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"Donum vitae" und die Schwangerenberatung |
Damit ist klar, daß diejenigen, die jetzt noch an "Donum vitae" festhalten, in offenem Widerspruch zum Papst und der Kirche handeln. Dies gilt insbesondere für jene Politiker, die im September 1999 die Gründung von "Donum vitae" betrieben und zugleich das Abtreibungsgesetz von 1995 mitzuverantworten haben. Setzten sie doch lange Zeit darauf, daß durch "Donum vitae" eine "katholische Präsenz" in der Schwangerschaftskonfliktberatung mit Scheinausstellung erhalten bleiben könnte. Durch die Abwendung der Kirche von der Scheinberatung verliert der Staat für sein Gesetz ein wichtiges moralisches Schutzschild. Kritik am Gesetz von 1995 konnte bislang mit dem Verweis auf die katholische Beteiligung begegnet werden. Das ist jetzt nicht mehr möglich. Deshalb ist der Unmut der Politiker so heftig, wird doch der Blick in der Diskussion um das Lebensrecht der ungeborenen Kinder wieder auf das Schwangerschaftskonflikgesetz von 1995 gerichtet. Eine neuerliche Diskussion um die vorgeburtliche Kindestötung in Deutschland wird aber von diesen Politikern nicht gewünscht.
Das Abtreibungsgesetz
ist das Problem. Es verbindet Widersprüchliches und Unvereinbares
und ist darin tatsächlich singulär: Rhetorik zum Schutz des Lebens
und eine folgenlose nominelle Rechtswidrigkeit der Abtreibung auf der einen
Seite, Rechtsanspruch auf Ausstellung des Beratungsscheines für eine
straffreie Tötung des ungeborenen Kindes, Ergebnisoffenheit der Beratung
und Letztenscheidungsrecht der Frau auf der anderen Seite. Es ist unschwer
zu erkennen, daß in der Rechtspraxis das "Recht auf Abtreibung" stärker
ist als die Elemente zum Schutz des Lebens. Denkt man daran, daß
97% aller statistisch erfaßten Abtreibungen in Deutschland nach Vorlage
des Beratungsscheines erfolgen, daß die Abtreibungszahlen weiter
steigen (offiziell über 130.000 bei einer Dunkelziffer in gleicher
Größenordnung), so kann man nur zu dem Schluß kommen,
daß das Gesetz lediglich zu einer Simulation des Lebensschutzes geführt
hat.
Daß der
Konflikt um "Donum vitae" dieses Ausmaß annehmen konnte, liegt vor
allem an der engen personellen Verflechtung zwischen Politik und dem Zentralkommittee
der deutschen Katholiken. So kritisieren die stellvertretende CDU-Vorsitzende
Schavan, gleichzeitig ZdK-Vizepräsidentin, zusammen mit den Ministerpräsidenten
Teufel und Vogel und verschiedenen Unionsfraktionsvorsitzenden aus den
Ländern das Amtsverständnis der Kirche und reklamieren freie,
eigenständige Gruppenbildung in der Kirche (FAZ, 17.11.2000). Sie
führen fälschlich das II. Vatikanum ins Feld und übersehen,
daß alle Vereine der Gläubigen der Aufsicht der kirchlichen Autorität unterliegen (can.305) (Erzbischof Paul Josef Cordes, FAZ, 23.11.2000). Jene Politiker wollen durch "Donum vitae" selbst definieren, was katholisch ist. Das verstößt aber gegen die Bestimmungen des Konkordats. Sie sind bereit, Spaltungstendenzen in der Kirche zu fördern, um dem von ihnen mitgeschaffenen staatlichen Unrecht die ethische Unbedenklichkeit bescheinigen zu lassen. Das ist ihnen viel Geld wert.
"Donum vitae"
könnte gar keine Beratungsstellen betreiben, wenn nicht Donum vitae-Mitglieder
in den Landesregierungen für staatliche Alimentation sorgen würden,
Zwischen 80-95% betragen die Zuschüsse. Gleichzeitig werden den katholischen
Beratungsstellen die Gelder gestrichen, obwohl der Schwangerenberatung
ohne Scheinvergabe nach §2-4 Schwangerschaftskonfliktgesetz ebenfalls
finanzielle Mittel der öffentlichen Hand zustehen.
Warum benötigt
man "Donum vitae"–Einrichtungen, die nach § 5-7 Schwangerschaftskonfliktgesetz
beraten, wenn der wesentliche Unterschied zu katholischen Beratungsstellen
darin besteht, daß sie den für eine straffreie Abtreibung notwendigen
Schein an hilfesuchende Frauen ausstellen? Warum "Donum vitae", wenn sie,
wie in Nordrhein-Westfalen verpflichtet sind, die ratsuchenden Schwangeren
über die nächstgelegenen Abtreibungseinrichtungen zu informieren?
Das Argument, daß Frauen im Schwangerschaftskonflikt ohne Scheinvergabe
nicht mehr erreicht werden können, trifft nicht zu.
Die Zahlen aus
dem Erzbistum Paderborn für das Jahr 2000 ohne Scheinvergabe belegen
nicht nur einen teilweisen kräftigen Anstieg der Beratungstätigkeit,
die in Dortmund sogar zur Personalaufstockung geführt hat, sondern
daß von den knapp 4800 Beratungen in der Erzdiözese 761 Beratungen
in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft erfolgten. Das läßt
den Schluß zu, daß es sich hierbei größtenteils
um Beratungen im Schwangerschaftskonflikt gehandelt hat, da gewöhnlich
die allgemeine Beratung erst in einem fortgeschritteneren Stadium der Schwangerschaft
erfolgt. Einen höheren Prozentsatz an Konfliktberatungen gab es übrigens
in katholischen Beratungsstellen auch mit Scheinausstellungen nicht. Eine
qualitativ hochwertige Beratung ohne Schein spricht sich schnell herum
und sollte durch die Kirche offensiv publik gemacht werden.
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