DFG Präsident: Das therapeutische Klonen ist ein Irrweg Stuttgarter Zeitung 24.01.2003 "Das therapeutische Klonen ist ein Irrweg" Warum der Forschungspräsident und Genetiker Ernst-Ludwig Winnacker die Haltung des Bundestags zum Thema Klonen gut findet Seit der angeblichen Geburt eines Klonbabys gibt es weltweit eine breite Diskussion um ein Verbot des Klonens von Menschen. Wie aber sieht es mit dem Klonen für medizinische Zwecke, dem therapeutischen Klonen, aus? Unter Führung der Amerikaner wächst die Anzahl der Staaten, die auch diese Form des Klonens verbieten wollen. In einem Antrag über die Fraktionsgrenzen hinweg haben sich Sozialdemokraten, Grüne und Christdemokraten im Bundestag darauf verständigt, die Bundesregierung aufzufordern, sich für ein internationales Klonverbot unter Einschluss des therapeutischen Klonens einzusetzen. Im Gespräch mit Wolfgang Borgmann kommt der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft, der Genetiker Ernst-Ludwig Winnacker, zu bemerkenswerten Einsichten. Frage: Warum halten Sie schon den Begriff therapeutisches Klonen für ein Unglück? Winnacker: Weil das nichts mit Therapie zu tun hat. Die Reprogrammierung des Erbguts ist vor allem eine wichtige wissenschaftliche Frage. Dabei geht es um ein zentrales Thema der Entwicklungsbiologie, und dieses Thema muss nicht am Menschen studiert werden. Das kann man selbstverständlich auch an der Maus oder an anderen Systemen studieren. Frage: Ist nur der Ausdruck ein Unglück oder das ganze Verfahren? Winnacker: Ich halte die therapeutische Anwendung für einen Irrweg, aus vielen Gründen. Frage: Und die wären? Winnacker: Man muss erst einmal einen Embryo durch Kernübertragung produzieren, dann daraus eine Zelllinie entwickeln, die sich dann hoffentlich zu einem Herzmuskel oder einer Gehirnzelle entwickelt. Dann muss dies verifiziert werden, und es müssen Qualitätskontrollen durchgeführt werden. Es dürfen keine Verunreinigungen vorhanden sein, und am allerwichtigsten: man muss sicher sein, dass keine Krebszellen eingeschleust werden oder dass die Zellen nicht vorzeitig altern. Die Folge wäre, dass dann sozusagen in jeder Klinik herumgeklont würde. Da muss man sich sicher etwas anderes ausdenken. Einfacher ist das natürlich mit den embryonalen Stammzellen, weil bei ihnen die Schritte der Reprogrammierung und der Kerntransplantation gewissermaßen übersprungen werden. Frage: Gibt es noch weitere Gesichtspunkte? Winnacker: Zum Beispiel die Eizellspende. Natürlich gibt es sehr viele menschliche Eizellen auf der Welt auf Grund der künstlichen Befruchtung, aber die Eizellspende für ein Baby, das man bekommen will, ist etwas anderes als eine Eizellspende, die für die Forschung oder für einen Dritten verwendet wird. Frage: Und der nächste Punkt? Winnacker: Es gibt sowohl beim reproduktiven als auch beim therapeutischen Klonen ein gemeinsames, im Reagenzglas gezüchtetes Zwischenprodukt, das entweder in eine Gebärmutter eingepflanzt wird, dann entstünde ein Klonbaby, oder das zur Züchtung einer Zelllinie verwendet wird. Dieses gemeinsame Zwischenprodukt ist zumindest ein Risiko. Frage: Wenn das therapeutische Klonen Ihrer Meinung nach ein Irrweg ist, wären dann Zellbanken ein möglicher Ausweg? Winnacker: Zellbanken sind ein alter Begriff. Man kann sie auch als Zellsammlungen oder als Zellliniensammlungen bezeichnen. Für sie ist jetzt in England die gesetzliche Grundlage geschaffen worden. Sie sollen unter Führung des staatlichen Medical Research Council und unter finanzieller Beteiligung des Wellcome Trust eingeführt werden. Dabei ist geplant, von verschiedenen Menschen embryonale Stammzelllinien anzulegen. Es handelt sich dabei um Embryonen, die aus der künstlichen Befruchtung stammen. Dieser Weg ist bei uns verboten, aber bekanntlich in England nicht. Frage: Wie ist das praktisch vorstellbar? Winnacker: Man lässt nicht einfach irgendwie jeden Forscher jede Art von Zelllinie entwickeln, sondern organisiert das ganze Unternehmen, standardisiert das Verfahren, verifiziert es und schafft somit eine solide Basis. Diese Zellen sind sauber und wachsen auch. Eine solche Einrichtung ist vergleichbar mit Blutbanken. Mit gutem Grund sammelt nicht jeder in Deutschland Blut, sondern es wird nur in ganz bestimmten Einrichtungen gesammelt und getestet. Und eine Zellbank ist genau dasselbe wie eine Blutbank, eben nur auf der Ebene der Zellen. Frage: Da könnte sich auch ein Mann wie der deutsche Stammzellforscher Brüstle eines Tages bedienen? Winnacker: Ich rede im Konjunktiv. Ich weiß nicht, ob das je gelingen wird, was die Brüstles dieser Welt sich vorgenommen haben, das heißt aus embryonalen Stammzellen zum Beispiel Herzmuskelzellen oder Gehirnzellen zu züchten. Aber wenn das je gelänge, dann könnte man mehrere solcher Banken anlegen. Man geht davon aus, dass ein paar hundert solcher Zelllinien zwei Drittel des zukünftigen Bedarfs der Menschheit abdecken könnten. Aber ich spreche, wie gesagt, im Konjunktiv. Frage: Von Therapie ist noch lange keine Rede? Winnacker: Niemand weiß, ob diese Embryonalstammzellen die Hoffnungen erfüllen können. Das bedarf noch einer erheblichen Menge von Forschung. Im Augenblick wird eine solche Zellbank erst einmal in England angelegt, und zwar nur zu Forschungszwecken. Von Therapie ist hier keine Rede. Frage: Deutsche Forscher dürften sich bei einer solchen Bank dann nur bedienen, wenn die Zelllinien vor einem bestimmten Stichtag angelegt worden wären? Winnacker: In Deutschland dürfte man dann in der Tat nur solche Zelllinien anfordern, die vor dem 1.Januar 2002 angelegt worden sind. In anderen Ländern ist das nicht der Fall. Die Stichtagsregelung gilt für unsere Wissenschaftler unverändert. Das ist keine Frage. Frage: Werden die Zellbanken auf England beschränkt bleiben? Winnacker: Die Wissenschaft ist natürlich immer daran interessiert, dass ihre Verfahren von möglichst vielen anderen auch getestet werden. Diese Standardisierung bedeutet auch Wiederholbarkeit, und das ist ja ein wichtiges Prinzip, also werden diese Zellbanken nicht auf England beschränkt bleiben. Frage: Vielleicht auch in Deutschland? Winnacker: Es geht hier um die Frage: Gibt es auf die Dauer eine Alternative zum therapeutischen Klonen? Das war ja die Ausgangsfrage. Wenn diese Frage dereinst im Sinne von Stammzellbanken bejaht würde, dann müsste man wohl in der Tat an den deutschen Gesetzgeber herangehen. Frage: Und Sie bleiben dabei, dass das therapeutische Klonen zum Zweck der medizinischen Therapie ein Irrweg ist? Winnacker: Ja. Ich halte diesen Ansatz persönlich für einen Irrweg, aber vielleicht kann mir jemand das Gegenteil beweisen . . . Frage: Und die Stammzellforschung ist das nicht? Winnacker: Ich halte, wenn überhaupt, die Forschung an embryonalen Stammzellen, die ja die Schritte der Kerntransplantation und Reprogrammierung nicht benötigt, für chancenreicher. Frage: Das grundsätzliche ethische Problem gibt es auch bei der Stammzellforschung. Winnacker: Die prinzipielle ethische Problematik hat sich überhaupt nicht geändert, aber wir reden ja jetzt nicht über embryonale Stammzellen, wir reden über eine Alternative zum therapeutischen Klonen. Die Frage der überzähligen Embryonen ist ein anderes Thema, das wir ausführlich diskutiert haben. Frage: Wenn Sie als DFG-Präsident sagen, "ich halte das therapeutische Klonen für einen Irrweg", dann hat das natürlich auch politisch Gewicht. Winnacker: Bei der Diskussion um das therapeutische Klonen handelt es sich aus meiner Sicht eher um einen Nebenkriegsschauplatz. Wenn man sieht, was passiert, wenn das Dolly-Verfahren bei Tieren eingesetzt wird, dann kann doch niemand ernsthaft wollen, dass diese Methode auf menschliche Zellen übertragen wird. Das therapeutische Klonen ist ein Forschungswerkzeug, ein wichtiges sogar, aber nicht ein therapeutisches Konzept. Frage: Welche Rolle haben die Meldungen über das angeblich erste Klonbaby für diese Diskussion gespielt? Winnacker: Das ist ein Ausfluss
der Diskussion um diese betrügerischen Handlungen einiger Scharlatane.
Dadurch wird dieses Thema immer wieder hochgespielt. Es entsteht eben die
Gefahr, dass viele Leute meinen, wenn sie therapeutisches Klonen
hören, gäbe es ein aussichtsreiches Therapiekonzept. Aber das
ist eben nicht so, das wird nicht funktionieren. Ich bin froh, dass sich
der Bundestag in einem interfraktionellen Antrag zu einem Verbot entschlossen
hat und dass die Bundesregierung nun mit anderen Staaten über
ein internationales Verbot des Klonens verhandelt. Ich hoffe, es kommt
bald zu einer solchen Übereinkunft.
Stuttgarter Zeitung 24.01.2003 Der DFG-Präsident
Eigentlich ist Ernst-Ludwig Winnacker Wissenschaftler. Wenn er spricht, den schmalen Gelehrtenkopf leicht neigt und vorsichtig abwägend differenziert, dann könnte er gerade einen wissenschaftlichen Vortrag über einen seiner Forschungsschwerpunkte halten, zum Beispiel über die Mechanismen der Genexpression in höheren Zellen. Tatsächlich ist er als Funktionär der Wissenschaft unterwegs. Seit 1998 ist der Genetiker Chef der größten Fördereinrichtung für die Wissenschaft, der mit staatlichen Geldern finanzierten Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) mit Sitz in Bonn. Winnacker macht seinen Job auf seine zurückhaltende Art höchst erfolgreich, so zum Beispiel als es darum ging, ein Schlupfloch für die embyonale Stammzellforschung in Deutschland zu öffnen. Er hat es dabei immer vermieden, sich mit der Politik frontal anzulegen. Der 1941 geborene Winnacker
ist der Sohn des ehemaligen Hoechst-Chefs Karl Winnacker, hat eine
glänzende akademische Karriere hinter sich, hat in Zürich, Berkeley
und Stockholm studiert, ist Professor für Biochemie in München
und Leiter des dortigen Genzentrums, sitzt in einigen Aufsichtsräten
und schreibt Bücher. Sein letzter Titel: Das Genom.bob
Stuttgarter Zeitung 24.01.2003 Klonen für medizinische Zwecke?
In Deutschland ist jede Form des menschlichen Klonens verboten, also sowohl die gleichartige Vermehrung von Zellen zu reproduktiven als auch therapeutischen Zwecken. Was sind die Unterschiede und was die medizinischen Perspektiven? Von Klaus Zintz Im Gefolge der vom angeblichen Klonbaby Eve ausgelösten Debatte um das Klonen ist auch das so genannte therapeutische Klonen in die Diskussion geraten. Dies sehen manche Genforscher mit großer Besorgnis. So ist diese Methode etwa für den Bonner Nervenforscher Oliver Brüstle sowie für Claus Bartram, den Chef des Instituts für Humangenetik der Uni Heidelberg, eine Möglichkeit für wichtige Forschungsarbeiten. Das Ziel ist, später einmal Menschen heilen zu können, die etwa an einem Organausfall leiden. Generell macht man sich beim Klonen die Tatsache zu Nutze, dass jede tierische und menschliche Zelle das gesamte Erbgut enthält. So kann aus einer einzigen Körperzelle eines Spenders dieser künstlich reproduziert werden. Noch allerdings kommt es, wie die mittlerweile zahlreichen Tierexperimente zeigen, im Verlaufe der komplizierten Klonprozedur zu vielen Missbildungen und einer hohen Absterberate der Klone. Ein großer Unsicherheitsfaktor ist dabei die so genannte Reprogrammierung. Sie ist erforderlich, um den Kern beispielsweise einer erwachsenen Hautzelle wieder in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Beim Klonen wird einer solch hoch spezialisierten Zelle der Kern entnommen und in eine Eizelle eingeschleust, deren Zellkern zuvor entfernt worden ist. In der Hautzelle waren nur jene Gene aktiv, die für die typischen Funktionen dieses Zelltyps gebraucht wurden - alle anderen Gene waren abgeschaltet. In dem aus Eizellhülle und Hautzellkern bestehenden Klonprodukt aber müssen nun ganz andere Gene aktiv werden als in der Hautzelle - die im Kern enthaltene Erbstubstanz DNA muss reprogrammiert, also sozusagen in ihren Urzustand zurückversetzt werden. Beim Klonschaf Dolly ließ sich dies durch einen elektrischen Impuls erreichen. Bei den vor gut einem Jahr veröffentlichen menschlichen Klonexperimenten der US-Firma ACT wurde in der Eizelle enthaltenen Substanzen eine zentrale Rolle bei der Reprogrammierung zugeschrieben. Soll das Klonprodukt zum reproduktiven Klonen verwendet werden, wird es in die Gebärmutter einer "Leihmutter" eingesetzt, wo es - wie Tierversuche zeigen - zu einer Kopie des Spenders heranwachsen kann. Allerdings ist nur bei Müttern, die ihren eigenen Klon austragen, das genetische Material praktisch vollständig identisch. Ansonsten ist die Übereinstimmung der Gene etwas geringer, weil nicht nur im Zellkern DNA enthalten ist, sondern auch in den Mitochondrien, den Kraftwerken der Zelle. Dieses nicht im Zellkern enthaltene Erbmaterial aber wird beim Klonen nicht mit verpflanzt. Während beim reproduktiven
Klonen die "Produktion" eines ganzen Menschen das Ziel ist, soll das
therapeutische Klonen nach den Vorstellungen seiner Verfechter eines fernen
Tages medizinischen Zwecken dienen. Damit ließe sich vielleicht
einmal speziell auf einen Spender zugeschnittenes Gewebe, Organteile
oder gar ganze Organe züchten. Diese hätten den enormen Vorteil,
dass sie vom Körper nicht abgestoßen würden, da sie
für jeden Patienten individuell "hergestellt" werden könnten.
So könnte man etwa Haut für Verbrennungsopfer züchten.
Der geklonte Embryo würde in diesem Fall nicht in eine Gebärmutter
eingesetzt, sondern müsste in einem frühen Entwicklungsstadium
zerpflückt werden. Ob dieses Verfahren jedoch jemals gelingen
wird, ist beim derzeitigen Stand der Forschung noch völlig offen.
Pressemitteilung Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) BPI:
Anläßlich der heutigen Pressekonferenz des Nationalen Ethikrates zum Thema "Embryonale Stammzellen" hat der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) sich zu ethischen Aspekten der biomedizinischen Forschung geäußert. "Für den BPI ist es oberstes ethisches Gebot, dass die pharmazeutische Forschung und Entwicklung danach strebt, Gesundheit und Lebensqualität möglichst vieler Menschen entscheidend zu verbessern - selbstverständlich mit vertretbaren Methoden", erklärte BPI-Hauptgeschäftsführer Dr. Hans Sendler. Generell stelle die Embryonenforschung einen wichtigen Teil der internationalen medizinischen Grundlagenforschung dar, an der sich auch deutsche Wissenschaftler beteiligen sollten, betonte der BPI- Hauptgeschäftsführer. Aus Sicht des BPI sollten der Forschung an menschlichen Embryonen und an humanen embryonalen Stammzellen immer Experimente an Säugetieren und Versuche mit adulten humanen Stammzellen vorausgehen. Seien diese Möglichkeiten ausgeschöpft und bestehe Notwendigkeit, könnten auch menschliche Embryonen bzw. daraus gewonnene Stammzellen eingesetzt werden. Stammzellen, so erläuterte Sendler weiter, böten für die Zukunft ein großes Potenzial, das in den nächsten Jahren und Jahrzehnten von der Pharmaindustrie für die Entwicklung von Therapien erschlossen werden könne. Der BPI-Hauptgeschäftsführer: "Die Patienten werden die zukünftigen Therapien für sich fordern, unabhängig davon, welche Methoden zur Entwicklung derselben beigetragen haben und in welchem Land sie entwickelt wurden. Die Pharmaindustrie wird diesem Wunsch nachkommen, sofern dies ethisch vertretbar und ökonomisch sinnvoll möglich sein wird." Vor diesem Hintergrund spricht sich der BPI dafür aus, dass von Seiten des Gesetzgebers entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden und für die Einhaltung der relevanten Gesetze und Richtlinien Sorge getragen wird. Hierbei sollte möglichst ein einheitlicher europäischer Handlungsrahmen definiert werden, forderte Sendler. Als wünschenswert bezeichnete es der BPI-Hauptgeschäftsführer, die Legalisierung der Forschung an menschlichen Embryonen zunächst auf bereits bestehende humane embryonale Stammzelllinien zu begrenzen. Bestehe darüber hinaus notwendiger Bedarf an weiteren Linien, sollten diese ausschließlich aus überzähligen Embryonen aus der In-Vitro-Fertilisation gewonnen werden. Der BPI spricht sich weiter für die Erlaubnis der Präimplantationsdiagnostik bei bestimmten Indikationen aus. Zu untersagen seien dagegen die Keimbahntherapie sowie das reproduktive Klonen. Bei einer Reihe anderer bioethischer Fragestellungen - der Bewertung der pränatalen und prädiktiven Diagnostik, der somatischen Gentherapie, der Xenotransplantation und des Pharming mit tierischen und pflanzlichen Organismen - sehe der BPI derzeit keinen Bedarf für gesetzliche Änderungen, sagte Sendler. Die Kontrolle der Forschung und Entwicklung könne über den Weg der Selbstverpflichtung von Wissenschaft und Industrie sowie mit Qualitätssicherungssystemen und dadurch dokumentierter Transparenz besser erfolgen als durch Verbote und Restriktionen, betonte der BPI-Hauptgeschäftsführer. BPI-Pressemitteilung vom
24.01.2002
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