NEIN zur Präimplantationsdiagnostik - PID

Entschließungsantrag des CDL Landesverbandes Hessen zur Bundes-Mitgliederversammlung
der Christdemokraten für das Leben am 10. November 2001 in Köln
 (einstimmig angenommen)

Wir sagen ein klares NEIN zur Präimplantationsdiagnostik. Unter Präimplantationsdiagnostik (PID) oder auch Präimplantations-Gen-Diagnose (PGD)  versteht man die Untersuchung eines in vitro (im Reagenzglas) erzeugten Embryos auf  genetische Defekte, bevor dieser Embryo in die Gebärmutter transferiert wird. Defekte, die  man dabei entdeckt, können zur Zeit nicht korrigiert werden, aber Embryonen, die Träger  dieser Defekte sind, werden vor der Transferierung in die Gebärmutter eliminiert. PID ist  daher eine eugenische Maßnahme, die in der Selektion von Menschen im Embryonalstadium besteht.

Präimplantationsdiagnostik (PID) bedeutet damit zweifelsfrei einen Verstoß gegen das — aus der „Verantwortung vor Gott und den Menschen" — unserer Verfassung zugrunde ge-legte Menschenbild.

Die Christdemokraten für das Leben (CDL) fordern daher ein eindeutiges Verbot dieser, aus den Möglichkeiten der In-vitro Fertilisation hervorgegangenen „Eignungs-/ Aufnahmeprü-fung" für eine Mitgliedschaft in der menschlichen Gemeinschaft.

Präimplantationsdiagnostik ist Sittenwidrig (Art 2 Abs.1 GG). CDL erwartet daher von allen Entscheidungsträgern in Wissenschaft, Politik und Medien, insbesondere den Angehörigen von CDU und CSU, ein klares Eintreten für ein Verbot dieser neo-eugenischen Selektion und ein erkennbares Streben nach Belebung des öffentlichen Bewußtseins für den Wert und die Unantastbarkeit menschlichen Lebens in allen Phasen seiner Existenz. 

Begründung:
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit"  Eine dem Kontext unserer Verfassung gerecht werdende Interpretation des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG zwingt eine Be-zugnahme auf die bloße biologische Existenz geradezu auf. „Schutzgut der Norm ist nicht weniger und nicht  mehr als das körperliche Dasein eines Menschen. Auf den Grad der Le-bensfähigkeit kommt es  dabei ebenso wenig an wie auf kognitiv-psychische oder morali-sche Fähigkeiten" (Höfling). Schutz  genießt demnach das „Lebendigsein eines menschli-chen Organismus". Auf diese Weise  knüpft die Verfassungsbestimmung zugleich auch an das offene Menschenbild an, wie es der Menschenwürde des Art. 1 Abs. 1 GG zugrunde liegt. „Die in der Präambel berufenen  Subjekte der verfassungsgebenden Gewalt gründen den Staat um der Würde des Menschen  willen auf die gegenseitige Anerkennung als prinzi-piell in gleicher Weise würdige Mitglieder  des Gemeinwesens. Menschenwürde meint in dieser durch wechselseitiges Versprechen  begründeten Solidargemeinschaft gegenseitige Achtung des Lebens, der Unverletzlichkeit und  der Freiheit." Dies schließt aus, dass jemand über die Vorenthaltung dieses Status zu  befinden befugt ist.

Auf Grund der § 1,  2, 4 und 6 Abs. 1 des deutschen Embryoschutzgesetzes (1990) scheint es ziemlich eindeutig,  daß die Anwendung von PID nach dem Willen des Gesetzgebers unterbleiben soll. Dennoch werden gerade in letzter Zeit gewisse Zweifel  angemeldet.

Zur Verteidigung von PID werden im Grunde drei Argumente vorgebracht, die rein  utilitari-stischer Natur sind: 

a) Der Embryo besitzt bis zur Implantation nicht die Würde des entwickelten Menschen und  ist auch nicht in gleicher Weise Träger des Rechtes auf Lebensschutz. Es ist im Grunde ein altes, aus der Abtreibungsdiskussion stammendes Argument. Man legt  willkürlich ei-nen Zeitpunkt in der kontinuierlichen Menschenentwicklung fest, um das  Lebensschutz-recht der Schwachen zu Gunsten der Stärkeren zu opfern. 
b) Außerdem wird argumentiert: Wenn eine Gesellschaft die Tötung eines Behinderten bis zur Geburt zulässt (eugenische Indikation), wie es in Deutschland noch der Fall ist, dann muss erst  recht die Tötung des gleichen Menschen am dritten Lebenstag, nachdem fest-steht, daß er  irgendwann eine schwere Behinderung haben wird, auch legal sein. Diese Sichtweise wäre in sich auch logisch. Sie ist aber falsch, weil die Prämisse, d.h. die  eu-genische Indikation unsittlich ist. 
c) Durch PID wird verhindert, dass Menschen geboren werden, die Träger von schweren, zum  Teil noch unheilbaren Krankheiten sind. Man redet vom Nutzen für den, der nicht behindert  geboren wird, für die Eltern und für die Gesellschaft als Ganzes. Ein weiterer Nutzen liegt  darin, dass viele Abtreibungen dadurch erspart blieben.
Eine Ethik, die die Würde des Menschen in seiner kategorischen Unverfügbarkeit als ein  unumstößliches Prinzip ansieht, das über jedem Nutzenkalkül stehen muß, kann diese  Ein-wände nicht akzeptieren und muß PID als unzulässig bewerten. 

Die Unsittlichkeit von PID ergibt sich aus mehreren Gründen: 

1. PID setzt die IVF voraus, welche - nach der Legalisierung der Abtreibung - zum entschei-denden Medium für die heute nicht mehr zu bestreitende Bewußtseinstrübung in Bezug auf Wert, Einmaligkeit und Unantastbarkeit menschlichen Lebens geworden ist. 
2. PID steht nicht im Dienste einer Therapie oder einer Heilung sondern allein im Dienste     der Entscheidung über Leben oder Tod. Sie ist unmittelbares Instrument der Selektion und  mittelbares Instrument der Tötung von Menschen. Die Handlung ist also auf jeden Fall  unsittlich.
3. PID öffnet einer letztlich nicht kontrollierbaren Menschenselektion Tür und Tor. Die Gren-ze  zwischen Defekt und Mangel an erwünschten Eigenschaften wird immer sehr un-scharf bzw.  kulturell- und modebedingt bleiben. In Anwendung der aus dem Human-Genom-Projekt (HUGO) gewonnenen Erkenntnisse wird es theoretisch mit Hilfe der PID sogar möglich,  Embryonen auf Normalmerkmale zu testen, nur um Menschen nach Maß zu schaffen. Der  Mensch darf sich aber nicht anmaßen, über die Eigenschaften der künftigen Generation  bestimmen zu können. Dies würde gegen die Menschenwürde ver-stoßen.
4. De facto würde eine gesellschaftliche Akzeptanz von PID die Behinderten unter einen  unerträglichen, entwürdigenden sozialen Druck setzen: Sie würden als Individuen gelten, die  der etablierten Selektion entkommen sind. 
5. Sollten die entnommenen Zellen tatsächlich — was von seriösen Wissenschaftlern in der gegenwärtigen Diskussion als möglich angeführt wird — totipotent sein, dann müsste ein weiteres  Argument ins Treffen geführt werden, nämlich, dass die entnommenen Zellen  entwicklungsfähige Embryonen waren. Für sie gilt das gleiche, wie für jedes menschliche  Leben: Sie sind ein Zweck in sich und dürfen daher nicht ausschließlich für diagnostische  Zwecke erzeugt werden. Es steht ihnen ein unbedingtes Recht auf Lebensschutz zu.
Nach Abtreibung, In-vitro Fertilisation und dem daraus entspringenden ‘selektiven Fetozid’, ist PID ein weiterer Schritt zur Realisierung der schon heute programmatisch bestehenden und in akademischen Cirkeln diskutierten "Bevölkerungsgenetik" mit ihrem Streben nach körperlicher Leistungsfähigkeit und „geistiger Gesundheit von Gemeinschaften" durch „Eliminierung rassischer Ungleichheiten" in einer visionär gesehenen „lichten Zukunft" der Menschheit. Daher fordert CDL das eingangs betonte klare ‘Nein’. 


Anmerkung :
Die im letzten Absatz des Entschließungsantrags als Zitat gekennzeichneten Aussagen finden sich in den unter der dafür gewählten Überschrift: Wege in die ‘Neo-Eugenik’, hier beispielhaft angeführten Dokumenten.

Wege in die ‘Neo-Eugenik’
1.  UNESCO International Bioethics Committee - Bioethics and human population genetics research - Report of Subcommittee on Bioethics and Population Genetics, of the UNESCO International Bioethics Committee. Final version - 15 No-vember, 1995.
2.  Genetics of Criminal and Antisocial Behaviour  -  CIBA-Foundation Symposium, 1996
3.  One America - The President’s Initiative on Race - Radioansprache von Präsident Bill Clinton am 21. Feb. 1998 zur Vorstellung des Programms: „Eliminating Racial and Ethnic Disparities in Health...experienced by racial and ethnic minority populations" Ein Programm für: „Healthy People 2010" 
4.  Mental Disorders and Genetics - The Nuffield Foundation on Bioethics - Sep. 1998
5.  WHO - World Health Report 2001 - „Mental Health: New Understanding, New Hope", Oct. 2001,   im ‘Überblick’ heißt es u.a.: „Wahrnehmung der tatsächlichen Belastungen mentaler Störungen und ihrer Kosten in menschlicher, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht." Es werden 10 Empfehlungen vorangestellt, in denen man beispielsweise lesen kann: Empfehlung. Nr. 8: Verbindungen zu anderen Bereichen - ... und  NGOs sollten in die Verbesserung der mentalen Gesundheit von Gemeinschaften  (communities) einbezogen werden...   Nr. 9: Beobachtung der Mentalen Gesundheit von Gemeinschaften  -  Die geistige Gesundheit von Gemeinschaften sollte überwacht werden... Die Indikatoren sollten...sowie einige eher allgemeine Maßnahmen zur geistigen Gesundheit von Gemeinschaften umfassen.   -   Im Vorwort von Gro Harlem Brundtland: „...Verstehen, wie genetische, biologische, soziale und Umweltfaktoren zusammenkommen. ...WHO trifft eine ganz einfache Feststellung: Geistige Gesundheit - viel zu lange negiert - ist von grundsätzlicher Bedeutung für das Wohlbefinden von Individuen, Gesellschaften und Ländern und muß universell in einem neuen Licht betrachtet werden."
6.  WHO/UNDP/UNFPA-HRP-Report 1990-1991, Reproductive health: a key to a bright future
7.  WHO/UNDP/UNFPA-HRP-Report 1992-1993, Challanges in Reproductive Health research


„Ich bin fest davon überzeugt, dass wir unendlich viel Gutes erreichen können, ohne dass Forschung und Wissenschaft sich auf ethisch bedenkliche Felder begeben müssen.  ... Was wie freie Selbstbestimmung aussieht, kann sich umkehren in fakti-schen Zwang.  ... Um unserer Freiheit willen müssen wir fragen: Was von den vielen neuen Möglichkeiten ist gut? Was müssen wir unbedingt versuchen? Was dürfen wir keinesfalls tun? ... Wir müssen immer wieder wägen und entscheiden, welche Mög-lichkeiten unser Leben wirklich freier machen und welche Möglichkeiten uns bloß neuen Zwängen unterwerfen oder gar in das Leben anderer eingreifen."
Bundespräsident Rau, "Wird alles gut? - Für einen Fortschritt nach menschlichem Maß" 
Berliner Rede 2001 in der Staatsbibliothek zu Berlin, 18. Mai 2001 

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