"Therapeutisches Klonen"
Töten für Embryonale Stammzellen?
In Deutschland hat eine Debatte begonnen, die zur Aufweichung oder Abschaffung des Embryonenschutzgesetzes führen könnte. Unter anderem wird über Nutzen, rechtliche und ethische Aspekte des "therapeutischen Klonens" diskutiert. Worum geht es?

Engpässe in der Transplantationsmedizin
Wir haben einen Mangel an Spenderorganen für Transplantationen, und der Organbedarf wird künftig eher steigen. Zudem erfordert die Transplantation fremder Organe eine Unterdrückung der natürlichen Abstoßungsreaktion des Körpers gegen das fremde Organ durch Medikamente.
Nun versprechen Embryonale Stammzellen, die aus dem menschlichen Embryo im Blastozysten-Stadium gewonnen  werden, eine faszinierende  Eigenschaft: Sie können sich in alle über 200  Zelltypen des erwachsenen Körpers entwickeln - wenn man nur diese Differenzierung in geeigneter Weise zu steuern weiß. Im Tierversuch wurde bereits eine Reihe von Zelltypen erfolgreich aus Stammzellen herangezüchtet. 

Geklonte Menschen als Ersatzteillager?
Wenn man, wie beim Klonschaf Dolly, einer Körperzelle eines  Patienten den Zellkern entnimmt und diesen in eine entkernte Eizelle verpflanzt, erhält man einen geklonten Embryo, der mit dem Patienten  genetisch übereinstimmt.
Nachdem der Embryo sich bis zur Blastozyste entwickelt hat, entnimmt man unter Vernichtung des Embryos die  Embryonalen Stammzellen. Aus diesen ließe sich dann das gewünschte und immunverträgliche Transplantationsgewebe heranzüchten - so die Zukunftsperspektive.

Therapeutisches Klonen und unteilbare Menschenwürde
Der geklonte Embryo ist jedoch ein Embryo im Sinne des Embryonenschutzgesetzes. Er könnte sich als Mensch weiterentwickeln und geboren werden, wenn man ihm die geeigneten Voraussetzungen dazu bietet.
Ihm kommt Menschenwürde zu, allein aufgrund  seiner menschlichen Existenz. Dies scheint herrschende Meinung zu sein, selbst bei Befürwortern des therapeutischen Klonens.
Das Konzept der Menschenwürde allerdings hat nur dann Sinn, wenn die  Menschenwürde unteilbar ist, d. h. wenn sie ohne Ansehung zusätzlicher  Eigenschaften wie Alter, Rasse, Geschlecht oder Gesundheitszustand jedem zukommt, der  Mensch ist - in welcher Daseinsform auch immer.
Ein "therapeutisch" geklonter Embryo verdankt seine Existenz - und damit die Grundlage seiner Menschenwürde - der fremdnützigen Zielsetzung, aus ihm immunverträgliche Stammzellen zu  gewinnen, wobei er selbst getötet wird.
Durch seine Tötung wird dem Embryo  die Basis seiner Menschenwürde, seine Existenz, entzogen. Dies geschieht zu fremdnützigen Zwecken. Man kann auch nicht argumentieren kann, die Existenz des Embryos begründe eine Notlage, die nur unter Inkaufnahme seiner Tötung abgewendet werden  kann. 
Deshalb ist das Konzept des "therapeutischen Klonens" mit dem Konzept  unteilbarer Menschenwürde absolut unvereinbar.

Teilbarkeit der Menschenwürde?
Wer im Zusammenhang mit der Gewinnung immunverträglicher Embryonaler  Stammzellen durch "therapeutisches Klonen" dem geklonten Embryo zwar  Menschenwürde zuschreibt, deren Negierung zu fremdnützigen Zielen  jedoch unter Hinweis auf die Hochrangigkeit dieser therapeutischen Ziele in  eine Balance redet, der desavouiert das Konzept unteilbarer Menschenwürde. Wer so argumentiert heiligt die Teilbarkeit der Menschenwürde mit  hochrangigen fremdnützigen Zwecken.

Therapeutisches Klonen hätte weitere Folgen
Eine teilbare Menschenwürde hätte verheerende  Folgen. Warum sollte man dann die Tötung eines schwerbehinderten Säuglings scheuen, wenn seine Organe viele andere  retten könnten? Dürfte man den natürlichen Tod eines  Wachkomapatienten abwarten und knappe Mittel für seine Pflege aufwenden, wenn durch seine Organe andere weiterleben könnten? Schulden wir alten, kranken und sterbenden Menschen Solidarität und Zuwendung, wenn ihr sozialverträgliches Frühableben durch Euthanasie unsere Ressourcen schonen würde?
Dem geklonten Embryo zwar Menschenwürde zuzugestehen, aber seine vorsätzliche  Tötung zu rechtfertigen, ist ein Sprengsatz an unsere gesellschaftliche Solidarität.
Menschenwürde und Solidarität  beweisen sich am Schwächsten - gerade an dem, der nicht in  der Lage ist, sie selbst einzufordern.

Deshalb:
Jeder fremdnützige Umgang mit menschlichen Embryonen muß verboten bleiben.
Das "therapeutische Klonen" darf nicht zugelassen werden.
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