Offener Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags
zu den Erwägungen für ein "Stammzell-Importgesetz" im Januar 2002

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
sehr geehrter Herr Abgeordneter,

Nachdem der Nationale Ethikrat von Bundeskanzler Schröder und die Enquet Kommission ‘Recht und Ethik der modernen Medizin’ des Bundestages gegensätzliche Antworten auf die Frage nach einer Zulassung des Imports human-embryonaler Stammzellen gegeben haben, betonen zunehmend Partei- und Fraktionsführungen (jüngst der stellvertretende CDU Vorsitzende Rüttgers im ZDF am 12. Januar 2002), daß die Entscheidung darüber in die Verantwortung des einzelnen Volksvertreters im Bundestag gestellt sei. 

Weithin unbemerkt von der Öffentlichkeit wurde in den vergangenen Jahrzehnten in Forschungszentren und Laboratorien eine Weichenstellung vorbereitet, die heute mit großem propagandistischem Aufwand verbreitet das Bild einer „Ethik des Heilens" zeichnet, vor dessen Hintergrund anscheinend zwangsläufig nur ein Votum für die Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen gegeben werden kann, wenn man sich nicht dem Vorwurf der Inhumanität und Forschungsfeindlichkeit zu Lasten der Leidenden aussetzen möchte. 

Die Vorstrukturierung der heute erforderlichen Antworten formulierte Nobelpreisträger Hermann J. Muller bereits 1962: 

„Man könnte damit beginnen, viele Keimzellenspeicher für die Zukunft anzulegen. Schon ihr Vorhandensein wird schließlich zu der unwiderstehlichen Versuchung führen, sie auch zu benutzen. Der Mensch ist bereits so hervorragend, daß er alle unsere Bemühungen um weitere Verbesserung verdient.  ... 
Die idealistische Vorhut und ihre Nachfolger werden durch allgemeine Zustimmung zum überragenden Wert von Gesundheit, Intelligenz und Menschlichkeit einen gesunden genetischen Fortschritt einleiten. Ihre unterschiedliche Haltung in bezug auf spezialisierte Fähigkeiten wird eine gesunde Mannigfaltigkeit verbürgen. "(1)
Schritte zur Realisierung solcher Gedanken unternahm u.a. in Deutschland die Bundesärztekammer mit ihren ‘Richtlinien zur Forschung an frühen menschlichen Embryonen’ im Oktober 1985 und der Aufforderung zur „Einrichtung von Gewebebanken" in den ‘Richtlinien zur Verwendung fetaler Zellen und Gewebe’ 1991.

Für die Grundlagenforschung sei heute die Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen zwingend, wird immer wieder betont. Verdrängt wird dabei, daß viele Antworten auf die mit den Verheißungen der Stammzellforschung in den Raum gestellten Fragen entweder gar nicht mit der Forschung an embryonalen Zellen gegeben oder mit der Forschung an tierischen Zellen gefunden werden können.

Hubert Markl, der Präsident der Max Plank Gesellschaft belegt dies selbst in seiner heftig umstrittenen Antwort auf die Berliner Rede des Bundespräsidenten, wenn er anläßlich der Hauptversammlung seiner Gesellschaft im Juni 2001 „mit Nachdruck" betont, daß

„Grundlagenforschung ganz und gar nicht auf Forschung an Menschenembryonen angewiesen ist." 
Gleichzeitig weist er aber in seiner „etwas ungewöhnlichen Festansprache" (Markl über sich selbst) darauf hin, daß man „in den vorgesehenen Schritten" „medizinisch-therapeutische Forschungsziele" unter Verwendung menschlicher Embryonen oder daraus gewonnener Stammzellen vorantreiben und „nicht von ungefähr" das „Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht" weiterentwickle.

„Hat Forschung mehr Rechte als Leben?", fragte der Rheinische Merkur in einem Beitrag vom 19. Mai 1987. Hubert Markl, damals Präsident der DFG wird darin mit der Antwort zitiert:

„Forschung, die sich rechtswidriger und unsittlicher Methoden bedient, kann selbstverständlich nie durch Anspruch auf Freiheit der Grundlagenforschung gerechtfertigt werden."
Neben dem medialen Getöse, das lärmend für eine Forschung an und mit humanen embryonalen Stammzellen eintritt und den dafür (noch) benötigten Import solcher Zellen als quasi ‘moralisch geboten’ fordert, gibt es zahlreiche Geistes- und Naturwissenschaftler, die mit guten Gründen vor einer Entwicklung warnen, die das Mitglied des Nationalen Ethikrates, Frau Weber Hassemer auf einem Symposium des Hessischen Landtags am 17.11.01 in Wiesbaden mit den Worten beschreibt:
„In der Gentechnologie besteht die Gefahr, daß die Menschheit versucht, sich selbst zu optimieren."
Sehr pointiert beschreibt - seit Jahrzehnten - der tatsächliche Vater der Gentochnologie und  Lehrer des heute fälschlich oft als Begründer der modernen Reprogenetik geltenden James D. Watson, Prof Erwin Chargaff die Entwicklungen der Naturwissenschaften auf dem Gebiet der Human-Biologie:
„Die Naturwissenschaften versprechen unendlich viel, sie - auch die Ärzte(!) - sind gaunerische Marktschreier geworden. Es herrscht in der Wissenschaft das laute Geschrei des amerikanischen Reklamebetriebs, es regiert der kategorische Superlativ. Sie tun so, als ob alle reparabel sei."
Die große Verantwortung, die heute jedem Abgeordneten des Bundestags auferlegt ist, besteht darin, sich nicht durch das lärmende Getöse interessenorientierter visionärer Verkündungen blenden zu lassen, sondern sachlich und nüchtern, gestützt auf Erfahrungen, welche die Geschichte uns mit dem Abweichen von zeitlich und gesellschaftlich unabhängig gültigen Grundwerten an die Hand gibt, die Frage nach dem „Ja" oder „Nein" zu einer, die Vernichtung menschlichen Lebens voraussetzenden Forschung ohne den Mantel einer Partei- oder Fraktionsmeinung eigenverantwortlich zu beantworten.

Es sind solche Erfahrungen, die den Gutachter des Dresdner Euthanasieprozesses Prof. Richard Arwed Pfeifer z.B. 1947 feststellen ließen:

„Der Denkfehler liegt in der Überschätzung menschlichen Wissens und in dem Irrtum, daß der Mensch - ein Teil des Lebens - meint, sämtliche natürliche Lebensgesetze eigenmächtig steuern zu können." 
Es ist die in der praktischen wissenschaftlichen Arbeit gefundene Bestätigung dieser Erkenntnis, welche auf Lebenserfahrung aufbauend Mahnungen ausspricht, wie zuvor mit den Worten von Prof. Chargaff zitiert und die beispielsweise Prof. Schockenhoff - ebenfalls ein Mitglied des Schröderschen Nationalen Ethikrates von der ‘vernünftelnden Unredlichkeit’(2)  im Blick auf die Begründung für eine Forschung sprechen läßt, welche glaubt, ihre Legitimation aus der Trennung von ‘human life’ und ‘human being’, bzw. der feinen Unterscheidung zwischen „ein Leben haben" und „am Leben sein" herleiten zu dürfen.

Die aus der Erfahrung unseres Volkes entstandene und durch das Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigte und bekräftigte Werte- und Rechtsordnung der Bundesrepublik geht von der staatlichen Verpflichtung zum uneingeschränkten Schutz des menschlichen Lebens - allein auf Grund seiner Existenz (Art 2 GG) - aus. Dies ist auch der Kern des Embryonenschutzgesetzes, der mit einem Import von menschlichen Embryonen oder Stammzellen aus solchen umgangen und letztlich irreparabel verletzt würde.

Diese Erfahrung prägt auch deutlich das Empfinden des weitaus größten Teils unserer Bevölkerung, was es nur erleichtert, an Sie als Träger eines Mandats die Aufforderung zu richten, keinem Beschluß oder Gesetz zuzustimmen, welches - wie vordergründig plausibel auch immer begründet - eine differenzierte Betrachtung des gebotenen Schutzes menschlichen Lebens voraussetzt oder bewirkt. Dazu würde beispielsweise ein ‘Ja’ zu einem Import human-embryonaler Stammzellen zählen.

Mit freundlichen Grüßen

Roland Rösler
MdL a.D.  -  14.01.02
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Anmerkungen:
1)  Nobelpreisträger Hermann J. Muller, Genetischer Fortschritt durch planmäßige Samenwahl, Referat auf dem CIBA-Symposium Man and his Future, London, 1962, veröffentlicht in: Robert Jungk (Hrsg.) Das umstrittene Experiment: Der Mensch, Verl. Kurt Desch, München, 1966, hier S. 290

zu H.J. Muller, Zoologe: 1946 Nobelpreis für Physiologie und Medizin für die „Entdeckung der Erzeugung von Mutationen mit Hilfe von Röntgenstrahlen", Veröffentlichungen u.a.: ‘Out of the Night - a Biologist’s View of the Future; Genetics, Medicine, and Man’, 1935 - siehe hierzu auch Roland Rösler, Neue Fragen oder alte Strategien, dort Absatz: ‘Die Menschheit in eine lichte Zukunft führen...", in: ‘Experiment Mensch - Testen, Klonen, Nutzen, Aussortieren’, Johanna Gräfin v. Westphalen (Hg), Bernardus Velag, Langwaden, 2002, S. 73 

2) Süddeutsche Zeitung, 01.12.01 



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