01.07.08

Die Bereitschaft zum Töten stoppen!
Anläßlich des Medienauftritts des Ex-Politikers und Betreibers des "Dr. Roger Kusch Sterbehilfe e.V". fordert die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Mechthild Löhr, den Bundesrat auf gewerbliche Suizidbeihilfe unter Strafe zu stellen:

"Am 4. Juli berät der Bundesrat eine Gesetzesinitiative der fünf Bundesländer Hessen Bayern, Baden- Württemberg, Saarland und Thüringen, die gewerbliche Suizidbeihilfe unter Strafe stellen möchte. Dieser Schritt ist längst überfällig, denn die Befürworter der aktiven Sterbehilfe zeigen immer deutlicher ihre eigentlichen, menschliche Personenwürde verachtende Motive. Jüngstes Beispiel dafür ist der ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch. Er versucht die soziale Notlage der Vereinsamung einer fast 80jährigen Frau zu Zwecken der Selbstdarstellung auszunutzen. Kusch gibt an, der betreffenden Frau, die weder unheilbar krank war noch unter unkontrollierbaren Schmerzen litt, bei ihrer Selbsttötung mit einem Medikamentencocktail beigestanden zu haben. Der ehemalige Justizsenator reist nicht nur mit einer Selbsttötungsmaschine durch Altenheime, er hat sogar einen Sterbehilfeverein gegründet, dessen Mitglieder einen Jahresbeitrag von 100 € und eine Aufnahmegebühr zu zahlen haben.

Wenn eine Gesellschaft einer Frau, die ‚panische Angst' davor hat, in ein Pflegeheim übersiedeln zu müssen, nur noch mit einem tödlichen Cocktail statt mit menschlicher Nähe und humanen Angeboten für den letzten Lebensabschnitt helfen kann, sind wir auf einem absoluten Tiefpunkt menschlicher Solidarität angekommen. Solidarität mit Kranken und Alten muß gerade am Ende des Lebens sichtbar werden. Wenn dagegen ein ‚Sterbehelfer' den Tod durch die Hand eines Menschen dann noch auf Video aufzeichnet, um nachher eine Imagekampagne für sich selbst zu starten, ist dies mehr als Zynismus und sollte unsere Gerichte beschäftigen.

Wir müssen die Bereitschaft, das Töten gesellschaftsfähig zu machen, sofort und nachhaltig stoppen - gerade, damit alte Menschen keine Angst vor ihren letzten Lebensjahren mehr haben!

Die Christdemokraten für das Leben fordern vom Bundesrat desshalb am Freitag ein klares Zeugnis für das Leben und gegen gewerbliche Suizidhilfe." Der hessische Justizminister scheint diesem Wunsch zu folgen. Verschiedenen Medien gegenüber betonte er scharfe Kritik an der :

Sterbehilfe-Aktion
(PR-inside.com 01.07.2008 14:43:08)
http://www.pr-inside.com/de/hessischer-justizminister-kritisiert-sterbehilfe-a-r677250.htm

Der hessische Justizminister Jürgen Banzer hat die vom ehemaligen Hamburger Justizsenator Roger Kusch geleistete Sterbehilfe bei einer 79-jährigen Frau scharf kritisiert. «Ich finde das einen wirklich scheußlichen Versuch, Diskussionen zu beleben», sagte der CDU-Politiker am Dienstag dem Nachrichtensender N24. Es sei ja offensichtlich als Provokation gedacht: «Und ich habe dafür kein Verständnis. Zu dem Vorstoß mehrerer Bundesländer, organisierte Sterbehilfe künftig unter Strafe zu stellen, sagte der Minister, normalerweise sei Beihilfe zur Selbsttötung natürlich straflos, da auch der Suizid selbst straflos sei. «Aber wenn dies gewerblich und organisiert geschieht, wie das ja in Sterbehilfevereinen vorgesehen ist, dann denke ich, sollte die Gesellschaft auch ein strafrechtliches Unwerturteil fällen», erklärte Banzer. Es gehe darum, dass niemand das Recht habe, über das Leben eines anderen zu entscheiden oder mit zu entscheiden.

Schon am 17.06.2008 wies der Hessische Justizminister in einer Pressemitteilung darauf hin, daß ein
„Verbot der gewerblichen Sterbehilfe" angestrebt werde und der Rechtsausschuss des Bundesrats diese hessische Gesetzesinitiative unterstützt

http://www.hmdj.hessen.de/irj/HMdJ_Internet?rid=HMdJ_15/HMdJ_Internet/nav/eab/
eab50ad9-d54d-b701-be59-263b5005ae75,8fd55e81-6c59-a112-6684-144e9169fccd,,,
11111111-2222-3333-4444-100000005004%26_ic_uCon_zentral=8fd55e81-6c59-a112-6684-144e
9169fccd%26overview=true.htm&uid=eab50ad9-d54d-b701-be59-263b5005ae75

„Unsere Rechtsordnung darf es nicht zulassen, dass mit der Verzweiflung von Menschen Geschäfte gemacht werden. Die Würde des Menschen muss auch und gerade in existentiellen Situationen – insbesondere am Lebensende – uneingeschränkt gewahrt werden. Hiermit ist es unvereinbar, wenn Geschäfte damit betrieben werden, Menschen Gelegenheiten zur Selbsttötung zu gewähren oder zu verschaffen. Durch ein strafrechtliches Verbots einer solchen Geschäftemacherei wird zudem wirkungsvoll verhindert, dass sich die Tötung eines Menschen als Alternative zur Palliativmedizin und Sterbebegleitung – zum Beispiel durch Hospize – etabliert", äußerte sich der hessische Justizminister Jürgen Banzer anlässlich der Unterstützung einer Gesetzesinitiative der Länder Hessen, Saarland, Thüringen, Baden-Württemberg und Bayern zum Verbot einer gewerblichen und organisierten Suizidbeihilfe durch den Rechtsausschuss des Bundesrats in dessen heutiger Sitzung.

Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde bereits im April 2006 von den Ländern Hessen, Saarland und Thüringen in den Bundesrat eingebracht. Vorgesehen ist die Schaffung einer neuen Vorschrift in § 217 Strafgesetzbuch, der die gewerbliche und organisierte Suizidbeihilfe unter Strafe stellen soll. Danach gehört es zu den Voraussetzungen der Strafbarkeit, dass der Zweck oder die Tätigkeit des Gewerbebetriebs oder der Vereinigung in erster Linie auf die Gewährung oder Verschaffung einer Gelegenheit zur Selbsttötung gerichtet ist. Krankenhäuser, Hospize und andere palliativmedizinische Einrichtungen werden demnach von der Strafvorschrift nicht erfasst.

„Die gesellschaftlichen Folgen der Zulassung einer gewerblichen und organisierten Sterbehilfe sind nicht tolerabel: Es bestünde die Gefahr, dass die Hemmschwelle zur Selbsttötung herabgesetzt wird. Alte und kranke Menschen könnten sich wegen des Angebots einer Sterbehilfe einem Erwartungsdruck ausgesetzt sehen, dieses wahrzunehmen, um beispielsweise den Angehörigen nicht zur Last zu fallen. Schließlich könnte die Etablierung einer gewerblichen Sterbehilfe dazu führen, dass die Möglichkeiten der Palliativmedizin beschnitten und die bewährten Einrichtungen der Sterbebegleitung zurückgedrängt würden", erklärte der Minister.

Aufgrund der Empfehlung des Rechtsausschusses wird sich der Bundesrat voraussichtlich in seiner nächsten Sitzung mit der Gesetzesinitiative befassen und über eine Einbringung in den Deutschen Bundestag entscheiden. 
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