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Töten für Embryonale Stammzellen? |
Engpässe
in der Transplantationsmedizin
Wir haben einen
Mangel an Spenderorganen für Transplantationen, und der Organbedarf
wird künftig eher steigen. Zudem erfordert die Transplantation fremder
Organe eine Unterdrückung der natürlichen Abstoßungsreaktion
des Körpers gegen das fremde Organ durch Medikamente.
Nun versprechen
Embryonale Stammzellen, die aus dem menschlichen Embryo im Blastozysten-Stadium
gewonnen werden, eine faszinierende Eigenschaft: Sie können
sich in alle über 200 Zelltypen des erwachsenen Körpers
entwickeln - wenn man nur diese Differenzierung in geeigneter Weise zu
steuern weiß. Im Tierversuch wurde bereits eine Reihe von Zelltypen
erfolgreich aus Stammzellen herangezüchtet.
Geklonte Menschen
als Ersatzteillager?
Wenn man, wie
beim Klonschaf Dolly, einer Körperzelle eines Patienten den
Zellkern entnimmt und diesen in eine entkernte Eizelle verpflanzt, erhält
man einen geklonten Embryo, der mit dem Patienten genetisch übereinstimmt.
Nachdem der
Embryo sich bis zur Blastozyste entwickelt hat, entnimmt man unter Vernichtung
des Embryos die Embryonalen Stammzellen. Aus diesen ließe sich
dann das gewünschte und immunverträgliche Transplantationsgewebe
heranzüchten - so die Zukunftsperspektive.
Therapeutisches
Klonen und unteilbare Menschenwürde
Der geklonte
Embryo ist jedoch ein Embryo im Sinne des Embryonenschutzgesetzes. Er könnte
sich als Mensch weiterentwickeln und geboren werden, wenn man ihm die geeigneten
Voraussetzungen dazu bietet.
Ihm kommt Menschenwürde
zu, allein aufgrund seiner menschlichen Existenz. Dies scheint herrschende
Meinung zu sein, selbst bei Befürwortern des therapeutischen Klonens.
Das Konzept
der Menschenwürde allerdings hat nur dann Sinn, wenn die Menschenwürde
unteilbar ist, d. h. wenn sie ohne Ansehung zusätzlicher Eigenschaften
wie Alter, Rasse, Geschlecht oder Gesundheitszustand jedem zukommt, der
Mensch ist - in welcher Daseinsform auch immer.
Ein "therapeutisch"
geklonter Embryo verdankt seine Existenz - und damit die Grundlage seiner
Menschenwürde - der fremdnützigen Zielsetzung, aus ihm immunverträgliche
Stammzellen zu gewinnen, wobei er selbst getötet wird.
Durch seine
Tötung wird dem Embryo die Basis seiner Menschenwürde,
seine Existenz, entzogen. Dies geschieht zu fremdnützigen Zwecken.
Man kann auch nicht argumentieren kann, die Existenz des Embryos begründe
eine Notlage, die nur unter Inkaufnahme seiner Tötung abgewendet werden
kann.
Deshalb ist
das Konzept des "therapeutischen Klonens" mit dem Konzept unteilbarer
Menschenwürde absolut unvereinbar.
Teilbarkeit
der Menschenwürde?
Wer im Zusammenhang
mit der Gewinnung immunverträglicher Embryonaler Stammzellen
durch "therapeutisches Klonen" dem geklonten Embryo zwar Menschenwürde
zuschreibt, deren Negierung zu fremdnützigen Zielen jedoch unter
Hinweis auf die Hochrangigkeit dieser therapeutischen Ziele in eine
Balance redet, der desavouiert das Konzept unteilbarer Menschenwürde.
Wer so argumentiert heiligt die Teilbarkeit der Menschenwürde mit
hochrangigen fremdnützigen Zwecken.
Therapeutisches
Klonen hätte weitere Folgen
Eine teilbare
Menschenwürde hätte verheerende Folgen. Warum sollte man
dann die Tötung eines schwerbehinderten Säuglings scheuen, wenn
seine Organe viele andere retten könnten? Dürfte man den
natürlichen Tod eines Wachkomapatienten abwarten und knappe
Mittel für seine Pflege aufwenden, wenn durch seine Organe andere
weiterleben könnten? Schulden wir alten, kranken und sterbenden Menschen
Solidarität und Zuwendung, wenn ihr sozialverträgliches Frühableben
durch Euthanasie unsere Ressourcen schonen würde?
Dem geklonten
Embryo zwar Menschenwürde zuzugestehen, aber seine vorsätzliche
Tötung zu rechtfertigen, ist ein Sprengsatz an unsere gesellschaftliche
Solidarität.
Menschenwürde
und Solidarität beweisen sich am Schwächsten - gerade an
dem, der nicht in der Lage ist, sie selbst einzufordern.
Deshalb:
Jeder fremdnützige
Umgang mit menschlichen Embryonen muß verboten bleiben.
Das "therapeutische
Klonen" darf nicht zugelassen werden.
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