| NEIN zur Präimplantationsdiagnostik
- PID
Entschließungsantrag
des CDL Landesverbandes Hessen zur Bundes-Mitgliederversammlung
der Christdemokraten
für das Leben am 10. November 2001 in Köln
(einstimmig
angenommen)
Wir sagen ein klares NEIN
zur Präimplantationsdiagnostik. Unter Präimplantationsdiagnostik
(PID) oder auch Präimplantations-Gen-Diagnose (PGD) versteht
man die Untersuchung eines in vitro (im Reagenzglas) erzeugten Embryos
auf genetische Defekte, bevor dieser Embryo in die Gebärmutter
transferiert wird. Defekte, die man dabei entdeckt, können zur
Zeit nicht korrigiert werden, aber Embryonen, die Träger dieser
Defekte sind, werden vor der Transferierung in die Gebärmutter eliminiert.
PID ist daher eine eugenische Maßnahme, die in der Selektion
von Menschen im Embryonalstadium besteht.
Präimplantationsdiagnostik
(PID) bedeutet damit zweifelsfrei einen Verstoß gegen das — aus der
„Verantwortung vor Gott und den Menschen" — unserer Verfassung zugrunde
ge-legte Menschenbild.
Die Christdemokraten für
das Leben (CDL) fordern daher ein eindeutiges Verbot dieser, aus den Möglichkeiten
der In-vitro Fertilisation hervorgegangenen „Eignungs-/ Aufnahmeprü-fung"
für eine Mitgliedschaft in der menschlichen Gemeinschaft.
Präimplantationsdiagnostik
ist Sittenwidrig (Art 2 Abs.1 GG). CDL erwartet daher von allen Entscheidungsträgern
in Wissenschaft, Politik und Medien, insbesondere den Angehörigen
von CDU und CSU, ein klares Eintreten für ein Verbot dieser neo-eugenischen
Selektion und ein erkennbares Streben nach Belebung des öffentlichen
Bewußtseins für den Wert und die Unantastbarkeit menschlichen
Lebens in allen Phasen seiner Existenz.
Begründung:
„Jeder hat das Recht auf
Leben und körperliche Unversehrtheit" Eine dem Kontext unserer
Verfassung gerecht werdende Interpretation des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG
zwingt eine Be-zugnahme auf die bloße biologische Existenz geradezu
auf. „Schutzgut der Norm ist nicht weniger und nicht mehr als das
körperliche Dasein eines Menschen. Auf den Grad der Le-bensfähigkeit
kommt es dabei ebenso wenig an wie auf kognitiv-psychische oder morali-sche
Fähigkeiten" (Höfling). Schutz genießt demnach das
„Lebendigsein eines menschli-chen Organismus". Auf diese Weise knüpft
die Verfassungsbestimmung zugleich auch an das offene Menschenbild an,
wie es der Menschenwürde des Art. 1 Abs. 1 GG zugrunde liegt. „Die
in der Präambel berufenen Subjekte der verfassungsgebenden Gewalt
gründen den Staat um der Würde des Menschen willen auf
die gegenseitige Anerkennung als prinzi-piell in gleicher Weise würdige
Mitglieder des Gemeinwesens. Menschenwürde meint in dieser durch
wechselseitiges Versprechen begründeten Solidargemeinschaft
gegenseitige Achtung des Lebens, der Unverletzlichkeit und der Freiheit."
Dies schließt aus, dass jemand über die Vorenthaltung dieses
Status zu befinden befugt ist.
Auf Grund der § 1,
2, 4 und 6 Abs. 1 des deutschen Embryoschutzgesetzes (1990) scheint es
ziemlich eindeutig, daß die Anwendung von PID nach dem Willen
des Gesetzgebers unterbleiben soll. Dennoch werden gerade in letzter Zeit
gewisse Zweifel angemeldet.
Zur Verteidigung von PID
werden im Grunde drei Argumente vorgebracht, die rein utilitari-stischer
Natur sind:
a) Der Embryo besitzt
bis zur Implantation nicht die Würde des entwickelten Menschen und
ist auch nicht in gleicher Weise Träger des Rechtes auf Lebensschutz.
Es ist im Grunde ein altes, aus der Abtreibungsdiskussion stammendes Argument.
Man legt willkürlich ei-nen Zeitpunkt in der kontinuierlichen
Menschenentwicklung fest, um das Lebensschutz-recht der Schwachen
zu Gunsten der Stärkeren zu opfern.
b) Außerdem wird argumentiert:
Wenn eine Gesellschaft die Tötung eines Behinderten bis zur Geburt
zulässt (eugenische Indikation), wie es in Deutschland noch der Fall
ist, dann muss erst recht die Tötung des gleichen Menschen am
dritten Lebenstag, nachdem fest-steht, daß er irgendwann eine
schwere Behinderung haben wird, auch legal sein. Diese Sichtweise wäre
in sich auch logisch. Sie ist aber falsch, weil die Prämisse, d.h.
die eu-genische Indikation unsittlich ist.
c) Durch PID wird verhindert,
dass Menschen geboren werden, die Träger von schweren, zum Teil
noch unheilbaren Krankheiten sind. Man redet vom Nutzen für den, der
nicht behindert geboren wird, für die Eltern und für die
Gesellschaft als Ganzes. Ein weiterer Nutzen liegt darin, dass viele
Abtreibungen dadurch erspart blieben.
Eine Ethik, die die Würde
des Menschen in seiner kategorischen Unverfügbarkeit als ein
unumstößliches Prinzip ansieht, das über jedem Nutzenkalkül
stehen muß, kann diese Ein-wände nicht akzeptieren und
muß PID als unzulässig bewerten.
Die Unsittlichkeit von PID
ergibt sich aus mehreren Gründen:
1. PID setzt die
IVF voraus, welche - nach der Legalisierung der Abtreibung - zum entschei-denden
Medium für die heute nicht mehr zu bestreitende Bewußtseinstrübung
in Bezug auf Wert, Einmaligkeit und Unantastbarkeit menschlichen Lebens
geworden ist.
2. PID steht nicht im Dienste
einer Therapie oder einer Heilung sondern allein im Dienste
der Entscheidung über Leben oder Tod. Sie ist unmittelbares Instrument
der Selektion und mittelbares Instrument der Tötung von Menschen.
Die Handlung ist also auf jeden Fall unsittlich.
3. PID öffnet einer
letztlich nicht kontrollierbaren Menschenselektion Tür und Tor. Die
Gren-ze zwischen Defekt und Mangel an erwünschten Eigenschaften
wird immer sehr un-scharf bzw. kulturell- und modebedingt bleiben.
In Anwendung der aus dem Human-Genom-Projekt (HUGO) gewonnenen Erkenntnisse
wird es theoretisch mit Hilfe der PID sogar möglich, Embryonen
auf Normalmerkmale zu testen, nur um Menschen nach Maß zu schaffen.
Der Mensch darf sich aber nicht anmaßen, über die Eigenschaften
der künftigen Generation bestimmen zu können. Dies würde
gegen die Menschenwürde ver-stoßen.
4. De facto würde eine
gesellschaftliche Akzeptanz von PID die Behinderten unter einen unerträglichen,
entwürdigenden sozialen Druck setzen: Sie würden als Individuen
gelten, die der etablierten Selektion entkommen sind.
5. Sollten die entnommenen
Zellen tatsächlich — was von seriösen Wissenschaftlern in der
gegenwärtigen Diskussion als möglich angeführt wird — totipotent
sein, dann müsste ein weiteres Argument ins Treffen geführt
werden, nämlich, dass die entnommenen Zellen entwicklungsfähige
Embryonen waren. Für sie gilt das gleiche, wie für jedes menschliche
Leben: Sie sind ein Zweck in sich und dürfen daher nicht ausschließlich
für diagnostische Zwecke erzeugt werden. Es steht ihnen ein
unbedingtes Recht auf Lebensschutz zu.
Nach Abtreibung, In-vitro Fertilisation
und dem daraus entspringenden ‘selektiven Fetozid’, ist PID ein weiterer
Schritt zur Realisierung der schon heute programmatisch bestehenden und
in akademischen Cirkeln diskutierten "Bevölkerungsgenetik" mit ihrem
Streben nach körperlicher Leistungsfähigkeit und „geistiger Gesundheit
von Gemeinschaften" durch „Eliminierung rassischer Ungleichheiten" in einer
visionär gesehenen „lichten Zukunft" der Menschheit. Daher fordert
CDL das eingangs betonte klare ‘Nein’.
Anmerkung :
Die im letzten Absatz des
Entschließungsantrags als Zitat gekennzeichneten Aussagen finden
sich in den unter der dafür gewählten Überschrift: Wege
in die ‘Neo-Eugenik’, hier beispielhaft angeführten Dokumenten.
Wege in die ‘Neo-Eugenik’
1. UNESCO International
Bioethics Committee - Bioethics and human population genetics research
- Report of Subcommittee on Bioethics and Population Genetics, of the UNESCO
International Bioethics Committee. Final version - 15 No-vember, 1995.
2. Genetics of Criminal
and Antisocial Behaviour - CIBA-Foundation Symposium, 1996
3. One America - The
President’s Initiative on Race - Radioansprache von Präsident Bill
Clinton am 21. Feb. 1998 zur Vorstellung des Programms: „Eliminating Racial
and Ethnic Disparities in Health...experienced by racial and ethnic minority
populations" Ein Programm für: „Healthy People 2010"
4. Mental Disorders
and Genetics - The Nuffield Foundation on Bioethics - Sep. 1998
5. WHO - World Health
Report 2001 - „Mental Health: New Understanding, New Hope", Oct. 2001,
im ‘Überblick’ heißt es u.a.: „Wahrnehmung der tatsächlichen
Belastungen mentaler Störungen und ihrer Kosten in menschlicher, sozialer
und wirtschaftlicher Hinsicht." Es werden 10 Empfehlungen vorangestellt,
in denen man beispielsweise lesen kann: Empfehlung. Nr. 8: Verbindungen
zu anderen Bereichen - ... und NGOs sollten in die Verbesserung der
mentalen Gesundheit von Gemeinschaften (communities) einbezogen werden...
Nr. 9: Beobachtung der Mentalen Gesundheit von Gemeinschaften -
Die geistige Gesundheit von Gemeinschaften sollte überwacht werden...
Die Indikatoren sollten...sowie einige eher allgemeine Maßnahmen
zur geistigen Gesundheit von Gemeinschaften umfassen. -
Im Vorwort von Gro Harlem Brundtland: „...Verstehen, wie genetische, biologische,
soziale und Umweltfaktoren zusammenkommen. ...WHO trifft eine ganz einfache
Feststellung: Geistige Gesundheit - viel zu lange negiert - ist von grundsätzlicher
Bedeutung für das Wohlbefinden von Individuen, Gesellschaften und
Ländern und muß universell in einem neuen Licht betrachtet werden."
6. WHO/UNDP/UNFPA-HRP-Report
1990-1991, Reproductive health: a key to a bright future
7. WHO/UNDP/UNFPA-HRP-Report
1992-1993, Challanges in Reproductive Health research
„Ich bin fest davon überzeugt,
dass wir unendlich viel Gutes erreichen können, ohne dass Forschung
und Wissenschaft sich auf ethisch bedenkliche Felder begeben müssen.
... Was wie freie Selbstbestimmung aussieht, kann sich umkehren in fakti-schen
Zwang. ... Um unserer Freiheit willen müssen wir fragen: Was
von den vielen neuen Möglichkeiten ist gut? Was müssen wir unbedingt
versuchen? Was dürfen wir keinesfalls tun? ... Wir müssen immer
wieder wägen und entscheiden, welche Mög-lichkeiten unser Leben
wirklich freier machen und welche Möglichkeiten uns bloß neuen
Zwängen unterwerfen oder gar in das Leben anderer eingreifen."
Bundespräsident Rau,
"Wird alles gut? - Für einen Fortschritt nach menschlichem Maß"
Berliner Rede 2001 in der
Staatsbibliothek zu Berlin, 18. Mai 2001
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