Südwest Presse (Ulm) 20.06.2003 

Medikamenten-Tests an Kindern 

Kranke Kinder sollen nach Plänen des Bundesgesundheitsministeriums an Medikamententests  teilnehmen, die ihnen weder Heilung noch Linderung bringen. 

Klaus-Peter Görlitzer
 
Minderjährige Patienten werden im Moment noch geschützt. Sie dürfen nur dann zum Mitmachen bei  einer Arzneimittelprüfung animiert werden, wenn ein gesundheitlicher Vorteil für sie wahrscheinlich ist.  Diese Voraussetzung würde entfallen, würde der Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums Gesetz:  Künftig soll es reichen, wenn ein "direkter Nutzen" für "die Patientengruppe" zu erwarten ist, "der diese  Person angehört". 

Diese interpretierbare Formulierung ermöglicht, kranke Kinder als Kontrollgruppe zu nutzen, um  Aufschluss über Wirkungen eines Testpräparats zu bekommen: Während ein Teil der Probanden das zu  prüfende Arzneimittel erhält, wird der Kontrollgruppe ein Scheinmedikament verabreicht; anschließend  wird untersucht, ob und wie sich das Krankheitsbild bei allen Teilnehmern verändert hat.  

Die geplante Reform, mit der Rot-Grün eine ab Mai 2004 anzuwendende EU-Richtlinie umsetzen würde,  wird von diversen forschenden Kinderärzten seit Jahren angemahnt. Nach Darstellung des Marburger  Professors Hannsjörg W. Seyberth gibt es für circa 70 Prozent der in der Kinderheilkunde eingesetzten  Medikamente "keine gesicherten wissenschaftlichen Daten" - mangels Studien müssten sich Kinderärzte  bei der Arzneimittelverordnung auf Erfahrungswerte verlassen. "Das Fehlen einer klinischen Prüfung im  Kindes- und Jugendalter "führt dazu, dass bestimmte Arzneimittel im Kindesalter nicht angewendet  werden und damit Kindern potenziell wirksame Arzneistoffe vorenthalten werden."  

Weniger dramatische Töne verbreitet der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA). Nach seiner  Einschätzung stehen für häufige Erkrankungen "genügend zugelassene Präparate zur Verfügung".  Defizite sieht der VFA bei der Versorgung Frühgeborener und "bei Erkrankungen, die bei Kindern nicht  häufig auftreten" - beispielsweise Bluthochdruck. Hier müssten Kinderärzte auf Präparate zurückgreifen,  die nur für Erwachsene zugelassen sind.  

Von der geplanten Novelle des Arzneimittelgesetzes, erhofft sich der VFA auch wirtschaftliche Vorteile für  seine 44 Mitgliedsunternehmen. So könnten ältere Arzneimittel, bei denen der Patentschutz abgelaufen  ist, wieder lukrativ werden, wenn es den Herstellern gelingt, mit Hilfe neuer Studien eine spezifische  Dosierung für Kinder zu entwickeln. Allerdings ist nach Meinung des VFA noch "ein wesentliches  Hindernis zu überwinden", dem juristisch nicht beizukommen sei: den Bedenken der Eltern. 
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