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25.06.03/1     Ein 'Tag der Ungeborenen' - nur für Südamerika?
10.06.03/1     CDL fordert: Demographische Voraussagen ernst nehemen!
16.05.03/1     Klonkonferenz: Klonbefürworter bringen keine neuen Argumente 
14.05.03/1     Sinner: Bulmahn torpediert Konsens gegen Klonen in Deutschland 
14.05.03/2     Therapeutisches Konferieren - Das Ergebnis steht bereits fest 
13.05.03/1     MdB Hüppe:  Klonkonferenz soll Akzeptanz für das Klonen schaffen 
13.05.03/2     MdEP Liese: Diskussion über Klonverbot 
29.04.03/1     Enquete-Kommission konstituiert sich 
15.04.03/1     Bundestag:  Ethikkommission komplett 
11.04.03/1     Besetzung der Enquetekommission "Ethik und Recht der modernen Medizin"


Ein „Tag der Ungeborenen" - nur für Südamerika ? 

Bereits 1993 führte El Salvador als erstes Land einen solchen Feiertag ein. Im Dezember 1998 folgte Argentinien und bestimmte den 25. März als den ‘Tag der Ungeborenen’. Bewußt hatte man diesen Tag gewählt, weil er - nach katholischem Kalender das Fest der ‘Verkündigung des Herrn’ - jener Tag ist, an dem der Erzengel Gabriel der Jungfrau Maria verkündete, daß sie Mutter werde und Jesus gebären würde, was auch nach säkularer wisssenschaftlicher Erkenntnis dem Tag der Empfängnis entspricht. Diesem Beispiel folgend bestimmte Chile im Mai 1999 den 25. März zum ‘Tag des empfangenen und ungeborenen Kindes’.  Zur gleichen Zeit erklärte Guatemala den 25. März zum ‘Nationalen Tag der Ungeborenen’. Im August 1999 folgte Costa Rica diesem Beispiel und im Januar 2000 tat dies auch Nicaragua. Die Dominikanische Republik richtete diesen Feiertag zu Beginn des Jahres 2001 ein und im Januar 2002 entschied der Kongreß von Peru in gleicher Weise. 

Im sogenannten ‘christlichen Abendland’, welches gerade dabei ist, sich auf europäischer Ebene eine Verfassung zu geben, in welcher die prägenden christlichen Wurzeln unserer Kultur trotz heftiger Diskussionen ausgeklammert und nicht angesprochen werden sollen, könnte ein solches Beispiel den verantwortlich für das Wohl der Gemeinschaft Handelnden eine Hilfe sein, der ihnen obliegenden Verpflichtung zum Schutz des ungeborenen Lebens - „erkennbar", wie es das Bundesverfassungsgericht fordert - nachzukommen. 
 
„Der Schutzauftrag verpflichtet den Staat schließlich auch, den rechtlichen Schutzanspruch des  ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewußtsein zu erhalten und zu beleben. Deshalb müssen die  Organe des Staates in Bund und Ländern erkennbar für den Schutz des Lebens eintreten", bestimmt das Gericht in seinem Urteil von 1993 und führt weiter aus:  

„Das betrifft  auch und gerade die Lehrpläne der Schulen. 
Öffentliche Einrichtungen, die Aufklärung in gesundheitlichen Fragen, Familienberatung oder  Sexualaufklärung betreiben, haben allgemein den Willen zum Schutz des ungeborenen Lebens zu  stärken; dies gilt insbesondere für die in Art. 1 § 1 SFHG vorgesehene Aufklärung. Öffentlich- rechtlicher wie privater Rundfunk sind bei Ausübung ihrer Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) der  Würde des Menschen verpflichtet (...); ihr Programm hat daher auch teil an der Schutzaufgabe  gegenüber dem ungeborenen Leben."  
BVerfGE 88, 203 -  Urteil des Zweiten Senats vom 28. Mai 1993 BverfGE 88, 203 (261)

Roland Rösler
nach IRLF-Newsletter, vol 14,  no 3 - 25.06.03
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Christdemokraten für das Leben fordern: 
Demographische Voraussagen ernst nehmen!

Meschede, 10.06.2003 - Die Politik muß umfangreicher und konsequenter auf die demographische Entwicklung reagieren. Dies fordert die Pressesprecherin der Christdemokraten für das Leben (CDL), Astrid Mannes, anläßlich der jüngsten Berechnungen der demographischen Entwicklung durch das Statistische Bundesamt in Wiesbaden. 

Dem dramatischen Geburtenrückgang müsse mit einer familienfreundlicheren Politik begegnet werden. Diese dürfe sich nicht in Ganztagsbetreuung und Kindergartenplätzen erschöpfen. Frankreich habe vorgemacht, daß eine positive Geburtenentwicklung möglich sei, so die CDL-Pressesprecherin.
In diesem Zusammenhang müßte auch über eines der Hauptübel der negativen Bevölkerungsentwicklung in Deutschland, die Abtreibung, nachgedacht werden. Jährlich würden in Deutschland Kinder in einer zahlenmäßigen Größenordnung einer Stadt wie Potsdam abgetrieben. Damit werde nicht nur jedes einzelne dieser Kinder um sein Leben gebracht, sondern die gesamte Gesellschaft um ihre Zukunft und Bestandsfähigkeit. 

Besonders erschreckend und traurig, so Mannes weiter, seien die hohen Abtreibungszahlen vor dem Hintergrund, daß viele Paare in Deutschland ungewollt kinderlos seien und kein Kind adoptieren könnten, da zu wenige Kinder zur Adoption freigegeben würden. Mannes forderte die Bundesregierung auf, die Abtreibungsfrage neu zu regeln und ungeborenen Kindern über Adoptionen ihr Lebensrecht zukommen zu lassen.
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Pressemitteilung 
Berlin, 16. Mai 2003 

Klonkonferenz: Klonbefürworter bringen keine neuen Argumente 

Zu den Ergebnissen der heute zu Ende gegangenen Berliner Klonkonferenz eklärt der CDU- Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission "Ethik und Recht  der modernen Medizin" Hubert Hüppe MdB: 

Neue Erkenntnisse hat die Tagung nicht gebracht. Wer an der Klon-Debatte beteiligt ist, fand die  bekannten Positionen der bekannten Gegner, vor allem aber der bekannten Befürworter des Klonens  menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken. 

Auf der Tagung nicht vertreten waren Fachleute, die mit den ethisch unbedenklichen adulten  Stammzellen arbeiten und über bereits etablierte Therapien mit diesen Zellen hätten berichten können.  Dies wäre umso angemessener gewesen, als die Notwendigkeit der Freigabe des Klonens und der  anschließenden Tötung menschlicher Embryonen meist damit begründet wird, dass neue Therapien  erforscht werden sollen. 

Dass niemand sich offen für die Geburt geklonter Babies ausgesprochen hat, kann kaum als  Überraschung aufgefaßt werden. Außer einer Sekte und einigen wenig seriösen Ärzten befürwortet  niemand ernsthaft das Klonen mit dem Ziel geklonter Neugeborener. Auffällig war, dass in der  Schlußrunde zum internationalen Vergleich der Rechtslage kein deutscher Vertreter zu Wort kam, der  das konsequente Klonverbot des Embryonenschutzgesetzes verteidigt hätte. Vor diesem Hintergrund  ist bemerkenswert, dass Konferenzorganisator Honnefelder in seinem Schlußwort festgestellt hat, die  Tagung habe den deutschen Standpunkt international unterstreichen sollen. 

Informationsbedarf zur Klonthematik besteht vor allem und offensichtlich - wie die widersprüchlichen  Äußerungen von Kabinettsmitgliedern in der Vergangenheit gezeigt haben - insbesondere bei Gerhard  Schröder und seinem Kabinett. 

Als sich Gerhard Schröder im Januar für eine Diskussion über die Legalisierung des  Forschungsklonens ausgesprochen hat, mußte der stellvertretende Sprecher Hans Langguth "die  Position des Bundeskanzlers" bestätigen und einräumen, dass trotz einer breiten gesellschaftlichen  Diskussion die Regierung sich mit dem Thema noch nicht befasst habe. Deshalb wird es interessant  sein, ob und wann sich das Kabinett nun endlich mit dem Thema befassen und eine Linie festlegen wird. An der Antwort auf die Frage, ob Rot-Grün am Embryonenschutzgesetz festhalten will oder nicht,  hat die Öffentlichkeit nach jahrelanger Debatte ein mehr als berechtigtes Interesse. 

Offensichtlich dient die Klonkonferenz und die angekündigte sorgfältige Auswertung der Ergebnisse  aber auch dem Zeitgewinn: In acht Wochen geht der Bundestag in die Sommerpause - aber bereits im  September beginnen in New York wieder die Verhandlungen über eine UN-Konvention gegen das  Klonen. Im Februar hatte der Bundestag mit breiter fraktionsübergreifender Mehrheit die  Bundesregierung aufgefordert, ihre Linie zu ändern und für ein Verbot jeden Klonens einzutreten.  Wenn der am Rande der Tagung immer wieder durchsickernde neue Vorschlag der Bundesregierung  tatsächlich nur das reproduktive Klonen wirklich unterbinden, das therapeutische Klonen aber nur auf  freiwilliger nationaler  Basis regeln lassen will, würde die Bundesregierung die parlmentarische  Sommerpause sehr zu schätzen wissen. 

Büro Hüppe MdB 
Deutscher Bundestag 
11011 Berlin 
Tel. 0 30 - 22 77 75 89 
Fax  0 30 - 22 77 67 08 
email: hubert.hueppe@bundestag.de 
Internet: www.huberthueppe.de
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Der Tagesspiegel 14.05.2003 

Therapeutisches Konferieren 

Experten aus aller Welt beraten in Berlin übers Klonen. Kritiker der Gentechnik meinen:
Das Ergebnis steht bereits fest 

Von Hartmut Wewetzer 

Ums Klonen soll es gehen. Ganz grundsätzlich. Aber Kritiker meinen, es soll nur darum gehen, eine  Mehrheit für das therapeutische Klonen möglich zu machen. In Berlin kommen am heutigen Mittwoch auf  Einladung des Forschungsministeriums mehrere hundert Experten aus aller Welt zusammen, um über  "Klonen in biomedizinischer Forschung und Reproduktion" zu diskutieren. Erörtert werden sollen auch die  ethischen Grenzen des Verfahrens. Einig sind sich alle in einem Punkt, der Ablehnung des "reproduktiven  Klonens". Dabei geht es darum, die genetische Kopie eines existierenden Menschen zu erzeugen. Das   Hauptproblem neben moralischen Bedenken: Die Gefahr von Totgeburten und Fehlbildungen ist extrem  hoch. 

Nicht so eindeutig ist die Front gegen das "therapeutische" Klonen. Hier gibt es einige Befürworter. Beim  therapeutischen Klonen wird zwar ein menschlicher Embryo im Labor geklont, aber dann nicht  eingepflanzt, sondern als Quelle für embryonale Stammzellen benutzt. Die Stammzellen sollen krankes  oder zerstörtes Gewebe ersetzen. Weil sie die gleiche Erbinformation wie ihr Empfänger besitzen, sollen  Abstoßungsreaktionen wie bei Organverpflanzungen ausbleiben. 

Der Bundestag hat die Bundesregierung im Februar 2003 mit breiter Mehrheit beauftragt, sich für ein weltweites absolutes Klonverbot einzusetzen. Die Berliner Klon-Konferenz ist also ein Politikum - und  Biotechnik-Kritiker wie die Grüne Christa Nickels oder der CDU-Parlamentarier Hubert Hüppe glauben,  dass das Treffen einseitig besetzt ist und den Widerstand gegen das therapeutische Klonen brechen soll. 

"Blödsinn", kontert Florian Frank, Sprecher des Bundesforschungsministeriums, und weist darauf hin,  dass ein unabhängiges Institut die Referenten ausgesucht hat. "Der Kongress soll eine  Bestandsaufnahme sein, rechtliche und ethische Fragen bewerten und klären, was die einzelnen  Nationen eigentlich unter Klonen verstehen." 
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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz 
Pressestelle - 14. Mai 2003 
Newsletter: StMGEV-Sofort 
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Verbot des Klonens von Menschen 
Sinner: Bulmahn torpediert Konsens gegen Klonen in Deutschland 

Als gezielten Angriff gegen den breiten parteiübergreifenden Konsens im Deutschen Bundestag für ein  umfassendes Klonverbot bei Menschen hat Bayerns Gesundheitsminister Eberhard Sinner die in  Medienberichten zitierten Äußerungen von Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn zur teilweisen  Freigabe des Klonen von Menschen, heute in München bezeichnet. Sinner: "Jede Form des Klonens von  Menschen ist nach dem Deutschen Embryonenschutzgesetz verboten und unter Strafe gestellt. Wenn  Bulmahn nun den Eindruck erweckt bestimmte Klontechniken müssten zulässig sein, untergräbt sie als  Bundesforschungsministerin bewusst dieses strafrechtliche Verbot und missachtet auch das eindeutige  Votum des Bundestags gegen jede Form des Klonens von Menschen." 

Jede Form des Klonens, auch das zu Forschungszwecken verstoße gegen die Würde, die dem menschlichen Embryo von Beginn seines Bestehens an zukommt, so der Minister weiter. "Auch wenn die  Bundesforschungsministerin es nicht glauben will: Auch ein bisschen Klonen ist strafbar und verletzt die  Würde des Menschen!" 
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Pressesprecher: Rainer Riedl 
Telefon: (089) 2170 - 2650 
Telefax: (089) 2170 - 2662 
E-Mail: presse@stmgev.bayern.de 
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Pressemitteilung
Hubert Hüppe - Mitglied des Deutschen Bundestags
Berlin, 13. Mai 2003 

Bulmahns Klonkonferenz soll Akzeptanz für das Klonen schaffen

Anläßlich der am Mittwoch beginnenden Klonkonferenz von Forschungsministerin Bulmahn erklärt der  CDU-Bundestagsabgeordnete und stellvertetende Vorsitzende der Enquete-Kommission "Ethik und  Recht der modernen Medizin" Hubert Hüppe: 

Forschungsministerin Bulmahn hat im Januar eine internationale Klon-Konferenz angekündigt - in der  offensichtlichen Absicht, einen fraktionsübergreifenden Beschluß des Bundestages abzuwenden, der  die Bundesregierung auf ein internationales Verbot des Klonens menschlicher Embryonen -  unabhängig vom damit verfolgten Zweck - festlegt. Die Hoffnung der Ministerin hat sich nicht erfüllt:  Am 20. Februar hat der Bundestag diesen unmißverständlichen Beschluß gegen jedes Klonen gefaßt. 

Neue Erkenntnisse wird die teure Klon-Konferenz nicht bringen. Vielmehr soll sie der  Akzeptanzbeschaffung für die Herstellung geklonter Forschungsembryonen dienen. Bereits in ihrer  Pressemitteilung zur Vorstellung des Konferenzprogrammes bezeichnet Bulmahn die Herstellung  geklonter Forschungsembryonen beschönigend als "Klonen zum Zwecke der Zellvermehrung". Diese  Formulierung ist bei Detlev Ganten entlehnt - das Mitglied von Schröders "Nationalem Ethikrat" hatte  Ende Februar in der FAZ ein "Plädoyer für das therapeutische Klonen" gehalten und sich für seine  Umbenennung in "gezielte Zellvermehrung" stark gemacht. Bereits Bulmahns Versuch einer  semantischen Verschleierung zeigt, in welche Richtung die Ministerin marschieren will. 

Tatsächlich stellt die Konferenz, die einigen der vehementesten Verfechter des Klonens zu  Forschungszwecken ein Podium bietet, das Klonverbot des Embryonenschutzgesetzes in Frage.  Neben Klonbefürworter Detlev Ganten wird etwa Harry Griffin zu Wort kommen, Chef des Roslin- Instituts, das Dolly geklont und vor einem Monat den Beginn des Klonens menschlicher Embryonen  angekündigt hat. Ulf Rapp hat bereits Ende 2000 vor dem "Würzburger Kreis" seine "Wunschliste"  vorgestellt: Ginge es nach ihm, so sollte das Klonen erlaubt werden, um aus Klonembryonen  Stammzell-Linien herstellen zu können. Rudolf Jaenisch bezeichnete anläßlich der Verleihung des  Robert-Koch-Preises im Oktober Klonen, embryonale Stammzellen und Gentherapie als "attraktiven  Ansatz für die humane Transplantationsmedizin". 

Die Klonkonferenz findet vor dem Hintergrund europäischer Verhandlungen über eine  Qualitätsrichtlinie für menschliche Zellen und Gewebe statt. Hier tritt die Bundesregierung gegen ein  vom Europäischen Parlament bereits beschlossenes Verwertungsverbot geklonter Embryonen für  Transplatationen und gegen das vom Parlament ebenfalls beschlossene Verbot des Klonens zu  Forschungszwecken ein. 

Und genauso unwillig zeigt sich die Bundesregierung bislang, den Bundestagsbeschluß vom 20.  Februar umzusetzen, der die unmißverständliche Aufforderung an die Bundesregierung richtete, sich  auf UN-Ebene nicht nur für ein Verbot des reproduktiven, sondern jeden Klonens einzusetzen. 

Wer jetzt nicht alles tut, um die massenhafte Herstellung geklonter Embryonen zu unterbinden, wird  früher oder später mit der Geburt eines Klonbabys konfrontiert sein. Wer geklonte Babys wirklich  verhindern will, muß die Herstellung geklonter Embryonen international ächten. 

Büro Hüppe MdB 
Deutscher Bundestag 
1011 Berlin 
Tel. 0 30 - 22 77 75 89 
Fax 0 30 - 22 77 67 08 
email: hubert.hueppe@bundestag.de 
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Pressemitteilung 
Dr. Peter Liese - Mitglied des Europäischen Parlaments 
13.05.03 

Diskussion über Klonverbot 

Liese: Stellung der Bundesregierung zu Änderungsantrag des Europäischen Parlaments ist Testfall für  die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung 

Im Vorfeld der am Mittwoch beginnenden internationalen Klonkonferenz, die die Bundesregierung in  Berlin organisiert, wies der CDU-Europaabgeordnete Dr. Peter Liese auf eine wichtige Entscheidung  hin, die am Donnerstag in Brüssel ansteht. Im Ausschuss der ständigen Vertreter wird über einen  Änderungsantrag des Europäischen Parlaments diskutiert, der im Rahmen der Richtlinie für Qualität  und Sicherheit von Zellen und Gewebe die Transplantation von geklonten Embryonen und von Zellen,  die aus diesen geklonten Embryonen gewonnen werden, ausschließen will. 

Einige Mitgliedstaaten im Ministerrat bestehen auf der Annahme des Antrages. Deutschland hat sich  bisher nicht endgültig dazu geäußert. Dazu Liese: "Ich bin zutiefst beunruhigt über Berichte, nach  denen Deutschland gemeinsam mit Großbritannien gegen den Vorschlag des Europäischen  Parlaments und anderer Mitgliedstaaten eintritt, im Rahmen der Richtlinie ein Klonverbot zu  beschließen. Damit würde der parteiübergreifende Wille des Deutschen Bundestages mit Füßen  getreten. Die Bundesregierung erklärt stets, dass sie gegen das Klonen von Menschen ist.  Insbesondere beim sogenannten "therapeutischen Klonen" verweist sie jedoch stets darauf, dass eine  solche Position international nicht durchsetzbar sei. Wenn nun parallel zur in Berlin stattfindenden  Konferenz, bei der die innerhalb Deutschlands von der Bundesregierung vertretene Position  vorgetragen wird, die Vertreter Deutschlands in Brüssel aber gegen einen Antrag zum Verbot des  Klonens von Menschen votieren, hat die Bundesregierung ihre  Glaubwürdigkeit endgültig verspielt.  Daher habe ich die Hoffnung, dass Deutschland gemeinsam mit anderen Staaten die Linie des  Europäischen Parlaments unterstützt", so Liese, der Berichterstatter des Europäischen Parlaments für  die betreffende Richtlinie ist. 

Im Gegensatz zu einigen anderen Anträgen, die nur eine knappe Mehrheit erreichten, ist der Antrag,  über den am Donnerstag in Brüssel vor allem gerungen werden wird, mit einer recht deutlichen  Mehrheit vom Europäischen Parlament verabschiedet worden. 

Bedenken bezüglich der Rechtsgrundlage, die von der Europäischen Kommission und Teilen des  Ministerrates gegen den Antrag angeführt werden, hält Liese für einen Vorwand: "Mir liegen juristische  Stellungnahmen vor, die eindeutig davon ausgehen, dass der Änderungsantrag des Parlamentes  vollkommen im Einklang mit der Rechtsgrundlage der betreffenden Richtlinie ist. Aber wie so oft in der  Diskussion werden formale und inhaltliche Argumente vermischt. Wer aus inhaltlichen Gründen gegen  eine Position ist, schiebt formale Gründe vor" so der Vorsitzende der  Arbeitsgruppe Bioethik der  größten Fraktion im Europäischen Parlament (EPP/ED). 

Büro Brüssel 
Rue Wiertz, 10 E 153 - 1047 Brüssel 
Tel. 00322/2845981 
Fax 00322/2849981 
E-Mail:pliese@europarl.eu.int 
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Berlin, 29. April 2003

Neue Enquete-Kommission des Bundestages
„Ethik und Recht der modernen Medizin„ konstituiert sich

Als erstes Gremium seiner Art in der laufenden Wahlperiode konstituiert sich am Montag, 5. Mai 2003, unter der Leitung von Bundestagspräsident Wolfgang Thierse die Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin„. Vom Bundestag am 20. Februar 2003 beschlossen, führt die Kommission anders als ihre Vorgängerin diesmal die Ethik vor dem Recht im Namen. Das 26-köpfige Gremium soll sich mit medizinischen und biowissenschaftlichen Fragen befassen, die vertieft diskutiert werden müssen oder angesichts rasanter Entwicklungen in der Forschung aktuell sind. 

Was ist möglich, was ist nötig in der modernen Medizin? Was darf der Mensch? Wo liegen die Chancen, wo die Risiken jüngster Forschungsergebnisse? Aus Zeitmangel konnte als „Vorgängerin„ die Enquete-Kommission „Recht und Ethik der modernen Medizin„ nicht alle Themenfelder bearbeiten. Deshalb werden erneut 13 Abgeordnete und 13 Sachverständige um Antworten auf manchmal existenzielle Fragen ringen. Aufgabe der Kommission ist es, den Deutschen Bundestag zu beraten, ihm in grundlegenden Fragen der modernen Medizin Empfehlungen an die Hand zu geben und ihn auf mögliche Regelungslücken aufmerksam zu machen.

Den Kommissionsvorsitz übernimmt voraussichtlich der SPD-Abgeordnete René Röspel, Hubert Hüppe (CDU/CSU-Fraktion) soll sein Stellvertreter werden. Als Obleute werden Dr. Wolfgang Wodarg (SPD), Thomas Rachel (CDU/CSU), Christa Nickels (Bündnis 90/Die Grünen) und Detlef Parr (FDP) vorgeschlagen. Die SPD benennt neben sechs Abgeordneten fünf Sachverständige, auf die CDU/CSU entfallen fünf Abgeordneten- und fünf Sachverständigen-Sitze, Bündnis 90/Die Grünen stellt ein parlamentarisches und zwei sachverständige Mitglieder, die FDP je einen Abgeordneten und einen Sachverständigen. 

Die Konstituierung findet statt:
Montag, 5. Mai 2003, 16 Uhr,
Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.900.

Sie beginnt mit einem öffentlichen Teil, der voraussichtlich bis ca. 16.30 Uhr dauert. Daran schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an. 

Sekretariat der Kommission: Tel.: 030 – 227 –  31771; Fax: 030 – 227 36433 
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Frankfurter Allgemeine 15.04.2003 

Ethikkommission komplett 

csl. BERLIN, 14. April. Die Enquetekommission über "Ethik und Recht der modernen Medizin" kann ihre  Arbeit aufnehmen, nachdem auch die CDU/CSU-Fraktion ihre Sachverständigen benannt hat. Das  Gremium wird unter Vorsitz des SPD-Bundestagsabgeordneten René Röspel voraussichtlich am 5. Mai zu  seiner ersten ordentlichen Sitzung zusammentreten. Ihm gehören dreizehn Parlamentarier und dreizehn  Sachverständige an. Die Union benannte am Montag als letzte Fraktion ihre Fachleute. Es handelt sich  um eine Vizepräsidentin der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), die Berliner Mikrobiologin  Bärbel Friedrich, den Kitzinger Richter Rainer Beckmann, den Bonner Palliativmediziner Eberhard  Klaschik, den katholischen Moraltheologen Johannes Reiter aus Mainz und den Vorsitzenden der  Kammer für Öffentliche Verantwortung der Evangelischen Kirche in Deutschland, den Heidelberger  Theologen Wilfried Harte. 

Von der SPD benannt wurden die bei der Weltgesundheitsorganisation in Genf tätige Medizinethikerin  Nikola Biller-Andorno, der Bonner Mediziner Linus Geisler, die an einem Berliner Institut tätige Biologin  und Ethikerin Sigrid Graumann, die Karlsruher Verfassungsrechtlerin Marion Albers und der Hamburger  Psychologe Michael Wunder. Für die FDP ist der nicht mehr im Bundestag tätige frühere Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig dabei, für die Grünen die Berliner Juristin Ulrike Riedel und  der Tübinger Ethiker und katholische Theologe Dietmar Mieth. Die Sachverständigen sind in einer  Enquetekommission gleichberechtigt mit den Parlamentariern und haben gleiches Stimmrecht. Zu den  Themen, mit denen sich die Enquetekommission befassen will, zählen die Verteilungsgerechtigkeit in der  modernen Medizin und neue Technologiefelder wie die Nanobiotechnologie. 

Unterdessen hat die stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Maria Böhmer (CDU) gefordert, die  nationale Genomforschung in Deutschland auch nach dem Wegfall der sogenannten UMTS-Mittel mit  hohen Beträgen zu fördern. Die Vorstellung einer vollständigen Übersicht des menschlichen Erbguts am  Montag in Washington zeige, daß die Genforschung erst am Anfang stehe. Bisher stehe lediglich die  Abfolge der Buchstaben im "Buch des Lebens" fest, nun müßten die molekularen Grundlagen von  Erkrankungen aufgeklärt werden. Ende des Jahres drohten der deutschen Genforschung aber erhebliche  Kürzungen. 
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Nachfolgend die komplette Besetzung
laut KNA vom 11.03.03, ergänzt um die Sachverständigen laut F.A.Z. vom 15.04.03 

Enquete-Mitglieder SPD 

Mitglieder des Bundestages:
- Rene Röspel (Enquete-Vorsitzender) 
- Dr. Wolfgang Wodarg (Arzt und Obmann für die SPD) 
- Hilde Mattheis (Lehrerin) 
- Dr. Carola Reimann (Biotechnologin) 
- Christoph Strässer (Jurist) 
- Sabine Bätzing (Sprecherin der Gruppe der "Youngsters" in der SPD-Fraktion) 

Sachverständige für die SPD:
- Nikola Biller-Andorno (Medizinethikerin bei der Weltgesundheitsorganisation in Genf) 
- Prof. Dr. Linus Geisler (Mediziner, Bonn) 
- Marion Albers (Verfassungsrechtlerin Karlsruher) 
- Dr. Sigrid Graumann (Biologin, IMEW, Berlin) 
- Dr. Michael Wunder (Psychologe, Hamburg) 

Ein Sachverständiger der SPD wurde laut Auskunft im Bundestag an Bündnis 90/Die Grünen abgegeben. Diese haben daher zwei Experten. 

Enquete-Mitglieder CDU/CSU 

Mitglieder des Bundestages:
- Thomas Rachel (CDU/CSU-Obmann) 
- Hubert Hüppe (stellv. Enquete-Vorsitzender) 
- Andrea Voßhoff (Juristin) 
- Julia Klöckner (Theologin) 
- Barbara Lanzinger (Sozialpädagogin) 

Sachverständige CDU/CSU: 
- Bärbel Friedrich, Vizepräsidentin der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), Mikrobiologin Berlin 
- Rainer Beckmann (Richter, Kitzingen) 
- Eberhard Klaschik (Palliativmediziner, Bonn) 
- Prof. Dr. Johannes Reiter (katholischen Moraltheologe, Mainz) 
- Wilfried Harte (Theologen, Heidelberg, Vorsitzenden der Kammer für Öffentliche Verantwortung der
  Evangelische Kirche in Deutschland) 

Enquete-Mitglieder Bündnis 90/Die Günen 

Mitglieder des Bundestages:
- Christa Nickels (Fachkrankenschwester) 

Sachverständige:
- RA Ulrike Riedel (Juristin) 
- Dietmar Mieth (Tübinger Ethiker und katholische Theologe) 

Enquete-Mitglieder FDP 

Mitglieder des Bundestages:
- Detlef Parr (Realschulrektor) 

Sachverständige:
- Dr. Edzard Schmidt-Jortzig (ehem. MdB FDP und Bundesjustizminister a.D.) 

Diese Übersicht mit Links zu Abgeordenten und Sachverständigen finden Sie auch unter http://www.kritischebioethik.de/deutschland_adressen_enquete.html 
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