DFG Präsident: Das therapeutische Klonen ist ein Irrweg
zur Person

siehe auch:    

Klonen für medizinische Zwecke ? Therapeutisches Ziel noch fern 

Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI): 
Embryonenforschung erst nach Experimenten an Säugetieren und adulten Stammzellen



Stuttgarter Zeitung 24.01.2003 

"Das therapeutische Klonen ist ein Irrweg" 

Warum der Forschungspräsident und Genetiker Ernst-Ludwig Winnacker die Haltung des Bundestags zum Thema Klonen gut findet 

Seit der angeblichen Geburt eines Klonbabys gibt es weltweit eine breite Diskussion um ein Verbot des  Klonens von Menschen. Wie aber sieht es mit dem Klonen für medizinische Zwecke, dem  therapeutischen Klonen, aus? Unter Führung der Amerikaner wächst die Anzahl der Staaten, die auch  diese Form des Klonens verbieten wollen. In einem Antrag über die Fraktionsgrenzen hinweg haben sich  Sozialdemokraten, Grüne und Christdemokraten im Bundestag darauf verständigt, die Bundesregierung  aufzufordern, sich für ein internationales Klonverbot unter Einschluss des therapeutischen Klonens  einzusetzen. Im Gespräch mit Wolfgang Borgmann kommt der Präsident der Deutschen  Forschungsgemeinschaft, der Genetiker Ernst-Ludwig Winnacker, zu bemerkenswerten Einsichten. 

Frage: Warum halten Sie schon den Begriff therapeutisches Klonen für ein Unglück? 

Winnacker: Weil das nichts mit Therapie zu tun hat. Die Reprogrammierung des Erbguts ist vor allem eine  wichtige wissenschaftliche Frage. Dabei geht es um ein zentrales Thema der Entwicklungsbiologie, und  dieses Thema muss nicht am Menschen studiert werden. Das kann man selbstverständlich auch an der  Maus oder an anderen Systemen studieren. 

Frage: Ist nur der Ausdruck ein Unglück oder das ganze Verfahren? 

Winnacker: Ich halte die therapeutische Anwendung für einen Irrweg, aus vielen Gründen. 

Frage: Und die wären? 

Winnacker: Man muss erst einmal einen Embryo durch Kernübertragung produzieren, dann daraus eine  Zelllinie entwickeln, die sich dann hoffentlich zu einem Herzmuskel oder einer Gehirnzelle entwickelt.  Dann muss dies verifiziert werden, und es müssen Qualitätskontrollen durchgeführt werden. Es dürfen  keine Verunreinigungen vorhanden sein, und am allerwichtigsten: man muss sicher sein, dass keine  Krebszellen eingeschleust werden oder dass die Zellen nicht vorzeitig altern. Die Folge wäre, dass dann  sozusagen in jeder Klinik herumgeklont würde. Da muss man sich sicher etwas anderes ausdenken.  Einfacher ist das natürlich mit den embryonalen Stammzellen, weil bei ihnen die Schritte der Reprogrammierung und der Kerntransplantation gewissermaßen übersprungen werden. 

Frage: Gibt es noch weitere Gesichtspunkte? 

Winnacker: Zum Beispiel die Eizellspende. Natürlich gibt es sehr viele menschliche Eizellen auf der Welt  auf Grund der künstlichen Befruchtung, aber die Eizellspende für ein Baby, das man bekommen will, ist  etwas anderes als eine Eizellspende, die für die Forschung oder für einen Dritten verwendet wird. 

Frage: Und der nächste Punkt? 

Winnacker: Es gibt sowohl beim reproduktiven als auch beim therapeutischen Klonen ein gemeinsames,  im Reagenzglas gezüchtetes Zwischenprodukt, das entweder in eine Gebärmutter eingepflanzt wird,  dann entstünde ein Klonbaby, oder das zur Züchtung einer Zelllinie verwendet wird. Dieses gemeinsame  Zwischenprodukt ist zumindest ein Risiko. 

Frage: Wenn das therapeutische Klonen Ihrer Meinung nach ein Irrweg ist, wären dann Zellbanken ein  möglicher Ausweg? 

Winnacker: Zellbanken sind ein alter Begriff. Man kann sie auch als Zellsammlungen oder als  Zellliniensammlungen bezeichnen. Für sie ist jetzt in England die gesetzliche Grundlage geschaffen  worden. Sie sollen unter Führung des staatlichen Medical Research Council und unter finanzieller  Beteiligung des Wellcome Trust eingeführt werden. Dabei ist geplant, von verschiedenen Menschen  embryonale Stammzelllinien anzulegen. Es handelt sich dabei um Embryonen, die aus der künstlichen  Befruchtung stammen. Dieser Weg ist bei uns verboten, aber bekanntlich in England nicht. 

Frage: Wie ist das praktisch vorstellbar? 

Winnacker: Man lässt nicht einfach irgendwie jeden Forscher jede Art von Zelllinie entwickeln, sondern  organisiert das ganze Unternehmen, standardisiert das Verfahren, verifiziert es und schafft somit eine  solide Basis. Diese Zellen sind sauber und wachsen auch. Eine solche Einrichtung ist vergleichbar mit  Blutbanken. Mit gutem Grund sammelt nicht jeder in Deutschland Blut, sondern es wird nur in ganz  bestimmten Einrichtungen gesammelt und getestet. Und eine Zellbank ist genau dasselbe wie eine  Blutbank, eben nur auf der Ebene der Zellen. 

Frage: Da könnte sich auch ein Mann wie der deutsche Stammzellforscher Brüstle eines Tages  bedienen? 

Winnacker: Ich rede im Konjunktiv. Ich weiß nicht, ob das je gelingen wird, was die Brüstles dieser Welt  sich vorgenommen haben, das heißt aus embryonalen Stammzellen zum Beispiel Herzmuskelzellen oder  Gehirnzellen zu züchten. Aber wenn das je gelänge, dann könnte man mehrere solcher Banken anlegen.  Man geht davon aus, dass ein paar hundert solcher Zelllinien zwei Drittel des zukünftigen Bedarfs der  Menschheit abdecken könnten. Aber ich spreche, wie gesagt, im Konjunktiv. 

Frage: Von Therapie ist noch lange keine Rede? 

Winnacker: Niemand weiß, ob diese Embryonalstammzellen die Hoffnungen erfüllen können. Das bedarf  noch einer erheblichen Menge von Forschung. Im Augenblick wird eine solche Zellbank erst einmal in  England angelegt, und zwar nur zu Forschungszwecken. Von Therapie ist hier keine Rede. 

Frage: Deutsche Forscher dürften sich bei einer solchen Bank dann nur bedienen, wenn die Zelllinien vor  einem bestimmten Stichtag angelegt worden wären? 

Winnacker: In Deutschland dürfte man dann in der Tat nur solche Zelllinien anfordern, die vor dem  1.Januar 2002 angelegt worden sind. In anderen Ländern ist das nicht der Fall. Die Stichtagsregelung gilt  für unsere Wissenschaftler unverändert. Das ist keine Frage. 

Frage: Werden die Zellbanken auf England beschränkt bleiben? 

Winnacker: Die Wissenschaft ist natürlich immer daran interessiert, dass ihre Verfahren von möglichst  vielen anderen auch getestet werden. Diese Standardisierung bedeutet auch Wiederholbarkeit, und das  ist ja ein wichtiges Prinzip, also werden diese Zellbanken nicht auf England beschränkt bleiben. 

Frage: Vielleicht auch in Deutschland? 

Winnacker: Es geht hier um die Frage: Gibt es auf die Dauer eine Alternative zum therapeutischen  Klonen? Das war ja die Ausgangsfrage. Wenn diese Frage dereinst im Sinne von Stammzellbanken  bejaht würde, dann müsste man wohl in der Tat an den deutschen Gesetzgeber herangehen. 

Frage: Und Sie bleiben dabei, dass das therapeutische Klonen zum Zweck der medizinischen Therapie  ein Irrweg ist? 

Winnacker: Ja. Ich halte diesen Ansatz persönlich für einen Irrweg, aber vielleicht kann mir jemand das  Gegenteil beweisen . . . 

Frage: Und die Stammzellforschung ist das nicht? 

Winnacker: Ich halte, wenn überhaupt, die Forschung an embryonalen Stammzellen, die ja die Schritte  der Kerntransplantation und Reprogrammierung nicht benötigt, für chancenreicher. 

Frage: Das grundsätzliche ethische Problem gibt es auch bei der Stammzellforschung. 

Winnacker: Die prinzipielle ethische Problematik hat sich überhaupt nicht geändert, aber wir reden ja jetzt  nicht über embryonale Stammzellen, wir reden über eine Alternative zum therapeutischen Klonen. Die  Frage der überzähligen Embryonen ist ein anderes Thema, das wir ausführlich diskutiert haben. 

Frage: Wenn Sie als DFG-Präsident sagen, "ich halte das therapeutische Klonen für einen Irrweg", dann  hat das natürlich auch politisch Gewicht. 

Winnacker: Bei der Diskussion um das therapeutische Klonen handelt es sich aus meiner Sicht eher um  einen Nebenkriegsschauplatz. Wenn man sieht, was passiert, wenn das Dolly-Verfahren bei Tieren  eingesetzt wird, dann kann doch niemand ernsthaft wollen, dass diese Methode auf menschliche Zellen  übertragen wird. Das therapeutische Klonen ist ein Forschungswerkzeug, ein wichtiges sogar, aber nicht  ein therapeutisches Konzept. 

Frage: Welche Rolle haben die Meldungen über das angeblich erste Klonbaby für diese Diskussion  gespielt? 

Winnacker: Das ist ein Ausfluss der Diskussion um diese betrügerischen Handlungen einiger Scharlatane.  Dadurch wird dieses Thema immer wieder hochgespielt. Es entsteht eben die Gefahr, dass viele Leute  meinen, wenn sie therapeutisches Klonen hören, gäbe es ein aussichtsreiches Therapiekonzept. Aber das  ist eben nicht so, das wird nicht funktionieren. Ich bin froh, dass sich der Bundestag in einem interfraktionellen Antrag zu einem Verbot entschlossen hat und dass die Bundesregierung nun mit  anderen Staaten über ein internationales Verbot des Klonens verhandelt. Ich hoffe, es kommt bald zu  einer solchen Übereinkunft. 
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Stuttgarter Zeitung 24.01.2003 

Der DFG-Präsident 
ZUR PERSON 

Eigentlich ist Ernst-Ludwig Winnacker Wissenschaftler. Wenn er spricht, den schmalen Gelehrtenkopf  leicht neigt und vorsichtig abwägend differenziert, dann könnte er gerade einen wissenschaftlichen  Vortrag über einen seiner Forschungsschwerpunkte halten, zum Beispiel über die Mechanismen der  Genexpression in höheren Zellen. Tatsächlich ist er als Funktionär der Wissenschaft unterwegs. Seit  1998 ist der Genetiker Chef der größten Fördereinrichtung für die Wissenschaft, der mit staatlichen  Geldern finanzierten Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) mit Sitz in Bonn. Winnacker macht  seinen Job auf seine zurückhaltende Art höchst erfolgreich, so zum Beispiel als es darum ging, ein  Schlupfloch für die embyonale Stammzellforschung in Deutschland zu öffnen. Er hat es dabei immer  vermieden, sich mit der Politik frontal anzulegen. 

Der 1941 geborene Winnacker ist der Sohn des ehemaligen Hoechst-Chefs Karl Winnacker, hat eine  glänzende akademische Karriere hinter sich, hat in Zürich, Berkeley und Stockholm studiert, ist Professor  für Biochemie in München und Leiter des dortigen Genzentrums, sitzt in einigen Aufsichtsräten und  schreibt Bücher. Sein letzter Titel: Das Genom.bob 
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Stuttgarter Zeitung 24.01.2003 

Klonen für medizinische Zwecke? 
Therapeutisches Ziel noch fern 

In Deutschland ist jede Form des menschlichen Klonens verboten, also sowohl die gleichartige  Vermehrung von Zellen zu reproduktiven als auch therapeutischen Zwecken. Was sind die Unterschiede  und was die medizinischen Perspektiven? 

Von Klaus Zintz 

Im Gefolge der vom angeblichen Klonbaby Eve ausgelösten Debatte um das Klonen ist auch das so  genannte therapeutische Klonen in die Diskussion geraten. Dies sehen manche Genforscher mit großer  Besorgnis. So ist diese Methode etwa für den Bonner Nervenforscher Oliver Brüstle sowie für Claus  Bartram, den Chef des Instituts für Humangenetik der Uni Heidelberg, eine Möglichkeit für wichtige  Forschungsarbeiten. Das Ziel ist, später einmal Menschen heilen zu können, die etwa an einem  Organausfall leiden. 

Generell macht man sich beim Klonen die Tatsache zu Nutze, dass jede tierische und menschliche Zelle  das gesamte Erbgut enthält. So kann aus einer einzigen Körperzelle eines Spenders dieser künstlich  reproduziert werden. Noch allerdings kommt es, wie die mittlerweile zahlreichen Tierexperimente zeigen,  im Verlaufe der komplizierten Klonprozedur zu vielen Missbildungen und einer hohen Absterberate der  Klone. Ein großer Unsicherheitsfaktor ist dabei die so genannte Reprogrammierung. Sie ist erforderlich,  um den Kern beispielsweise einer erwachsenen Hautzelle wieder in den ursprünglichen Zustand  zurückzuversetzen. 

Beim Klonen wird einer solch hoch spezialisierten Zelle der Kern entnommen und in eine Eizelle  eingeschleust, deren Zellkern zuvor entfernt worden ist. In der Hautzelle waren nur jene Gene aktiv, die  für die typischen Funktionen dieses Zelltyps gebraucht wurden - alle anderen Gene waren abgeschaltet.  In dem aus Eizellhülle und Hautzellkern bestehenden Klonprodukt aber müssen nun ganz andere Gene  aktiv werden als in der Hautzelle - die im Kern enthaltene Erbstubstanz DNA muss reprogrammiert, also  sozusagen in ihren Urzustand zurückversetzt werden. Beim Klonschaf Dolly ließ sich dies durch einen  elektrischen Impuls erreichen. Bei den vor gut einem Jahr veröffentlichen menschlichen Klonexperimenten der US-Firma ACT wurde in der Eizelle enthaltenen Substanzen eine zentrale Rolle bei  der Reprogrammierung zugeschrieben. 

Soll das Klonprodukt zum reproduktiven Klonen verwendet werden, wird es in die Gebärmutter einer  "Leihmutter" eingesetzt, wo es - wie Tierversuche zeigen - zu einer Kopie des Spenders heranwachsen  kann. Allerdings ist nur bei Müttern, die ihren eigenen Klon austragen, das genetische Material praktisch  vollständig identisch. Ansonsten ist die Übereinstimmung der Gene etwas geringer, weil nicht nur im  Zellkern DNA enthalten ist, sondern auch in den Mitochondrien, den Kraftwerken der Zelle. Dieses nicht  im Zellkern enthaltene Erbmaterial aber wird beim Klonen nicht mit verpflanzt. 

Während beim reproduktiven Klonen die "Produktion" eines ganzen Menschen das Ziel ist, soll das  therapeutische Klonen nach den Vorstellungen seiner Verfechter eines fernen Tages medizinischen  Zwecken dienen. Damit ließe sich vielleicht einmal speziell auf einen Spender zugeschnittenes Gewebe,  Organteile oder gar ganze Organe züchten. Diese hätten den enormen Vorteil, dass sie vom Körper nicht  abgestoßen würden, da sie für jeden Patienten individuell "hergestellt" werden könnten. So könnte man  etwa Haut für Verbrennungsopfer züchten. Der geklonte Embryo würde in diesem Fall nicht in eine  Gebärmutter eingesetzt, sondern müsste in einem frühen Entwicklungsstadium zerpflückt werden. Ob  dieses Verfahren jedoch jemals gelingen wird, ist beim derzeitigen Stand der Forschung noch völlig offen. 
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Pressemitteilung 
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) 

BPI: 
Embryonenforschung erst nach Experimenten an Säugetieren und adulten Stammzellen 

Anläßlich der heutigen Pressekonferenz des Nationalen Ethikrates zum Thema "Embryonale  Stammzellen" hat der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) sich zu ethischen Aspekten  der biomedizinischen Forschung geäußert. "Für den BPI ist es oberstes ethisches Gebot, dass die  pharmazeutische Forschung und Entwicklung danach strebt, Gesundheit und Lebensqualität möglichst  vieler Menschen entscheidend zu verbessern - selbstverständlich mit vertretbaren Methoden", erklärte  BPI-Hauptgeschäftsführer Dr. Hans Sendler. 

Generell stelle die Embryonenforschung einen wichtigen Teil der internationalen medizinischen  Grundlagenforschung dar, an der sich auch deutsche Wissenschaftler beteiligen sollten, betonte der BPI- Hauptgeschäftsführer. Aus Sicht des BPI sollten der Forschung an menschlichen Embryonen und an  humanen embryonalen Stammzellen immer Experimente an Säugetieren und Versuche mit adulten  humanen Stammzellen vorausgehen. Seien diese Möglichkeiten ausgeschöpft und bestehe Notwendigkeit, könnten auch menschliche Embryonen bzw. daraus gewonnene Stammzellen eingesetzt  werden. 

Stammzellen, so erläuterte Sendler weiter, böten für die Zukunft ein großes Potenzial, das in den  nächsten Jahren und Jahrzehnten von der Pharmaindustrie für die Entwicklung von Therapien  erschlossen werden könne. Der BPI-Hauptgeschäftsführer: "Die Patienten werden die zukünftigen  Therapien für sich fordern, unabhängig davon, welche Methoden zur Entwicklung derselben beigetragen  haben und in welchem Land sie entwickelt wurden. Die Pharmaindustrie wird diesem Wunsch  nachkommen, sofern dies ethisch vertretbar und ökonomisch sinnvoll möglich sein wird."  

Vor diesem Hintergrund spricht sich der BPI dafür aus, dass von Seiten des Gesetzgebers entsprechende  Rahmenbedingungen geschaffen werden und für die Einhaltung der relevanten Gesetze und Richtlinien  Sorge getragen wird. Hierbei sollte möglichst ein einheitlicher europäischer Handlungsrahmen definiert  werden, forderte Sendler. 

Als wünschenswert bezeichnete es der BPI-Hauptgeschäftsführer, die Legalisierung der Forschung an  menschlichen Embryonen zunächst auf bereits bestehende humane embryonale Stammzelllinien zu  begrenzen. Bestehe darüber hinaus notwendiger Bedarf an weiteren Linien, sollten diese ausschließlich  aus überzähligen Embryonen aus der In-Vitro-Fertilisation gewonnen werden. Der BPI spricht sich weiter  für die Erlaubnis der Präimplantationsdiagnostik bei bestimmten Indikationen aus. Zu untersagen seien  dagegen die Keimbahntherapie sowie das reproduktive Klonen.  

Bei einer Reihe anderer bioethischer Fragestellungen - der Bewertung der pränatalen und prädiktiven  Diagnostik, der somatischen Gentherapie, der Xenotransplantation und des Pharming mit tierischen und  pflanzlichen Organismen - sehe der BPI derzeit keinen Bedarf für gesetzliche Änderungen, sagte Sendler.  

Die Kontrolle der Forschung und Entwicklung könne über den Weg der Selbstverpflichtung von  Wissenschaft und Industrie sowie mit Qualitätssicherungssystemen und dadurch dokumentierter  Transparenz besser erfolgen als durch Verbote und Restriktionen, betonte der BPI-Hauptgeschäftsführer.  

BPI-Pressemitteilung vom 24.01.2002 
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