Die Simulation des Lebensschutzes
"Donum vitae" und die Schwangerenberatung
Auf die Frage von besorgten Katholiken, ob der Beratungsverein "Donum vitae" mit der innerkirchlichen Ordnung vereinbar sei und man ihn als katholischer Christ unterstützen dürfe, antwortete am 30. Oktober 2000 der Apostolische Nuntius in Deutschland, Erzbischof Giovanni Lajolo, mit einem klaren Nein. Seitens der Kongregation für die Glaubenslehre konnte der Nuntius mitteilen:
"Der Verein ‘Donum vitae’ befindet sich in offenem Widerspruch zu den Anweisungen des Heiligen Vaters und den Entscheidungen der Bischöfe."
Begründet wird dies mit der Absicht von "Donum vitae" autonom und unabhängig von den Bischöfen eine "katholische" Präsenz in der staatlichen Schwangerenkonfliktberatung mit Ausstellung des den Zugang zur straffreien Abtreibung eröffnenden Scheines aufrecht zu erhalten. Diese Art des Handelns verdunkele unvermeidlich das Zeugnis der katholischen Kirche, für die alle ihre Glieder - Geistliche, Ordensleute und Laien – Verantwortung trügen. Die Kirche müsse alles meiden, was als Doppeldeutigkeit und Mangel an Klarheit interpretiert werden könne. Relevant sei dies nicht nur hinsichtlich der Glaubwürdigkeit der Kirche, sondern auch für die Bildung der Gewissen.
Mit der Ausstellung des Beratungsscheines werde die Kirche in den Vollzug eines Gesetzes eingebunden, das die Tötung unschuldiger Menschen zulasse. Die Kirche selbst mache sich so zum Mitträger des Gesetzes in seiner Gesamtheit. Es treffe nicht zu, daß zwingende moralische Normen nicht berührt seien und es sich daher um eine Güterabwägung handele. Die Anweisung des Heiligen Vaters, es sei nicht erlaubt, Beratungsbescheinigungen auszustellen, sei eine Feststellung lehrmäßiger Natur, die der Papst in Wahrnehmung seines obersten Hirtenamtes gegeben habe. Schließlich begünstige "Donum vitae" Tendenzen in der Kirche Deutschlands, die der "hierarchischen Kirche" eine "Laienkirche" gegenüberstellten, die autonom und unabhängig von Papst und Bischöfen handele. Die Klarheit und Eindeutigkeit dieser Aussagen lassen an der Beurteilung von "Donum vitae" seitens der Kirche keinen Zweifel mehr offen. 

Damit ist klar, daß diejenigen, die jetzt noch an "Donum vitae" festhalten, in offenem Widerspruch zum Papst und der Kirche handeln. Dies gilt insbesondere für jene Politiker, die im September 1999 die Gründung von "Donum vitae" betrieben und zugleich das Abtreibungsgesetz von 1995 mitzuverantworten haben. Setzten sie doch lange Zeit darauf, daß durch "Donum vitae" eine "katholische Präsenz" in der Schwangerschaftskonfliktberatung mit Scheinausstellung erhalten bleiben könnte. Durch die Abwendung der Kirche von der Scheinberatung verliert der Staat für sein Gesetz ein wichtiges moralisches Schutzschild. Kritik am Gesetz von 1995 konnte bislang mit dem Verweis auf die katholische Beteiligung begegnet werden. Das ist jetzt nicht mehr möglich. Deshalb ist der Unmut der Politiker so heftig, wird doch der Blick in der Diskussion um das Lebensrecht der ungeborenen Kinder wieder auf das Schwangerschaftskonflikgesetz von 1995 gerichtet. Eine neuerliche Diskussion um die vorgeburtliche Kindestötung in Deutschland wird aber von diesen Politikern nicht gewünscht. 

Das Abtreibungsgesetz ist das Problem. Es verbindet Widersprüchliches und Unvereinbares und ist darin tatsächlich singulär: Rhetorik zum Schutz des Lebens und eine folgenlose nominelle Rechtswidrigkeit der Abtreibung auf der einen Seite, Rechtsanspruch auf Ausstellung des Beratungsscheines für eine straffreie Tötung des ungeborenen Kindes, Ergebnisoffenheit der Beratung und Letztenscheidungsrecht der Frau auf der anderen Seite. Es ist unschwer zu erkennen, daß in der Rechtspraxis das "Recht auf Abtreibung" stärker ist als die Elemente zum Schutz des Lebens. Denkt man daran, daß 97% aller statistisch erfaßten Abtreibungen in Deutschland nach Vorlage des Beratungsscheines erfolgen, daß die Abtreibungszahlen weiter steigen (offiziell über 130.000 bei einer Dunkelziffer in gleicher Größenordnung), so kann man nur zu dem Schluß kommen, daß das Gesetz lediglich zu einer Simulation des Lebensschutzes geführt hat. 
Daß der Konflikt um "Donum vitae" dieses Ausmaß annehmen konnte, liegt vor allem an der engen personellen Verflechtung zwischen Politik und dem Zentralkommittee der deutschen Katholiken. So kritisieren die stellvertretende CDU-Vorsitzende Schavan, gleichzeitig ZdK-Vizepräsidentin, zusammen mit den Ministerpräsidenten Teufel und Vogel und verschiedenen Unionsfraktionsvorsitzenden aus den Ländern das Amtsverständnis der Kirche und reklamieren freie, eigenständige Gruppenbildung in der Kirche (FAZ, 17.11.2000). Sie führen fälschlich das II. Vatikanum ins Feld und übersehen, 

daß alle Vereine der Gläubigen der Aufsicht der kirchlichen Autorität unterliegen (can.305) (Erzbischof Paul Josef Cordes, FAZ, 23.11.2000). Jene Politiker wollen durch "Donum vitae" selbst definieren, was katholisch ist. Das verstößt aber gegen die Bestimmungen des Konkordats. Sie sind bereit, Spaltungstendenzen in der Kirche zu fördern, um dem von ihnen mitgeschaffenen staatlichen Unrecht die ethische Unbedenklichkeit bescheinigen zu lassen. Das ist ihnen viel Geld wert.

"Donum vitae" könnte gar keine Beratungsstellen betreiben, wenn nicht Donum vitae-Mitglieder in den Landesregierungen für staatliche Alimentation sorgen würden, Zwischen 80-95% betragen die Zuschüsse. Gleichzeitig werden den katholischen Beratungsstellen die Gelder gestrichen, obwohl der Schwangerenberatung ohne Scheinvergabe nach §2-4 Schwangerschaftskonfliktgesetz ebenfalls finanzielle Mittel der öffentlichen Hand zustehen. 
Warum benötigt man "Donum vitae"–Einrichtungen, die nach § 5-7 Schwangerschaftskonfliktgesetz beraten, wenn der wesentliche Unterschied zu katholischen Beratungsstellen darin besteht, daß sie den für eine straffreie Abtreibung notwendigen Schein an hilfesuchende Frauen ausstellen? Warum "Donum vitae", wenn sie, wie in Nordrhein-Westfalen verpflichtet sind, die ratsuchenden Schwangeren über die nächstgelegenen Abtreibungseinrichtungen zu informieren? Das Argument, daß Frauen im Schwangerschaftskonflikt ohne Scheinvergabe nicht mehr erreicht werden können, trifft nicht zu. 

Die Zahlen aus dem Erzbistum Paderborn für das Jahr 2000 ohne Scheinvergabe belegen nicht nur einen teilweisen kräftigen Anstieg der Beratungstätigkeit, die in Dortmund sogar zur Personalaufstockung geführt hat, sondern daß von den knapp 4800 Beratungen in der Erzdiözese 761 Beratungen in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft erfolgten. Das läßt den Schluß zu, daß es sich hierbei größtenteils um Beratungen im Schwangerschaftskonflikt gehandelt hat, da gewöhnlich die allgemeine Beratung erst in einem fortgeschritteneren Stadium der Schwangerschaft erfolgt. Einen höheren Prozentsatz an Konfliktberatungen gab es übrigens in katholischen Beratungsstellen auch mit Scheinausstellungen nicht. Eine qualitativ hochwertige Beratung ohne Schein spricht sich schnell herum und sollte durch die Kirche offensiv publik gemacht werden.
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