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25.06.03/1 Ein 'Tag der Ungeborenen' - nur für Südamerika? 10.06.03/1 CDL fordert: Demographische Voraussagen ernst nehemen! 16.05.03/1 Klonkonferenz: Klonbefürworter bringen keine neuen Argumente 14.05.03/1 Sinner: Bulmahn torpediert Konsens gegen Klonen in Deutschland 14.05.03/2 Therapeutisches Konferieren - Das Ergebnis steht bereits fest 13.05.03/1 MdB Hüppe: Klonkonferenz soll Akzeptanz für das Klonen schaffen 13.05.03/2 MdEP Liese: Diskussion über Klonverbot 29.04.03/1 Enquete-Kommission konstituiert sich 15.04.03/1 Bundestag: Ethikkommission komplett 11.04.03/1 Besetzung der Enquetekommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" |
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Ein „Tag der Ungeborenen" - nur für Südamerika ? Bereits 1993 führte El Salvador als erstes Land einen solchen Feiertag ein. Im Dezember 1998 folgte Argentinien und bestimmte den 25. März als den ‘Tag der Ungeborenen’. Bewußt hatte man diesen Tag gewählt, weil er - nach katholischem Kalender das Fest der ‘Verkündigung des Herrn’ - jener Tag ist, an dem der Erzengel Gabriel der Jungfrau Maria verkündete, daß sie Mutter werde und Jesus gebären würde, was auch nach säkularer wisssenschaftlicher Erkenntnis dem Tag der Empfängnis entspricht. Diesem Beispiel folgend bestimmte Chile im Mai 1999 den 25. März zum ‘Tag des empfangenen und ungeborenen Kindes’. Zur gleichen Zeit erklärte Guatemala den 25. März zum ‘Nationalen Tag der Ungeborenen’. Im August 1999 folgte Costa Rica diesem Beispiel und im Januar 2000 tat dies auch Nicaragua. Die Dominikanische Republik richtete diesen Feiertag zu Beginn des Jahres 2001 ein und im Januar 2002 entschied der Kongreß von Peru in gleicher Weise. Im sogenannten ‘christlichen
Abendland’, welches gerade dabei ist, sich auf europäischer Ebene
eine Verfassung zu geben, in welcher die prägenden christlichen Wurzeln
unserer Kultur trotz heftiger Diskussionen ausgeklammert und nicht angesprochen
werden sollen, könnte ein solches Beispiel den verantwortlich für
das Wohl der Gemeinschaft Handelnden eine Hilfe sein, der ihnen obliegenden
Verpflichtung zum Schutz des ungeborenen Lebens - „erkennbar", wie es das
Bundesverfassungsgericht fordert - nachzukommen.
„Das betrifft auch
und gerade die Lehrpläne der Schulen.
Roland Rösler
Christdemokraten für das Leben fordern: Demographische Voraussagen ernst nehmen! Meschede, 10.06.2003 - Die Politik muß umfangreicher und konsequenter auf die demographische Entwicklung reagieren. Dies fordert die Pressesprecherin der Christdemokraten für das Leben (CDL), Astrid Mannes, anläßlich der jüngsten Berechnungen der demographischen Entwicklung durch das Statistische Bundesamt in Wiesbaden. Dem dramatischen Geburtenrückgang
müsse mit einer familienfreundlicheren Politik begegnet werden. Diese
dürfe sich nicht in Ganztagsbetreuung und Kindergartenplätzen
erschöpfen. Frankreich habe vorgemacht, daß eine positive Geburtenentwicklung
möglich sei, so die CDL-Pressesprecherin.
Besonders erschreckend und
traurig, so Mannes weiter, seien die hohen Abtreibungszahlen vor dem Hintergrund,
daß viele Paare in Deutschland ungewollt kinderlos seien und kein
Kind adoptieren könnten, da zu wenige Kinder zur Adoption freigegeben
würden. Mannes forderte die Bundesregierung auf, die Abtreibungsfrage
neu zu regeln und ungeborenen Kindern über Adoptionen ihr Lebensrecht
zukommen zu lassen.
Pressemitteilung Berlin, 16. Mai 2003 Klonkonferenz: Klonbefürworter bringen keine neuen Argumente Zu den Ergebnissen der heute zu Ende gegangenen Berliner Klonkonferenz eklärt der CDU- Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" Hubert Hüppe MdB: Neue Erkenntnisse hat die Tagung nicht gebracht. Wer an der Klon-Debatte beteiligt ist, fand die bekannten Positionen der bekannten Gegner, vor allem aber der bekannten Befürworter des Klonens menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken. Auf der Tagung nicht vertreten waren Fachleute, die mit den ethisch unbedenklichen adulten Stammzellen arbeiten und über bereits etablierte Therapien mit diesen Zellen hätten berichten können. Dies wäre umso angemessener gewesen, als die Notwendigkeit der Freigabe des Klonens und der anschließenden Tötung menschlicher Embryonen meist damit begründet wird, dass neue Therapien erforscht werden sollen. Dass niemand sich offen für die Geburt geklonter Babies ausgesprochen hat, kann kaum als Überraschung aufgefaßt werden. Außer einer Sekte und einigen wenig seriösen Ärzten befürwortet niemand ernsthaft das Klonen mit dem Ziel geklonter Neugeborener. Auffällig war, dass in der Schlußrunde zum internationalen Vergleich der Rechtslage kein deutscher Vertreter zu Wort kam, der das konsequente Klonverbot des Embryonenschutzgesetzes verteidigt hätte. Vor diesem Hintergrund ist bemerkenswert, dass Konferenzorganisator Honnefelder in seinem Schlußwort festgestellt hat, die Tagung habe den deutschen Standpunkt international unterstreichen sollen. Informationsbedarf zur Klonthematik besteht vor allem und offensichtlich - wie die widersprüchlichen Äußerungen von Kabinettsmitgliedern in der Vergangenheit gezeigt haben - insbesondere bei Gerhard Schröder und seinem Kabinett. Als sich Gerhard Schröder im Januar für eine Diskussion über die Legalisierung des Forschungsklonens ausgesprochen hat, mußte der stellvertretende Sprecher Hans Langguth "die Position des Bundeskanzlers" bestätigen und einräumen, dass trotz einer breiten gesellschaftlichen Diskussion die Regierung sich mit dem Thema noch nicht befasst habe. Deshalb wird es interessant sein, ob und wann sich das Kabinett nun endlich mit dem Thema befassen und eine Linie festlegen wird. An der Antwort auf die Frage, ob Rot-Grün am Embryonenschutzgesetz festhalten will oder nicht, hat die Öffentlichkeit nach jahrelanger Debatte ein mehr als berechtigtes Interesse. Offensichtlich dient die Klonkonferenz und die angekündigte sorgfältige Auswertung der Ergebnisse aber auch dem Zeitgewinn: In acht Wochen geht der Bundestag in die Sommerpause - aber bereits im September beginnen in New York wieder die Verhandlungen über eine UN-Konvention gegen das Klonen. Im Februar hatte der Bundestag mit breiter fraktionsübergreifender Mehrheit die Bundesregierung aufgefordert, ihre Linie zu ändern und für ein Verbot jeden Klonens einzutreten. Wenn der am Rande der Tagung immer wieder durchsickernde neue Vorschlag der Bundesregierung tatsächlich nur das reproduktive Klonen wirklich unterbinden, das therapeutische Klonen aber nur auf freiwilliger nationaler Basis regeln lassen will, würde die Bundesregierung die parlmentarische Sommerpause sehr zu schätzen wissen. Büro Hüppe MdB
Der Tagesspiegel 14.05.2003 Therapeutisches Konferieren Experten aus aller Welt
beraten in Berlin übers Klonen. Kritiker der Gentechnik meinen:
Von Hartmut Wewetzer Ums Klonen soll es gehen. Ganz grundsätzlich. Aber Kritiker meinen, es soll nur darum gehen, eine Mehrheit für das therapeutische Klonen möglich zu machen. In Berlin kommen am heutigen Mittwoch auf Einladung des Forschungsministeriums mehrere hundert Experten aus aller Welt zusammen, um über "Klonen in biomedizinischer Forschung und Reproduktion" zu diskutieren. Erörtert werden sollen auch die ethischen Grenzen des Verfahrens. Einig sind sich alle in einem Punkt, der Ablehnung des "reproduktiven Klonens". Dabei geht es darum, die genetische Kopie eines existierenden Menschen zu erzeugen. Das Hauptproblem neben moralischen Bedenken: Die Gefahr von Totgeburten und Fehlbildungen ist extrem hoch. Nicht so eindeutig ist die Front gegen das "therapeutische" Klonen. Hier gibt es einige Befürworter. Beim therapeutischen Klonen wird zwar ein menschlicher Embryo im Labor geklont, aber dann nicht eingepflanzt, sondern als Quelle für embryonale Stammzellen benutzt. Die Stammzellen sollen krankes oder zerstörtes Gewebe ersetzen. Weil sie die gleiche Erbinformation wie ihr Empfänger besitzen, sollen Abstoßungsreaktionen wie bei Organverpflanzungen ausbleiben. Der Bundestag hat die Bundesregierung im Februar 2003 mit breiter Mehrheit beauftragt, sich für ein weltweites absolutes Klonverbot einzusetzen. Die Berliner Klon-Konferenz ist also ein Politikum - und Biotechnik-Kritiker wie die Grüne Christa Nickels oder der CDU-Parlamentarier Hubert Hüppe glauben, dass das Treffen einseitig besetzt ist und den Widerstand gegen das therapeutische Klonen brechen soll. "Blödsinn", kontert
Florian Frank, Sprecher des Bundesforschungsministeriums, und weist darauf
hin, dass ein unabhängiges Institut die Referenten ausgesucht
hat. "Der Kongress soll eine Bestandsaufnahme sein, rechtliche und
ethische Fragen bewerten und klären, was die einzelnen Nationen
eigentlich unter Klonen verstehen."
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz Pressestelle - 14. Mai 2003 Newsletter: StMGEV-Sofort ---------------------------------------------------------------------- Verbot des Klonens von Menschen Sinner: Bulmahn torpediert Konsens gegen Klonen in Deutschland Als gezielten Angriff gegen den breiten parteiübergreifenden Konsens im Deutschen Bundestag für ein umfassendes Klonverbot bei Menschen hat Bayerns Gesundheitsminister Eberhard Sinner die in Medienberichten zitierten Äußerungen von Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn zur teilweisen Freigabe des Klonen von Menschen, heute in München bezeichnet. Sinner: "Jede Form des Klonens von Menschen ist nach dem Deutschen Embryonenschutzgesetz verboten und unter Strafe gestellt. Wenn Bulmahn nun den Eindruck erweckt bestimmte Klontechniken müssten zulässig sein, untergräbt sie als Bundesforschungsministerin bewusst dieses strafrechtliche Verbot und missachtet auch das eindeutige Votum des Bundestags gegen jede Form des Klonens von Menschen." Jede Form des Klonens, auch
das zu Forschungszwecken verstoße gegen die Würde, die dem menschlichen
Embryo von Beginn seines Bestehens an zukommt, so der Minister weiter.
"Auch wenn die Bundesforschungsministerin es nicht glauben will:
Auch ein bisschen Klonen ist strafbar und verletzt die Würde
des Menschen!"
Pressemitteilung Hubert Hüppe - Mitglied des Deutschen Bundestags Berlin, 13. Mai 2003 Bulmahns Klonkonferenz soll Akzeptanz für das Klonen schaffen Anläßlich der am Mittwoch beginnenden Klonkonferenz von Forschungsministerin Bulmahn erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete und stellvertetende Vorsitzende der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" Hubert Hüppe: Forschungsministerin Bulmahn hat im Januar eine internationale Klon-Konferenz angekündigt - in der offensichtlichen Absicht, einen fraktionsübergreifenden Beschluß des Bundestages abzuwenden, der die Bundesregierung auf ein internationales Verbot des Klonens menschlicher Embryonen - unabhängig vom damit verfolgten Zweck - festlegt. Die Hoffnung der Ministerin hat sich nicht erfüllt: Am 20. Februar hat der Bundestag diesen unmißverständlichen Beschluß gegen jedes Klonen gefaßt. Neue Erkenntnisse wird die teure Klon-Konferenz nicht bringen. Vielmehr soll sie der Akzeptanzbeschaffung für die Herstellung geklonter Forschungsembryonen dienen. Bereits in ihrer Pressemitteilung zur Vorstellung des Konferenzprogrammes bezeichnet Bulmahn die Herstellung geklonter Forschungsembryonen beschönigend als "Klonen zum Zwecke der Zellvermehrung". Diese Formulierung ist bei Detlev Ganten entlehnt - das Mitglied von Schröders "Nationalem Ethikrat" hatte Ende Februar in der FAZ ein "Plädoyer für das therapeutische Klonen" gehalten und sich für seine Umbenennung in "gezielte Zellvermehrung" stark gemacht. Bereits Bulmahns Versuch einer semantischen Verschleierung zeigt, in welche Richtung die Ministerin marschieren will. Tatsächlich stellt die Konferenz, die einigen der vehementesten Verfechter des Klonens zu Forschungszwecken ein Podium bietet, das Klonverbot des Embryonenschutzgesetzes in Frage. Neben Klonbefürworter Detlev Ganten wird etwa Harry Griffin zu Wort kommen, Chef des Roslin- Instituts, das Dolly geklont und vor einem Monat den Beginn des Klonens menschlicher Embryonen angekündigt hat. Ulf Rapp hat bereits Ende 2000 vor dem "Würzburger Kreis" seine "Wunschliste" vorgestellt: Ginge es nach ihm, so sollte das Klonen erlaubt werden, um aus Klonembryonen Stammzell-Linien herstellen zu können. Rudolf Jaenisch bezeichnete anläßlich der Verleihung des Robert-Koch-Preises im Oktober Klonen, embryonale Stammzellen und Gentherapie als "attraktiven Ansatz für die humane Transplantationsmedizin". Die Klonkonferenz findet vor dem Hintergrund europäischer Verhandlungen über eine Qualitätsrichtlinie für menschliche Zellen und Gewebe statt. Hier tritt die Bundesregierung gegen ein vom Europäischen Parlament bereits beschlossenes Verwertungsverbot geklonter Embryonen für Transplatationen und gegen das vom Parlament ebenfalls beschlossene Verbot des Klonens zu Forschungszwecken ein. Und genauso unwillig zeigt sich die Bundesregierung bislang, den Bundestagsbeschluß vom 20. Februar umzusetzen, der die unmißverständliche Aufforderung an die Bundesregierung richtete, sich auf UN-Ebene nicht nur für ein Verbot des reproduktiven, sondern jeden Klonens einzusetzen. Wer jetzt nicht alles tut, um die massenhafte Herstellung geklonter Embryonen zu unterbinden, wird früher oder später mit der Geburt eines Klonbabys konfrontiert sein. Wer geklonte Babys wirklich verhindern will, muß die Herstellung geklonter Embryonen international ächten. Büro Hüppe MdB
Pressemitteilung Dr. Peter Liese - Mitglied des Europäischen Parlaments 13.05.03 Diskussion über Klonverbot Liese: Stellung der Bundesregierung zu Änderungsantrag des Europäischen Parlaments ist Testfall für die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung Im Vorfeld der am Mittwoch beginnenden internationalen Klonkonferenz, die die Bundesregierung in Berlin organisiert, wies der CDU-Europaabgeordnete Dr. Peter Liese auf eine wichtige Entscheidung hin, die am Donnerstag in Brüssel ansteht. Im Ausschuss der ständigen Vertreter wird über einen Änderungsantrag des Europäischen Parlaments diskutiert, der im Rahmen der Richtlinie für Qualität und Sicherheit von Zellen und Gewebe die Transplantation von geklonten Embryonen und von Zellen, die aus diesen geklonten Embryonen gewonnen werden, ausschließen will. Einige Mitgliedstaaten im Ministerrat bestehen auf der Annahme des Antrages. Deutschland hat sich bisher nicht endgültig dazu geäußert. Dazu Liese: "Ich bin zutiefst beunruhigt über Berichte, nach denen Deutschland gemeinsam mit Großbritannien gegen den Vorschlag des Europäischen Parlaments und anderer Mitgliedstaaten eintritt, im Rahmen der Richtlinie ein Klonverbot zu beschließen. Damit würde der parteiübergreifende Wille des Deutschen Bundestages mit Füßen getreten. Die Bundesregierung erklärt stets, dass sie gegen das Klonen von Menschen ist. Insbesondere beim sogenannten "therapeutischen Klonen" verweist sie jedoch stets darauf, dass eine solche Position international nicht durchsetzbar sei. Wenn nun parallel zur in Berlin stattfindenden Konferenz, bei der die innerhalb Deutschlands von der Bundesregierung vertretene Position vorgetragen wird, die Vertreter Deutschlands in Brüssel aber gegen einen Antrag zum Verbot des Klonens von Menschen votieren, hat die Bundesregierung ihre Glaubwürdigkeit endgültig verspielt. Daher habe ich die Hoffnung, dass Deutschland gemeinsam mit anderen Staaten die Linie des Europäischen Parlaments unterstützt", so Liese, der Berichterstatter des Europäischen Parlaments für die betreffende Richtlinie ist. Im Gegensatz zu einigen anderen Anträgen, die nur eine knappe Mehrheit erreichten, ist der Antrag, über den am Donnerstag in Brüssel vor allem gerungen werden wird, mit einer recht deutlichen Mehrheit vom Europäischen Parlament verabschiedet worden. Bedenken bezüglich der Rechtsgrundlage, die von der Europäischen Kommission und Teilen des Ministerrates gegen den Antrag angeführt werden, hält Liese für einen Vorwand: "Mir liegen juristische Stellungnahmen vor, die eindeutig davon ausgehen, dass der Änderungsantrag des Parlamentes vollkommen im Einklang mit der Rechtsgrundlage der betreffenden Richtlinie ist. Aber wie so oft in der Diskussion werden formale und inhaltliche Argumente vermischt. Wer aus inhaltlichen Gründen gegen eine Position ist, schiebt formale Gründe vor" so der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bioethik der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EPP/ED). Büro Brüssel
Berlin, 29. April 2003 Neue Enquete-Kommission
des Bundestages
Als erstes Gremium seiner Art in der laufenden Wahlperiode konstituiert sich am Montag, 5. Mai 2003, unter der Leitung von Bundestagspräsident Wolfgang Thierse die Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin„. Vom Bundestag am 20. Februar 2003 beschlossen, führt die Kommission anders als ihre Vorgängerin diesmal die Ethik vor dem Recht im Namen. Das 26-köpfige Gremium soll sich mit medizinischen und biowissenschaftlichen Fragen befassen, die vertieft diskutiert werden müssen oder angesichts rasanter Entwicklungen in der Forschung aktuell sind. Was ist möglich, was ist nötig in der modernen Medizin? Was darf der Mensch? Wo liegen die Chancen, wo die Risiken jüngster Forschungsergebnisse? Aus Zeitmangel konnte als „Vorgängerin„ die Enquete-Kommission „Recht und Ethik der modernen Medizin„ nicht alle Themenfelder bearbeiten. Deshalb werden erneut 13 Abgeordnete und 13 Sachverständige um Antworten auf manchmal existenzielle Fragen ringen. Aufgabe der Kommission ist es, den Deutschen Bundestag zu beraten, ihm in grundlegenden Fragen der modernen Medizin Empfehlungen an die Hand zu geben und ihn auf mögliche Regelungslücken aufmerksam zu machen. Den Kommissionsvorsitz übernimmt voraussichtlich der SPD-Abgeordnete René Röspel, Hubert Hüppe (CDU/CSU-Fraktion) soll sein Stellvertreter werden. Als Obleute werden Dr. Wolfgang Wodarg (SPD), Thomas Rachel (CDU/CSU), Christa Nickels (Bündnis 90/Die Grünen) und Detlef Parr (FDP) vorgeschlagen. Die SPD benennt neben sechs Abgeordneten fünf Sachverständige, auf die CDU/CSU entfallen fünf Abgeordneten- und fünf Sachverständigen-Sitze, Bündnis 90/Die Grünen stellt ein parlamentarisches und zwei sachverständige Mitglieder, die FDP je einen Abgeordneten und einen Sachverständigen. Die Konstituierung findet
statt:
Sie beginnt mit einem öffentlichen Teil, der voraussichtlich bis ca. 16.30 Uhr dauert. Daran schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an. Sekretariat der Kommission:
Tel.: 030 – 227 – 31771; Fax: 030 – 227 36433
Frankfurter Allgemeine 15.04.2003 Ethikkommission komplett csl. BERLIN, 14. April. Die Enquetekommission über "Ethik und Recht der modernen Medizin" kann ihre Arbeit aufnehmen, nachdem auch die CDU/CSU-Fraktion ihre Sachverständigen benannt hat. Das Gremium wird unter Vorsitz des SPD-Bundestagsabgeordneten René Röspel voraussichtlich am 5. Mai zu seiner ersten ordentlichen Sitzung zusammentreten. Ihm gehören dreizehn Parlamentarier und dreizehn Sachverständige an. Die Union benannte am Montag als letzte Fraktion ihre Fachleute. Es handelt sich um eine Vizepräsidentin der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), die Berliner Mikrobiologin Bärbel Friedrich, den Kitzinger Richter Rainer Beckmann, den Bonner Palliativmediziner Eberhard Klaschik, den katholischen Moraltheologen Johannes Reiter aus Mainz und den Vorsitzenden der Kammer für Öffentliche Verantwortung der Evangelischen Kirche in Deutschland, den Heidelberger Theologen Wilfried Harte. Von der SPD benannt wurden die bei der Weltgesundheitsorganisation in Genf tätige Medizinethikerin Nikola Biller-Andorno, der Bonner Mediziner Linus Geisler, die an einem Berliner Institut tätige Biologin und Ethikerin Sigrid Graumann, die Karlsruher Verfassungsrechtlerin Marion Albers und der Hamburger Psychologe Michael Wunder. Für die FDP ist der nicht mehr im Bundestag tätige frühere Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig dabei, für die Grünen die Berliner Juristin Ulrike Riedel und der Tübinger Ethiker und katholische Theologe Dietmar Mieth. Die Sachverständigen sind in einer Enquetekommission gleichberechtigt mit den Parlamentariern und haben gleiches Stimmrecht. Zu den Themen, mit denen sich die Enquetekommission befassen will, zählen die Verteilungsgerechtigkeit in der modernen Medizin und neue Technologiefelder wie die Nanobiotechnologie. Unterdessen hat die stellvertretende
Unionsfraktionsvorsitzende Maria Böhmer (CDU) gefordert, die
nationale Genomforschung in Deutschland auch nach dem Wegfall der sogenannten
UMTS-Mittel mit hohen Beträgen zu fördern. Die Vorstellung
einer vollständigen Übersicht des menschlichen Erbguts am
Montag in Washington zeige, daß die Genforschung erst am Anfang stehe.
Bisher stehe lediglich die Abfolge der Buchstaben im "Buch des Lebens"
fest, nun müßten die molekularen Grundlagen von Erkrankungen
aufgeklärt werden. Ende des Jahres drohten der deutschen Genforschung
aber erhebliche Kürzungen.
Nachfolgend die komplette Besetzung laut KNA vom 11.03.03, ergänzt um die Sachverständigen laut F.A.Z. vom 15.04.03 Enquete-Mitglieder SPD Mitglieder des Bundestages:
Sachverständige für
die SPD:
Ein Sachverständiger der SPD wurde laut Auskunft im Bundestag an Bündnis 90/Die Grünen abgegeben. Diese haben daher zwei Experten. Enquete-Mitglieder CDU/CSU Mitglieder des Bundestages:
Sachverständige CDU/CSU:
Enquete-Mitglieder Bündnis 90/Die Günen Mitglieder des Bundestages:
Sachverständige:
Enquete-Mitglieder FDP Mitglieder des Bundestages:
Sachverständige:
Diese Übersicht mit
Links zu Abgeordenten und Sachverständigen finden Sie auch unter http://www.kritischebioethik.de/deutschland_adressen_enquete.html
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