowohl das reproduktive wie das sogenannte therapeutische  Klonen verbietet und darauf zielt, möglichst viele Staaten für eine solche Konvention zu gewinnen. 

- die Zeit bis zur Wiederaufnahme der VN-Verhandlungen zu nutzen mit dem Ziel, auf internationaler  Ebene ein möglichst umfassendes Klonverbot zu erreichen. 

- insbesondere die deutsch-französische Initiative aktiv in Richtung eines umfassenden Klonverbots  weiterzuentwickeln und hierüber auch das Gespräch mit denjenigen Staaten zu suchen, die schon für eine  VN-Konvention über das vollständige Verbot aller Formen des Klonens eingetreten sind. 
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MdB Hubert Hüppe: 
Klon-Konferenz im Mai ist ein Taschenspielertrick 

(Berlin, 11. Januar 2003) - Der CDU-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der  Christdemokraten für das Leben, Hubert Hüppe, Mitinitiator eines Antrages der CDU/CSU-Fraktion für   ein umfassendes Klonverbot und in der vergangenen Legislaturperiode und stellvertretender  Vorsitzender der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin", erklärt: 

Die Ankündigung einer internationalen Klon-Konferenz für den Mai ist ein plumper Taschenspielertrick. 

Bundesforschungsministerin Bulmahn will ganz offensichtlich nicht neue Erkenntnisse über das Klonen   menschlicher Embryonen gewinnen. Vielmehr geht es ihr darum, Zeit zu gewinnen und einen klaren   Beschluß des Bundestages gegen jedes Klonen abzuwenden, für den sich jetzt eine deutliche  Mehrheit  abzeichnet. 

Die Bundesregierung sollte endlich Farbe bekennen: ob sie mit dem forschungspolitischen Sprecher  der  SPD das sogenannte therapeutische Klonen menschlicher Embryonen in "eng begrenzten  Ausnahmen"  für sinnvoll hält, oder ob sie mit dem Sprecher des Bundesforschungsministeriums meint  "die rechtliche  und ethische Bewertung der unterschiedlichen Formen des Klonens zu Forschungszwecken" sei "noch  nicht abgeschlossen", oder ob sie in Übereinstimmung mit dem  Embryonenschutzgesetz jede Erzeugung  menschlicher Embryonen durch Klonen für strafwürdiges  Unrecht hält. 

Mein Appell richtet sich an die Koalitionsabgeordneten, die jedes Klonen menschlicher Embryonen   ablehnen, ihrem Gewissen entsprechend zu handeln und keiner Verschiebung dieser Grundsatzentscheidung in den Sommer zuzustimmen. Diese Abgeordneten können sich auf den   Koalitionsvertrag berufen, in dem SPD und Grüne festgelegt haben: "Mit Fragen der Fortpflanzungs-  und  Biomedizin werden wir ethisch verantwortlich unter Wahrung der Gewissensfreiheit umgehen." 

email: hubert.hueppe@bundestag.de 
Internet: www.huberthueppe.de
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Christdemokraten für das Leben (CDL) erfreut über Klonverbot 

Meschede - 20. Februar 2003 - Mit großer Freude haben die Christdemokraten für das Leben (CDL) die Bundestagsentscheidung gegen das Klonen aufgenommen. Diese Positionierung der Mehrheit der Bundestagsabgeordneten gegen die Degradierung von menschlichem Leben zu reinem Forschungsmaterial sei auch als Aufforderung an die Bundesregierung zu werten, sich künftig stärker und stringenter für ein weltweites Klonverbot einzusetzen.

Die CDL-Bundesvorsitzende Mechthild Löhr erinnerte daran, daß die Bundesforschungsministerin bereits im Sommer 2001 angekündigt hatte, sich international für ein weltweites Klonverbot einzusetzen. Die mit dem Votum Deutschlands erfolgte Vertagung des betreffenden Ausschusses der Vereinten Nationen zur Erarbeitung eines Papiers zum weltweiten Klonen auf September 2003 werde von der Forschung genutzt, um Tatsachen zu schaffen. 

"In diesem grundlegenden ethischen Bereich darf es keine rechtsfreien Räume geben. Die Politik muß jetzt handeln, wenn sie später nicht nur hilflos auf die Ergebnisse und Fakten der Forschung reagieren will", betonte Löhr.

Die Entscheidung, im Bundestag wieder eine Enquete-Kommission zu "Recht und Ethik der modernen Medizin" einzusetzen, wird von Löhr als wichtiges Signal dafür gewertet, daß das Parlament erkannt habe, daß es sich nicht durch externe, nicht demokratisch legitimierte Gremien, auch in diesem Bereich seine Entscheidungskompetenz nehmen lassen dürfe.
Besonders erfreut zeigte sich die CDU-Politikerin über die Wahl des Bioethik-Experten und stellvertretenden CDL-Bundesvorsitzenden Hubert Hüppe zum stellvertretenden Vorsitzenden der Kommission.

Die Wahl von Thomas Rachel zum Sprecher der Unionsfraktion in dieser Enquete-Kommission kommentierte Löhr mit der Zuversicht, daß auch Rachel zukünftig in seiner neuen Position alles daransetzen werde, um weiteren Aushöhlungen und Nivellierungen des Menschenrechtes auf Leben in unserer Gesellschaft entgegenzutreten. 

"Ich bin überzeugt, daß Thomas Rachel nicht seine in einigen bioethischen Fragen von der Mehrheitslinie unserer Partei abweichende Privatmeinung vertreten wird. Schließlich sitzt er als Vertreter der Union in dieser Kommission und hat die Interessen der CDU/CSU zu vertreten, die sich mehrheitlich gegen PID und Klonen ausspricht. Zudem gehört Rachel dem Bundesvorstand des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK) an, der sich stets klar gegen PID und Klonen positioniert hat. In der Frankfurter Erklärung des EAK heißt es, der Schutz menschlicher Embryonen dürfe nicht eingeschränkt werden. Es müsse Konsens bleiben, daß die Forschung für den Menschen da sei und nicht umgekehrt. Sein starkes Engagement im Evangelischen Arbeitskreis läßt noch die Hoffnung zu, daß Thomas Rachel die Positionen des EAK, die auch weitgehend deckungsgleich mit denen der CDL sind, berücksichtigen wird" so Löhr. 
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Netzeitung 20. Feb 2003 

Deutscher Bundestag mehrheitlich für ein umfassendes Klonverbot 

Sowohl Klonen zu Fortpflanzungszwecken als auch das so genannte therapeutische Klonen sollen nach  Meinung der Bundestags-Mehrheit weltweit verboten werden. 

Eine breite Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages hat sich für ein internationales Verbot des  reproduktiven und therapeutischen Klonens ausgesprochen. Parlamentarier von SPD, CDU/CSU und  Bündnis-Grünen lehnten am Donnerstag die Anwendung beider Verfahren als moralisch verwerflich ab. 

FDP für therapeutisches Klonen 

Die FDP weicht von der Mehrheitsmeinung ab. Die Fraktion beantragte, zunächst nur auf ein Verbot des  Klonens zu Zwecken der Fortpflanzung (reproduktives Klonen) hinzuarbeiten, das so genannte  «therapeutische Klonen» aber zu erlauben. 

Nachdem Ende Dezember und Anfang Januar die Raelianer-Sekte die Geburt der ersten Klonbabys  vermeldet hatte, wurde das Thema früher als ursprünglich geplant im Bundestag auf die Tagesordnung  gesetzt. Ein wissenschaftlicher Beweis für die Existenz der Klon-Kinder steht weiterhin aus. 

In einem gemeinsamen Antrag sprachen sich Rot-Grün und Union für ein Verbot jeglichen Klonens aus.  Der Parlamentarische Staatssekretär im Forschungsministerium, Christoph Matschie (SPD), sagte, die  «alarmierenden» Meldungen über Versuche, Menschen zu klonen, erforderten ein schnelles  internationales Klonverbot. Auch die stellvertretende Unions-Fraktionschefin Maria Böhmer (CDU)  forderte ein solches umfassendes Klonverbot mit dem Argument, auch Embryos seien bereits menschliches Leben: «Wir sind Geschöpfe, nicht Schöpfer», so Böhmer. Das Fortpflanzungs-Klonen sei  «verantwortungslos und verwerflich». Das therapeutische Klonen bezeichnete sie als «Irrweg». Es  bestehe die Gefahr, dass Menschen in Zukunft mehr können würden, als sie dürften.  

Internationale Verhandlungen 

Der Grünen-Gentechnikexperte Reinhard Loske nannte beide Klonformen «moralisch unverantwortbar».  Wer als Kopie erzeugt werde, werde «es sehr schwer haben, zum Original zu werden», so Loske. Ähnlich  wie in Frankreich müsse man auch in Deutschland das Kopieren von Menschen als Verbrechen gegen die  Menschheit ächten. 

Die FDP-Forschungspolitikerin Ulrike Flach sagte, auch die Liberalen seien gegen das Klonen von  Menschen. Die Möglichkeit, Zellen zu gewinnen, mit denen man kranken Menschen helfen könnte, dürfe  man sich aber nehmen. 

Ende letzten Jahres waren internationale Verhandlungen über ein weltweites Klonverbot gescheitert. Hier  hatten unter anderem die deutschen Vertreter versucht, eine Entscheidung über das therapeutische  Klonen aufzuschieben. Zunächst sollte es ihrer Meinung nach nur ein Verbot des reproduktiven Klonens  geben. Zahlreiche andere Regierungen, unter anderem die der USA, wollten ein sofortiges totales  Klonverbot. 

Beim therapeutischen Klonen sollen Embryonen gezielt 'hergestellt' werden, um aus ihnen Stammzellen  zu gewinnen. Mit diesen wollen Mediziner in Zukunft geschädigte Gewebe von Herz bis Hirn reparieren.  Von Therapien gegen Krankheiten wie Parkinson, Diabetes oder Herzinfarkte ist die Rede. Der Embryo,  eine Ansammlung von ein paar hundert Zellen, die allerdings unter geeigneten Bedingungen das  Potenzial hätte, zu einem erwachsenen Menschen zu werden, wird in dem Prozess zerstört. 

Prinzip des reproduktiven Klonens ist es, eine normal aufwachsende genetische Kopie eines lebenden  oder auch schon verstorbenen Menschen herzustellen. 

Der Bundestag setzte am Donnertag anschließend eine neue Bioethik-Enquéte-Kommission ein. (nz)  
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