| Südwest
Presse (Ulm) 20.06.2003
Medikamenten-Tests an Kindern Kranke Kinder sollen nach Plänen des Bundesgesundheitsministeriums an Medikamententests teilnehmen, die ihnen weder Heilung noch Linderung bringen. Klaus-Peter Görlitzer
Diese interpretierbare Formulierung ermöglicht, kranke Kinder als Kontrollgruppe zu nutzen, um Aufschluss über Wirkungen eines Testpräparats zu bekommen: Während ein Teil der Probanden das zu prüfende Arzneimittel erhält, wird der Kontrollgruppe ein Scheinmedikament verabreicht; anschließend wird untersucht, ob und wie sich das Krankheitsbild bei allen Teilnehmern verändert hat. Die geplante Reform, mit der Rot-Grün eine ab Mai 2004 anzuwendende EU-Richtlinie umsetzen würde, wird von diversen forschenden Kinderärzten seit Jahren angemahnt. Nach Darstellung des Marburger Professors Hannsjörg W. Seyberth gibt es für circa 70 Prozent der in der Kinderheilkunde eingesetzten Medikamente "keine gesicherten wissenschaftlichen Daten" - mangels Studien müssten sich Kinderärzte bei der Arzneimittelverordnung auf Erfahrungswerte verlassen. "Das Fehlen einer klinischen Prüfung im Kindes- und Jugendalter "führt dazu, dass bestimmte Arzneimittel im Kindesalter nicht angewendet werden und damit Kindern potenziell wirksame Arzneistoffe vorenthalten werden." Weniger dramatische Töne verbreitet der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA). Nach seiner Einschätzung stehen für häufige Erkrankungen "genügend zugelassene Präparate zur Verfügung". Defizite sieht der VFA bei der Versorgung Frühgeborener und "bei Erkrankungen, die bei Kindern nicht häufig auftreten" - beispielsweise Bluthochdruck. Hier müssten Kinderärzte auf Präparate zurückgreifen, die nur für Erwachsene zugelassen sind. Von der geplanten Novelle
des Arzneimittelgesetzes, erhofft sich der VFA auch wirtschaftliche Vorteile
für seine 44 Mitgliedsunternehmen. So könnten ältere
Arzneimittel, bei denen der Patentschutz abgelaufen ist, wieder lukrativ
werden, wenn es den Herstellern gelingt, mit Hilfe neuer Studien eine spezifische
Dosierung für Kinder zu entwickeln. Allerdings ist nach Meinung des
VFA noch "ein wesentliches Hindernis zu überwinden", dem juristisch
nicht beizukommen sei: den Bedenken der Eltern.
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